Ich studiere auch im 2. Semester. Die BGB-Klausur habe ich geschafft, aber Verfassungsrecht versiebt.
Man hat lt. Prüfungsordnung 2 Versuche. Wenn man beim 2. Mal auch nicht besteht, folgt eine mündliche Ergänzungsprüfung. Die Grundstudiums-Klausuren sollen vor Beginn des 3. Semesters abgeschlossen sein (bei Vollzeitstudium). Bei Teilzeitstudium also vor dem Beginn des 5. Semesters.
Die Kurse des Hauptstudiums kann man auch bearbeiten, wenn man die Klausur nicht bestanden hat. Sonst könnte ich auch garnicht weiter studieren, weil ich ja alle EA's des Grundstudiums bereits bestanden habe.
Gruß,
Christine