A
Alexx
Ich hätte eine Frage zur Kurswiederholung und hoffe sehr irgendjemand kann
mir vielleicht weiterhelfen.
Und zwar bin ich gerade im ersten Semester Politik und Organisation als Vollzeitstudierende und habe Modul 1.1 und 1.2 belegt.
Allerdings hatte ich ziemlich Pech und habe durch Krankheit fünf Wochen verloren, in denen ich so gut wie garnicht lernen konnte. Deshalb bin ich nun aber ziemlich in Zeitnot und bezweifle sehr, dass ich mit dem Stoff von 1.2 rechtzeitig bis zum Klausurtermin fertig werde und würde die Klausur deshalb gerne erst nächstes Semester schreiben. Und ich will ja auch nicht allzu schlecht sein...
Nun habe ich aber zwei Probleme:
1.Wenn ich 1.2 komplett als Wiederholungskurs belege und dazu noch 1.3, gelte ich dann trotzdem als Vollzeitstudent oder gilt der Wiederholungskurs dann irgendwie weniger?
Kann ich ein Modul einfach wiederholen oder geht das nur, wenn ich eine Prüfung nicht geschafft habe?
Mir geht es vor allem um meinen Kindergeldanspruch und den hat man ja glaube ich nur als Vollzeitstudent, oder?
2. Wenn ich die Studienordnung richtig verstanden habe, dann kann ich
erst eine Prüfung zu Modul 2.x machen, wenn ich alle vier Prüfungen der Orientierungsphase (Modul 1.1-1.4) erfolgreich bestanden habe.
Irgendwie weiß ich nicht richtig wie ich das lösen soll. Ich könnte ja dann im dritten Semester nur noch 1.4 belegen, dann wäre ich aber kein Vollzeitstudent mehr.
Oder ich belege 1.4 und 2.1, kann dann in 2.1 aber keine Prüfung machen und müsste das Modul dann im nächsten Semester nochmal wiederholen und dazu noch ein anderes. Oder sollte ich 2.1 aufspalten? 😕 Irgendwie bin ich etwas verwirrt...
Hoffentlich sind die Fragen jetzt nicht allzu blöd und ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Schonmal danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Alexx
mir vielleicht weiterhelfen.
Und zwar bin ich gerade im ersten Semester Politik und Organisation als Vollzeitstudierende und habe Modul 1.1 und 1.2 belegt.
Allerdings hatte ich ziemlich Pech und habe durch Krankheit fünf Wochen verloren, in denen ich so gut wie garnicht lernen konnte. Deshalb bin ich nun aber ziemlich in Zeitnot und bezweifle sehr, dass ich mit dem Stoff von 1.2 rechtzeitig bis zum Klausurtermin fertig werde und würde die Klausur deshalb gerne erst nächstes Semester schreiben. Und ich will ja auch nicht allzu schlecht sein...
Nun habe ich aber zwei Probleme:
1.Wenn ich 1.2 komplett als Wiederholungskurs belege und dazu noch 1.3, gelte ich dann trotzdem als Vollzeitstudent oder gilt der Wiederholungskurs dann irgendwie weniger?
Kann ich ein Modul einfach wiederholen oder geht das nur, wenn ich eine Prüfung nicht geschafft habe?
Mir geht es vor allem um meinen Kindergeldanspruch und den hat man ja glaube ich nur als Vollzeitstudent, oder?
2. Wenn ich die Studienordnung richtig verstanden habe, dann kann ich
erst eine Prüfung zu Modul 2.x machen, wenn ich alle vier Prüfungen der Orientierungsphase (Modul 1.1-1.4) erfolgreich bestanden habe.
Irgendwie weiß ich nicht richtig wie ich das lösen soll. Ich könnte ja dann im dritten Semester nur noch 1.4 belegen, dann wäre ich aber kein Vollzeitstudent mehr.
Oder ich belege 1.4 und 2.1, kann dann in 2.1 aber keine Prüfung machen und müsste das Modul dann im nächsten Semester nochmal wiederholen und dazu noch ein anderes. Oder sollte ich 2.1 aufspalten? 😕 Irgendwie bin ich etwas verwirrt...
Hoffentlich sind die Fragen jetzt nicht allzu blöd und ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Schonmal danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Alexx