• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage wegen Kurswiederholung

  • Ersteller Ersteller Alexx
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Alexx

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Ich hätte eine Frage zur Kurswiederholung und hoffe sehr irgendjemand kann
mir vielleicht weiterhelfen.

Und zwar bin ich gerade im ersten Semester Politik und Organisation als Vollzeitstudierende und habe Modul 1.1 und 1.2 belegt.
Allerdings hatte ich ziemlich Pech und habe durch Krankheit fünf Wochen verloren, in denen ich so gut wie garnicht lernen konnte. Deshalb bin ich nun aber ziemlich in Zeitnot und bezweifle sehr, dass ich mit dem Stoff von 1.2 rechtzeitig bis zum Klausurtermin fertig werde und würde die Klausur deshalb gerne erst nächstes Semester schreiben. Und ich will ja auch nicht allzu schlecht sein...
Nun habe ich aber zwei Probleme:

1.Wenn ich 1.2 komplett als Wiederholungskurs belege und dazu noch 1.3, gelte ich dann trotzdem als Vollzeitstudent oder gilt der Wiederholungskurs dann irgendwie weniger?
Kann ich ein Modul einfach wiederholen oder geht das nur, wenn ich eine Prüfung nicht geschafft habe?
Mir geht es vor allem um meinen Kindergeldanspruch und den hat man ja glaube ich nur als Vollzeitstudent, oder?

2. Wenn ich die Studienordnung richtig verstanden habe, dann kann ich
erst eine Prüfung zu Modul 2.x machen, wenn ich alle vier Prüfungen der Orientierungsphase (Modul 1.1-1.4) erfolgreich bestanden habe.
Irgendwie weiß ich nicht richtig wie ich das lösen soll. Ich könnte ja dann im dritten Semester nur noch 1.4 belegen, dann wäre ich aber kein Vollzeitstudent mehr.
Oder ich belege 1.4 und 2.1, kann dann in 2.1 aber keine Prüfung machen und müsste das Modul dann im nächsten Semester nochmal wiederholen und dazu noch ein anderes. Oder sollte ich 2.1 aufspalten? 😕 Irgendwie bin ich etwas verwirrt...

Hoffentlich sind die Fragen jetzt nicht allzu blöd und ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Schonmal danke für Eure Hilfe.

Liebe Grüße,
Alexx
 
Alex,


ich kenn mich zwar in Kuwi nicht so aus, aber ein paar grundlegende Antworten kann ich Dir trotzdem geben:

1. Egal wie viele Kurse du regulär oder als Wdh. belegst, Du giltst immer noch als Teilzeitstudent, wenn Du als solcher eingeschrieben bist. Du kannst als TZ so viele Kurse belegen wie Du willst, auch so viele als würdest Du VZ studieren. Man gilt nur dann als VZ, wenn man offiziell als solcher eingeschrieben ist.

Du kannst einen Kurs immer wiederholen, egal ob Du die Prüfung für das Modul schon bestanden hast oder nicht. Ich selbst setze immer das Wdh-Zeichen für die Module, wo ich vorhabe, die Klausuren zu schreiben, weil ich ja vorher bei der Belegung noch nicht wissen kann, ob ich die Klausur auch bestehe.

Bei Deinen Fragen zur Prüfungsordnung KuWi kann ich Dir leider nicht weiterhelfen!
 
Alle Angaben ohne Gewähr:

1. Wenn du für den Kindergeldanspruch Vollzeitstudent bist, dann ist es wichtig, dass du als Vollzeitstudent immatrikuliert bist. Die Anzahl der belegten Kurse dürfte völlig egal sein.

2. 😕 Was meinst du damit, dass du kein Vollzeitstudent mehr wärst 😉 Es ist völlig egal, welche Klausuren du schreibst, welche Kurse du belegst, wenn du als Vollzeitstudent immatrikuliert bist, bist du Vollzeitstudent
 
Ihr Beiden!

Wow, danke für die schnellen Antworten.🙂

Also wegen Vollzeitstudent:
Ich dachte immer, ich muss als solcher zwingend 2 Module pro Semester belegen und mit nur einem belegten Modul würde ich dann automatisch nur noch als Teilzeitstudent gelten. Irgendwie habe ich da wohl was falsch verstanden...
Es ist also völlig egal wieviele Kurse ich belege, ich bleibe trotzdem Vollzeitstudent? Dann hätte sich 2. ja sowieso erledigt.

Vielen Dank!

Liebe Grüße,
Alexx
 
Ja, wenn du dich als Vollzeitstudent immatrikuliert hast, bist du Vollzeitstudent. Es ist völlig egal, wieviele Kurse du belegt hast.

Die Studienbescheinigung, die du erhälst, enthält auch keine Angaben über deine Kurse.



Viele Leute schreiben sich als Teilzeitstudenten ein und machen dieselben Kurse wie Vollzeitstudenten. Als Teilzeitstudent hat man nämlich den Vorteil, dass man nur 1/2 der Studiengebühren zahlen muss und die Semester nur 1/2 gezählt werden.
 
Und wenn man einen kurs bereits einmal wiederholt hat, kann man ihn dann nochmal wiederholen? :confused
 
Dr Franke Ghostwriter
Paula schrieb:
und wenn man einen kurs bereits einmal wiederholt hat, kann man ihn dann nochmal wiederholen? 😕

Hallo!

Du kannst einen Kurs so oft wiederholen wie du möchtest.

Aber max. nur 7x kostenlos im Wiederholerstatus. Wenn der Kurs zwischenzeitlich überarbeitet wurde, musst du auch wieder die normalen Kursgebühren zahlen.
 
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