Verstehe den Absatz III. Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) bei Dissens auf Seite 51 des 3. Teils des Moduls 2 Bürgerliches Recht 1 nicht.
Wieso steht im letzten Absatz "die schuldhafte Herbeiführung eines Dissenses draf nicht zur Entstehung eines Anspruches aus § 280 wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führen"? Ich dachte gerade das wäre in den vorhergehenden Absätzen erklärt worden. Dass derjenige, der den Dissens schuldhaft herbeigeführt hat, dem anderen den Vertrauensschaden ersetzen muss...
ich raff es nicht, bitte verzweifelt um erklärung!
simone
Wieso steht im letzten Absatz "die schuldhafte Herbeiführung eines Dissenses draf nicht zur Entstehung eines Anspruches aus § 280 wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führen"? Ich dachte gerade das wäre in den vorhergehenden Absätzen erklärt worden. Dass derjenige, der den Dissens schuldhaft herbeigeführt hat, dem anderen den Vertrauensschaden ersetzen muss...
ich raff es nicht, bitte verzweifelt um erklärung!
simone