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Häufig gestellte Fragen FAQ zum Jura - Studium an der Fernuni

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Jura - Studium an der Fernuni

Die folgende FAQ wurde von den Seiten der Fernuni entnommen.

1. Wer kann in den Bachelor of Laws eingeschrieben werden?
In den Bachelor of Laws kann eingeschrieben werden, wer die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife besitzt.

2. Handelt es sich um ein reines Fernstudium?
Der Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen kann als erster grundständiger juristischer Studiengang in Deutschland im Wege des Fernstudiums absolviert werden. Dabei ist sowohl ein Vollzeit- als auch ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium möglich.

3. Sind Präsenzphasen vorgesehen?
Insgesamt sind drei konzentrierte Präsenzphasen obligatorisch, die in Hagen stattfinden: Im dritten Semester eine Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht, im fünften Semester ein Rhetorik-Workshop und im letzten Semester ein Seminar.

4. Wie sehen Aufbau und Inhalt des Bachelor of Laws aus?
Der Bachelor of Laws ist modular aufgebaut. Insgesamt besteht er aus 18 Modulen, die durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden umfassen. Das Studium setzt sich zusammen aus einem Grundstudium (6 Module) und einem Hauptstudium (12 Module), wobei das Hauptstudium einen Pflichtbereich (9Module) und einen Wahlbereich (3 Module) aufweist.
Inhaltlich sieht der Bachelor of Laws so aus, dass die klassischen juristischen Kerngebiete gelehrt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt im Bereich des Wirtschaftsrechts. Zum Studienplan gehören darüber hinaus neu konzipierte Fächer wie z.B. Vertragsgestaltung, Verhandeln, Rhetorik und Mediation sowie wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen.

5. Besteht die Möglichkeit, während des Studiums einen Statuswechsel vorzunehmen?
Ja, bei jeder Rückmeldung zum neuen Semester kann ein Statuswechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium und umgekehrt vorgenommen werden. Während eines laufenden Semesters ist der Wechsel nicht möglich.

6. Mit welchem Zeitaufwand muss pro Modul gerechnet werden?
Ein Modul im Bachelor of Laws hat durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden, d.h. insgesamt muss mit einem Bearbeitungsaufwand zwischen 180 und 210 Stunden für ein Modul gerechnet werden.

7. Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium einschließlich der Bachelor-Prüfung sechs Semester. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studienzeit entsprechend; ein Teilzeitstudierender kann entscheiden, wie viele Module er pro Semester belegt (es besteht die Wahl zwischen einem Modul und zwei Modulen). Demnach kann er schon nach neun Semestern sein Studium beenden bzw. sein Studium bis auf achtzehn Semester ausdehnen.

8. Welche Leistungsnachweise sind im Laufe des Studiums zu erbringen?
Zu jedem Modul ist eine zweistündige Abschlussklausur zu absolvieren, wobei die Zulassung zu dieser Klausur von (häuslich zu erbringenden) Leistungsnachweisen abhängig gemacht werden kann. Im dritten Studienjahr ist eine Seminararbeit anzufertigen, über die auf einem Präsenzseminar zu referieren und zu diskutieren ist. Im Anschluss daran wird eine Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) vorgelegt, die auf der Seminararbeit aufbaut.

9. Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Die Abschlussprüfung erfolgt in Form einer Bachelorarbeit. Die Beabeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel acht Wochen nach Themenvergabe; für Teilzeitstudierende verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.


10. Welche Berufschancen haben Absolventen des Bachelor-Studienganges?
Das Hagener Konzept wird von der Wirtschaft begeistert angenommen. So sagt beispielsweise der Vorsitzende des Handelsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelstages einen großen Bedarf an derartig ausgebildeten Juristen in Unternehmen voraus. Zur Steigerung der Akzeptanz des Studienganges sowie zur ständigen Optimierung und kontinuierlichen Austausches mit der Praxis ist im Januar 2003 ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet worden. Diesem gehören Mitglieder aus der regionalen und überregionalen Wirtschaft, der Justiz und der Verwaltung an.

11. Kann ich mit dem Bachelor-Abschluss als Rechtsanwalt tätig werden?
Nein, das ist nicht möglich. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt das erfolgreiche Bestehen der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung voraus.

12. Worin unterscheidet sich der Bachelor-Studiengang vom herkömmlichen Jurastudium?
Das herkömmliche Jurastudium und auch das sich anschließende Referandariat sind streng auf das erste bzw. zweite juristische Staatsexamen ausgerichtet. Die Studierenden erlernen zahllose akademische Spezialprobleme, haben aber häufig nicht die Zeit, sich um die generalisierbaren Grundlagen ihres Faches zu kümmen. Dazu kommt, dass nur etwa zehn Prozent der Absolventinnen und Absolventen nach dieser langwierigen Ausbildung (durchschnittlich acht Jahre) eine Stelle im Staatsdient erwartet – worauf ihre Ausbildung zielte.

13. Kann ich mit Bachelor-Abschluss promovieren?
Nein, der Bachelor-Abschluss eröffnet nicht die Möglichkeit der Promotion. Promovieren kann erst, wer den Bachelor-Studiengang und einen anschließenden Master-Studiengang, der an der FernUniversität in Hagen voraussichtlich ab Wintersemester 2006/07 angeboten wird, erfolgreich absolviert hat.

15. Wie erfolgt die laufbahnrechtliche Zuordnung im öffentlichen Dienst?
Nach Beschlüssen der Kultusminister- und Innenministerkonferenz wird der Abschluss „Bachelor of Laws“ dem gehobenen Dienst zugeordnet. Der Abschluss „Master of Laws“ eröffnet den Zugang zum höheren Dienst.
 
Duddits schrieb:
Hallo,

anbei ein Link zu einem aktuellen Thema.

Promotion nach dem Bachelor :

https://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,351347,00.html

Schauen wir mal.

Duddits
In den FAQ der Fernuni steht, daß eine Promotion nur mit dem Bakkalaureus nicht möglich sei.

Dagegen fand ich im Internetangebot der Kultusministerkonferenz gerade ein Dokument, aus dem hervorgeht, daß schon seit längerem für besonders gute Bakkalaureaten der direkte Weg zur Dissertation über ein besonderes Auswahlverfahren der Uni möglich sei - wat stimmt denn nu ?

Was steht denn in etwa in diesem Spiegel-Artikel ? Ich bin leider zu geizig, um für die Lektüre 50 Cent zu berappen 😀

Aber um mal auf dem Teppich zu bleiben - ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß die Universitäten solche Sonderpromotionsplätze, sofern es sie denn gibt, besonders großzügig vergeben. Zu Recht wird man auch von demjenigen, der nach dem L.L.B. schon promovieren will verlangen können, daß er einen annähernd mit dem üblichen Niveau vergleichbaren Wissensstand hat - m.a.W.: Wer nach 6 Semestern L.L.B. so fit ist wie der Durchschnitt, der bereits 10 (?) Semester Jura hinter sich hat, der dürfte eher ein Superüberflieger sein, von denen es nicht all zu viele geben wird ...
 
Was stimmt nun?

Guten Morgen Markus,

Du hast folgende Frage gestellt:
studjur schrieb:
Dagegen fand ich im Internetangebot der Kultusministerkonferenz gerade ein Dokument, aus dem hervorgeht, daß schon seit längerem für besonders gute Bakkalaureaten der direkte Weg zur Dissertation über ein besonderes Auswahlverfahren der Uni möglich sei - wat stimmt denn nu ?
Nach meinem Verständnis ist der Beschluss der KMK vom 14.4.2000, auf den Du Dich hier beziehst, eine Empfehlung an die Universitäten und Fachhochschulen, die im Rahmen Ihrer Selbstverwaltung (Hochschulautonomie) und der gesetzlichen Vorgaben (Hochschulgesetz des jeweiligen Landes, das sich wiederum an den vorgegebenen Rahmen des Hochschulrahmengesetzes des Bundes halten muss) selbst entscheiden können, ob sie dieser Empfehlung folgen. Diesbezüglich scheint die FernUni zurückhaltend zu sein.
Nicht konsistent scheint mir der o.g. Beschluss der KMK dahingehend zu sein, dass er unter 2. zuerst nur auf "besonders qualifizierte
ausländische Bewerber mit Bachelorabschluss" eingeht und plötzlich im letzten Absatz eine Schlussfolgerung für "Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelor-/Bakkalaureusgrades" zieht.
Im Ergebnis habe ich die Vermutung, dass die FernUni auch die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion weiterhin möglichst hoch ansetzen möchte. Die Folge dürfte dann sein, dass relativ häufig promotionswillige und -fähige LL.B.-Absolventen dafür an andere Hochschulen gehen werden.
Bezüglich der aktuellen Rechtslage an der FernUni verweise ich auf § 4 der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft vom 28.5.04: https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Promotionsordnung%2026.03.04.pdf

Für BoL-Studenten an der FernUni mit Promotionsabsichten eine derzeit insoweit unbefriedigende Situation, als dass sie grundsätzlich auch den Master of Laws (LL.M.) anschließend dranhängen und mit der Note "gut" absolvieren müsen. Aber vielleicht tut sich ja noch etwas bei der FernUni aufgrund der Wettbewerbssituation mit anderen Hochschulen. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt und bis es für Dich relevant wird, kannst Du ja möglicherweise noch Entscheidungsträger von der vollen Ausschöpfung der KMK-Empfehlung überzeugen.

Herzliche Grüße
Dieter
 
Dieter,

vielen Dank für die interessanten Hinweise. Was mich persönlich betrifft, sorge ich mich jetzt erst mal um BGB-I 🙂, das ist noch nicht wirklich Promotionsniveau. Ich bin übrigens schon sehr gespannt, welche Studiengänge / -richtungen die Fernuni für den L.L.M. anbieten wird - gibt es da schon Handfestes ?

Schöne Grüße, Markus
 
Markus,

mein Thema ist im Moment BGB II, da ich BGB I angerechnet bekommen habe.

Bezüglich des LL.M. ist mir leider noch nichts näheres bekannt, aber ich habe gegenüber der FernUni angeregt, sobald etwas bekannt ist, darüber in der Hagener Depeche zu berichten.

Herzliche Grüße
Dieter
 
Palandt

Hallo,

ich muss dieses Semseter die Zugangsprüfung machen, da ich kein Abi habe. Ich bin zwar guter Dinge aber es kann ja auch noch in die Hose gehen. Daher meine (vielleicht auch dumme) Frage:

Ist der Palandt Prüfungsrelevant? Soweit ich weiß darf man ihn nicht in der Prüfung benutzen oder? Dann würde ich die 100€ nämlich erst anlegen wenn ich sicher sein kann das ich weitermachen darf...

Gruß
Rene
 
Rene,

der Palandt ist aus meiner Sicht ein gutes Hilfsmittel, aber Du darfst in den Klausuren keine Kommentierungen benutzen und auch die Gesetzestexte dürfen keine Ergänzungen wie z.B. Paragrafenverweise enthalten.

Vor diesem Hintergrund brauchst Du den Palandt nicht zwingend.

Kleiner Tipp: Über den Zugang bei der UB kannst Du auf Beck-Online mit seinem umfassenden Angebot zugreifen. Ggf. mal hier nach Beck Online suchen.

Weiterer kleiner Tipp: Für den Anfang tut es auch eine gebrauchte Vorauflage des Palandts, die man deutlich günstiger bekommen kann. Nur sollte sie schon auf jedem Fall die Schuldrechtsreform berücksichtigen.

Beste Grüße
Dieter
 
Scheine nach (Uni) Jurastudium

Hallo, ich habe das Jurastudium an der Uni endgültig nicht bestanden (2x durch das Examen gefallen).

Nun 2 Fragen :
1. Welche Scheine können mir angerechnet werden (ich habe je 2 Ö-,Zivil-,Strafrecht- und Grundlagenscheine).
2. Die viel wichtigere Frage : Für welches Modul sollte ich mich als Erstsemester (im Bewerbungsantrag) einschreiben, da man sich anscheinend nicht für Module einschreiben soll, für die man eine Anrechnung beantragen möchte ?

Besten Dank
 
sedano,
das tut mir leid mit Deinen mißglückten Examensversuchen.
1) weiß ich nicht, wurde hier aber schon öfter diskutiert
2) wegen 1=Anrechnung bieten sich dann halt erst mal die BWL-Fächer an, da kann ja nix schiefgehen
 
Anrechnung von Leistungen aus einem Jurastudium

Hi Sedanon,

finde es gut, dass Du trotz 2 x Durchgefallen nicht aufgibst.

Nun zu Deinen Fragen:
1. Wenn Du alle Scheine hast, gilt § 6 II PrüfVO. D.h., Du kannst mit der Anrechnung folgender Module rechnen:

  • Modul M 1 - Propädeutikum
  • Modul M 2 - Bürgerliches Recht I: Das Rechtsgeschäft und die Instrumente des Privatrechts
  • Modul M 4 - Bürgerliches Recht II: Das Schuldverhältnis und die Durchsetzung von Forderungen
  • Modul M 5 - Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht
  • Modul M 6 - Arbeitsvertragsrecht mit Abschlussklausur, sofern Schein vorliegt, ohne Abschlussklausur, sofern kein Schein vorliegt
  • Modul M 8 – Strafrecht
  • Modul M 9 – Bürgerliches Recht III: Einführung in das Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung ohne Abschlussklausur
  • Modul M 10 - Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts ohne Abschlussklausur, sofern Wahlfachschein zum Unternehmensrecht vorliegt
  • Modul M 11 - Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Einheitsrecht, sofern Scheine aus mindestens den Bereichen IPR und Rechtsvergleichung vorliegen
  • Modul M 12 - Allgemeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht
  • Modul W 1 - Unternehmensrecht II: Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht ohne Abschlussklausur, sofern Wahlfachschein zum Unternehmensrecht vorliegt
2. Je nach Kenntnisstand kannst und solltest Du auch Module belegen, mit deren Anrechnung Du rechnest. Soweit ich das in Erinnerung habe, ist eine Anrechnung nur nicht mehr möglich, wenn Du an der entsprechenden Modulabschlussklausur teilgenommen hast. Eine diesbezüglich rechtsverbindliche Auskunft kann Dir jedoch nur das Prüfungsamt geben.

Teilweise setzen Module Kenntnisse vorhergehender Module voraus. So ist z.B. für Modul 8 (Strafrecht) die strafrechtliche Kurseinheit des Moduls 1 (Propädeutikum) Voraussetzung. Dort werden u.a. Strafrechtstheorien angesprochen, auf die in den Kursunterlagen zu Modul 8 nicht mehr eingegangen wird, aber die in der Modulabschlussklausur zu Modul 8 auch schon mal mitabgeprüft wurden.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter und wünsche Dir ein erfolgreiches BoL-Studium und noch viel Spaß in Studienservice. :winke:

Beste Grüße
Dieter
 
Besten Dank für die ausführliche Antwort.
Dann werde ich wohl zunächst etwas aus dem Unternehmensrecht oder Arbeitsrecht belegen (sofern ich zugelassen werde) um ins Studium wieder reinzufinden. Also erstmal etwas langsam angehen lassen, denn an irgendetwas muß es ja bei mir an der Uni gehapert haben.
Nach der mutmaßlichen Zulassung werde ich die Kopien der Scheine einreichen. Dann werde ich sehen was an Scheinen noch auf mich zukommt.
 
Sedanon,

bitte, gern geschehen.

Hier bei Studienservice kannst Du leicht in Kontakt mit anderen Studenten treten und dadurch den wohl für viele Studenten größten Nachteil der Lernisolation und der Anonymität (etwas) kompensieren.

Ein bedeutender Unterschied zum Jurastudium mit Staatsexamen besteht darin, dass Du beim BoL-Studium auch BWL-Module mit Klausuren erfolgreich abschließen musst. Ferner gibt es hier m.W. nur zweistündige Klausuren. Das hat verstärkt leider den Zeitdruck bei den Klausuren und sollte bei der Klausurvorbereitung berücksichtigt werden.

Herzliche Grüße
Dieter
 
Ferner gibt es hier m.W. nur zweistündige Klausuren.

Hallo,

ich korrigiere dich hier ungern, aber bei den betriebswirtschaftlichen Wahlmodulen gibt es auch Doppelmodule, die Fächern aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Hauptstudium entsprechen (W6 - W7 - W8), und zu diesen werden zumindest im laufenden WS06/07 und im SS07 noch 4-stündige Klausuren geschrieben. Ab WS07/08 sollen sie auch auf Module umgestellt werden, dann gibt es auch nur noch je zwei 2-stündige Klausuren.
 
Hallo,

ich korrigiere dich hier ungern, aber bei den betriebswirtschaftlichen Wahlmodulen gibt es auch Doppelmodule, die Fächern aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Hauptstudium entsprechen (W6 - W7 - W8), und zu diesen werden zumindest im laufenden WS06/07 und im SS07 noch 4-stündige Klausuren geschrieben.

Hallo Kerstin,

herzlichen Dank für die Klarstellung.

Da hatte ich leider die Einschränkung auf juristische Module und die BWL-Pflichtmodule vergessen.

Gruß
Dieter
 
Dieter,

Deine Angabe war nicht ganz korrekt.

Dass sämtliche Rewi-Modul anerkannt werden, gilt NUR für diejenigen, die das erste Staatsexamen vollkommen bestanden haben.

Grundlagenscheine kann man knicken. Da wird überhaupt nichts anerkannt.

M 1, M 2, M 4, M 5, M 8, M 12 werden dann ohne Probleme anerkannt.

Bei M 9 bekommt man "nur" die Zulassung anerkannt. Also muss der Kandidat noch das Seminar belegen und die Klausur für BGB III schreiben.

Bei M 6, M 10 oder M 11 bzw. dem rechtswissenschaftlichen Wahlmodul kommt es auf den Schwerpunktbereich des Kandidaten an. Wer Arbeits- und Sozialrecht hatte dürfte beispielsweise auch M 6, u.U. (je nach Leistungsnachweis) auch W 4 anerkannt bekommen. Wer IPR hatte bekommt IPR I, wer Gesellschaftsrecht als Schwerpunkt hatte, bekommt sicherlich UR I, je nach Uni und vorliegenden Leistungsnachweisen UR II oder UR III.

Ganz so einfach ist es leider nicht, sofern man eben das 1. Staatsexamen nicht hat.

Grüßle


Sandra
 
Wo ist das Problem?

Hi Dieter,

Deine Angabe war nicht ganz korrekt.

Dass sämtliche Rewi-Modul anerkannt werden, gilt NUR für diejenigen, die das erste Staatsexamen vollkommen bestanden haben.
Hallo Sandra,

ich vermute mal, dass sich Deine Aussagen auf meinen obigen Beitrag #12 bezieht.

Wenn dem so ist, dann lese ihn bitte noch einmal. Ich habe auf § 6 II PrüfVO für den BoL-Studiengang hingewiesen, sofern man an einer deutschen Universität mit Ziel erstes Staatsexamen Jura studiert hat und einem lediglich noch das Staatsexamen fehlt. In diesem Fall kann man sich unter teilweise zusätzlichen Voraussetzungen BoL-Module anerkennen lassen. Insoweit deckt sich das ja auch mit Deinen weiteren Ausführungen, aber auch mit dem von mir aufgeführten § 6 II PrüfVO und dem entsprechenden Auszug von mir. Oder meintest Du etwas anderes?

Viele Grüße
Dieter
 
Tschuldige,

ich habe bei Dir noch einmal nachgelesen. War nur verblüfft, dass Du alles aufgezählt hast. Dabei hatte ich Deine Einschränkungen nicht gelesen ...

Nochmal tschuldigung!

Zumindest sagen wir daselbe 😉

Grüßle


Sandra
 
Bei den Modulen 15 - 17 handelt es sich um Wahlmodule, die Studierenden können drei Module aus einem Katalog wählen. So stehts im Info-Heft.

Muss ich drei Wahlmodule wählen oder kann ich? Reicht es auch aus, nur ein Wahlmodul (Beispielsweise W 5 Strafrecht Vertiefung) zu wählen? Ja, die Frage hört sich faul an.
 
Das Können bezieht sich wahrscheinlich da drauf, daß Du auch 2 Module wählen kannst, wenn eins davon ein Doppelmodul (zb. Steuern) ist.
Außerdem steht doch da sicher, daß eins aus Wiwi und eins aus Rewi sein muß, das geht mit 1 schon mal nicht 🙂

Also konkret, Du brauchst 2-3 Module
 
*g* also entweder

ein wirtschaftswissenschaftliches Doppelmodul (M 6, M 7, M 8) und ein
rechtswissenschaftliches Modul (M 1 bis M 5)

zwei rechtswissenschaftliche Module (M1 bis M 5, wobei Du in einem Modul nur eine Klausur schreiben kannst *g*) und ein wirtschaftswissenschaft-liches Modul (M 9 bis M 12)

zwei wirtschaftswissenschaftliche Module (M 9 bis M 12) und ein rechts-wissenschaftliches Modul (M 1 bis M 5)
 
Mal ne andere Frage,

gibt es ne Empfehlung die sagt welche Kurse man zb. im 1. Semester oder im 2. und blablabla belegn sollte? Als ich meine belegt hab wurde mir eine gegeben, aber im Nachhinein wurde mir was anderes empfohlen. Ich hab z.b. nur das Porpädeutikum und das externe Rechnungswesen beleget, mir wurde aber viel später gesagt das es besser gewesen wäre noch Modul 2 mit zu belegen, toll, da war es aber leider schon zu spät.
 
Webkruemel,

die FernUni empfiehlt, die Module so zu belegen, wie sie im Studienverlauf nummeriert sind (1. Propädeutikum, 2. BGB I etc.). Im 1. Semester sollte man die auch einhalten, weil BGB I die Grundlage z.B. fürs gutachtliche Prüfen darstellt (wenn man nicht einen der Einführungskurse in den Studienzentren belegt hat). Ansonsten ist die Reihenfolge größtenteils egal. Allerdings sollte man BGB I vor BGB II und erst danach BGB III belegen, aber das ist denk ich klar. Ich hab die Reihenfolge z.B. nie eingehalten. Kommt auch drauf an, wenn Du evtl. was angerechnet bekommst oder in dem einen Semester lieber was belegen willst, was Dir mehr liegt. Aber ob Du nun zuerst BWL I (Modul 3) oder IPR (Modul 11) belegst, ist völlig Banane!

Gruß
Franzi
 
Hätte da auch mal eine Frage...
Kann man die Wahlmodule auch irgendwie miteinander ausgleichen? Funktioniert ja bei den BWL Kursen auch...?!?
Und wird mir Recht 1 der Wiwis als Bürgerliches Recht 1 angerechnet?
Danke schonmal und ein schönes Wochenende!
Jana
 
Hallo!
Hätte da auch mal eine Frage...
Kann man die Wahlmodule auch irgendwie miteinander ausgleichen? Funktioniert ja bei den BWL Kursen auch...?!?
Und wird mir Recht 1 der Wiwis als Bürgerliches Recht 1 angerechnet?
Danke schonmal und ein schönes Wochenende!
Jana


Hi Lisl,

Dir würde Recht I & Recht II der Wiwis als BGB I angerechnet. Die MC-Klausur Recht I entspricht nicht BGB I. Aber umgekehrt: Wer BGB I bestanden hat, bekommt bei den Wiwis Recht I ohne Note angerechnet, wer BGB II bestanden hat, bekommt bei den Wiwis auch Recht II ohne Note angerechnet.

Wer UR I und UR II aus dem BoL-Hauptstudium bestanden hat, bekommt das Wahlpflichtfach Unternehmensrecht (12 SWS) im Diplomstudiengang
Wirtschaftswissenschaften angerechnet.

Grüßle


Sandra
 
Hallo!
Hätte da auch mal eine Frage...
Kann man die Wahlmodule auch irgendwie miteinander ausgleichen? Funktioniert ja bei den BWL Kursen auch...?!?
Und wird mir Recht 1 der Wiwis als Bürgerliches Recht 1 angerechnet?
Danke schonmal und ein schönes Wochenende!
Jana

Also die Wiwi-Wahlmodule kann man wie gesagt nicht ausgleichen. Man hat aber im Gegensatz zu den Pflichtmodulen hier insgesamt 4 Versuche pro Klausur.
 
Bei Durchsicht der Belegungsunterlagen für das nächste Semester sind einige Fragen bei mir aufgetaucht , weil die Zusammensetzung der Module nun ganz anders ist als bei Studienbeginn, Zudem soll der Bachelor jetzt 7 Sem. dauern und der Matser nur noch 3 Sem.
Wo kann ich denn eine diesbezgl. Studienberatung bekommen ???
Danke im voraus für Deine Bemühungen !!!

Gruß aus Berlin
Thomas
 
Guten Morgen!

Bei Durchsicht der Belegungsunterlagen für das nächste Semester sind einige Fragen bei mir aufgetaucht , weil die Zusammensetzung der Module nun ganz anders ist als bei Studienbeginn, Zudem soll der Bachelor jetzt 7 Sem. dauern und der Matser nur noch 3 Sem.
Wo kann ich denn eine diesbezgl. Studienberatung bekommen ???
Danke im voraus für Deine Bemühungen !!!

Gruß aus Berlin
Thomas

Hallo Thomas,

Informationen zur Sudienberatung der Fernuni findest Du hier:
https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studienberatung.htm

Ansonsten gibt es hier auch in einigen Bereichen Diskussionen zum Thema. Auch dort bekommst Du ggf. weitere Informationen:

Z.B. hier:
#?t=25225

#?t=25298

Herzliche Grüße
Lars
 
Hallo Thomas,

Informationen zur Sudienberatung der Fernuni findest Du hier:
https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studienberatung.htm

Ansonsten gibt es hier auch in einigen Bereichen Diskussionen zum Thema. Auch dort bekommst Du ggf. weitere Informationen:

Z.B. hier:
#?t=25225

#?t=25298

Herzliche Grüße
Lars

Hallo Lars ...
.. und 1.000 Dank für die hilfreiche Informationen. 🙂
Ich werde wohl doch an einer Studienberatung nicht vorbei kommen, denn die Umstellung auf die neue PO bzw. das Parallellaufen von alten und neuen Modulen ist doch recht verwirrend !!! 😕
Beste Grüße
Thomas
 
Schau mal unter "Sieben Semester / Sechs Semester beim BoL" nach. Dort wurde schon eifrig zum Thema diskutiert.

Habe gerade festgestellt, dass Lars mit offensichtlich mehr technischem Wissen den gleichen Hinweis schon gegeben hat.
 
Folgende Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung möchte ich gerne loswerden:

1. Hat die Bachelor-Note irgend einen Einfluß auf die Master-Note ?

2. Gibt es für die Zulassung zum Master einen "Bachelor-NC" oder könnte so ein NC einmal anstehen ?

3. Soll ich also jetzt etwas "Gas geben" und den Bachelor so schnell wie möglich hinter mich bringen, mit kleinen Abstrichen bei den Zensuren ...

4. Und wenn ich das schaffte - dann hätte ich den Bachelor, noch nach alter Studienordnung, in 6 Semestern geschafft und der Master würde dann dennoch nur 3 Semster dauern. Stimmt soweit ? Könnte ich dann die fehlenden Credits mit einem gscheiten zusätzlichen Jura-Modul des Masters bekommen, anstatt eine Einführung in die WiWi belegen zu müssen (Dankeschön ...) ?
 
1.) wie das Vordiplom bei den Wiwis hat auch der Bachelorabschluss keinerlei Einfluss auf die Masternote.

2.) Bisher gibt es noch keinen örtlichen NC für den MoL. Dies kann sich jedoch rasch ändern, sofern es mehr Bewerber gibt. Für Externe sind die Hürden (Note 1,3 bei Leuten mit Fachhochschulabschluss) ziemlich hoch.
Zurzeit werden im Bachelor noch relativ wenig Interne mit dem BoL fertig. Bei Prof. Waas machen beispielsweise nur 5 Leute dieses Semester Bachelorprüfung, bei Schlieffen glaube ich 10 ... Höchstens 50 Leute insgesamt schätze ich. Damit dürfte unser Studiengang noch keine 100 Absolventen seit Einführung hervorgebracht haben.

Der NC dürfte ähnlich wie bei der Abiturnote aussehen. So und so viel Plätze für Leute mit L.L.B., davon dann eben die Besten ... Aber da die juristischen Klausuren eigentlich nie so besonders gut aussehen, dürfte das nicht ganz so dramatisch sein.

3.) Leistung ist m.E. prinzipiell Arbeit durch Zeit. Es bringt nicht sonderlich viel - sofern man beruflich mit dem L.L.B. etwas anfangen möchte - auf die Nummer sicher zu gehen und pro Semester nur eine Klausur schreiben, d.h. 9 Jahre für das Bachelorstudium zu brauchen.

Es gibt hier zwei Situation:

- Studierst Du Vollzeit, werden zukünftige Arbeitgeber wohl eher interessiert sein, dass Du möglichst zügig UND möglichst gut studierst. Insgesamt solltest Du auch beim 7-semestrigen BoL dann nicht wesentlich länger als die Regelstudienzeit brauchen und das Prädikat "gut" sollte zumindest in Reichweite sein.

- Studierst Du nur nebenberuflich, dürfte Dir niemand krumm nehmen, wenn Du aufgrund der Doppelbelastung wohl ein paar Semester länger brauchst. Auch in Punkto Abschlussnote dürfte ein zukünftiger AG etwas nachsichtiger sein, da Du ja sämtliche Scheine zusätzlich in Deiner Freizeit gemacht hast und Du eben aufgrund Deiner beruflichen Situation auch in Punkto Klausurvorbereitung etwas eingeschränkt warst.

Da bei mir eine berufliche Wende absehbar war, habe ich persönlich auf die "Tube" gedrückt und auch mal 4 bzw. 5 Klausuren pro Semester geschrieben. Jetzt studiere ich quasi seit SS 2004 - also bin im 7. Semester - und dürfte (sofern LSt Waas mit mir nachsichtig ist) diesen Herbst fertig werden. Ob ich die "gut" schaffe, hängt vom Verlauf der
BoL-Prüfung ab. Wäre schön, wenn es klappen würde. Da ich bisher jedoch Teilzeit studiert habe, dürfte man mir auch ein "befriedigend" als Gesamtnote nachsehen. Zudem bin ich in die neue PO gewechselt und werde daher wohl als eine der Ersten meinen siebensemestrigen BoL bekommen.

4. Nein! Auch ich habe diverse zusätzliche Fächer im BoL (mit Klausur: UR II, Statistik, Wirtschaftsinformatik; nur Zulassung: KapGR, StR-Vertiefung,
P & O, hoffentlich auch Steuern). Trotz dem Semester mehr (hab ja drei zusätzliche Klausuren) bekomme ich auch keine 30 Creditpoints extra. Ich fürchte, dass Du E-BWL und BGB IV (vielleicht kannst Du ja im Herbst noch BGB III schreiben) wohl machen musst, um auf 210 Creditpoints zu kommen. Die andere Alternative wäre eben ein viersemestriger Master auf einer anderen Uni.
 
Vielen Dank Sandra für die ausführliche Antwort 🙂

Falls mich der Teufel reitet, wäre auch der BoL nach neuer Studienordnung in 6 Semestern denkbar ?

Kann man denn für die anstehende BGB-III-Klausur irgendwelche Themenschwerpunkte raten - müssen die jetzt nicht zeigen, daß die Leute "vor dem Einschnitt" den selben Stoff drauf haben wie diejenigen, die künftig zwei Module und zwei Klausuren absolvieren ?
 
Vielen Dank Sandra für die ausführliche Antwort 🙂

Falls mich der Teufel reitet, wäre auch der BoL nach neuer Studienordnung in 6 Semestern denkbar ?

Kann man denn für die anstehende BGB-III-Klausur irgendwelche Themenschwerpunkte raten - müssen die jetzt nicht zeigen, daß die Leute "vor dem Einschnitt" den selben Stoff drauf haben wie diejenigen, die künftig zwei Module und zwei Klausuren absolvieren ?

Hallo,

sofern Du dieses Semester BGB II & BGB III schreibst, denke ich, dass der Anrechnung wegen doch wohl zumindest etwas ZPO drankommen wird.

Meine BGB-III-Klausur hatte damals alles zu bieten. Ausgangsfall war eine Drittwiderspruchsklage mit Zulässigkeit und Begründetheit. In der Abwandlung kam eben statt dem Gerichtsvollzieher der Insolvenzverwalter.

Ich kann mir wirklich gut vorstellen, dass zumindest eine der beiden Klausuren eine fast "reine" ZPO-Klausur ist (hatten wir bereits einmal in
BGB II) ...

Weiß jemand, wer dieses Semester die Klausur stellt?


Sandra
 
Also im Link zur online-Klausuranmeldung stehen für BGB II Herr Waas und für BGB III Frau Völzmann-Stickelbrock als Prüfer.
Ich glaube daher, dass es keine reine ZPO-Klausur geben wird, aber wie Sandra schon schrieb, wird der Anrechnung wegen zumindest ein Teil ZPO zu erwarten sein. Zumindest gehe ich davon aus 😱.
Allerdings kann sich selbst bei den Prüfern noch etwas ändern. Die genannten Termine stimmten ja anfänglich auch nicht und anmelden kann man sich erst ab dem 26.06.07. Bis dahin heißt es: abwarten😛
 
Erstmal ein großes hallo an alle Forum-User!
Ich bin zurzeit inspektor-anwärter, hab nun mein schriftliches staatsexamen abgelegt, denke auch das ich bestanden habe!Werde nach dem studium ein diplom besitzen!Ist aber von der FHöV!Ich möchte nach dem studium ReWi studieren im fernstudium!
daher wollte ich wissen, ob ggfl. Scheine angerechnet werden, weil in meinem studium Ex. REWE, Allg. verwaltungsrecht, Staatsrecht, BGB angeboten worden sind und ich auch Klausuren hier drin geschrieben habe???
bedanke sehr um eine antwort!
lg!
 
Kommt drauf an, inwieweit das PA Deine bisher erbrachten Leistungen als gleichwertig ansieht.

Hier an der FU gibt es ein paar Beamte, die die Polizeifachhochschule hinter sich gebracht haben. Soweit ich weiß, wurden denen M1, M5, M8 und M12 angerechnet. Ob die auch M2 und M3 angerechnet bekommen haben, weiß ich leider nicht ...

Müsstest mal beim Prüfungsamt Rewi in die Prüfungsordnung gucken. Da steht genau drin, welche Fächer Dir dann anerkannt würden. "Ex-Normalo-Jurastudenten" (Uni) bekommen - soweit sie das StaatsEx nicht bestanden haben, nur M1, M2, M4, M5, M8, M9 (hier nur die Zulassung), M12 anerkannt, wenn sie das Staatsexamen komplett bestanden haben, sämtliche juristische Fächer.

Grüßle


Sandra
 
Inspektor,

was für einen Abschluss hast du dann? Dipl. Verwaltungwirt? Mich verwirrt da gerade die Sache mit dem Staatsexamen.

Vorausgesetzt, die Prüfungsverfahrenordnung wurde zwischenzeitlich nicht geändert, bekommst du als Dipl. Verwaltungswirt (FH) das Propädeutikum (war mal M1) und das Verwaltungsrechts-Modul (war mal M12) angerechnet.
 
Hallo Inspektor,

was für einen Abschluss hast du dann? Dipl. Verwaltungwirt? Mich verwirrt da gerade die Sache mit dem Staatsexamen.

Vorausgesetzt, die Prüfungsverfahrenordnung wurde zwischenzeitlich nicht geändert, bekommst du als Dipl. Verwaltungswirt (FH) das Propädeutikum (war mal M1) und das Verwaltungsrechts-Modul (war mal M12) angerechnet.


Hi Pinky,

genau, werde dann als Diplom-Verwaltungswirt durch die Gegend rennen!
Äääähhh ja, bei uns nennen die die Endprüfung auch "Staatsexamen" 😀

Ja gut, Verwaltungsrecht hätte ich mir gedacht...Was wäre denn mit Ex. Rewe oder Verfassungsrecht?
Weil es ist doch nicht grad sinnvoll, wen ich alles wieder lernen muss, was ich vor 3 wochen noch gelernt habe!😎

danke aber für die Antwort!
mfg!
 
Inspektor,

für genau Auskünfte musst du mal beim Prüfungsamt nachfragen. Anfangs war es so, dass M1, M2, M4, M5 sowie in Einzelfällen M8 und ein Wahlfach (bei Nachweis der jeweiligen Belegung) anerkannt wurde. Später gab es dann nur noch M1 und M12. Die Information ist aber schon ca. zwei Jahre alt. Vielleicht hat sich da in der Zwischenzeit etwas geändert.

Wenn du aktuelle Infos hast, poste sie doch bitte hier. Das interessiert bestimmt auch Andere.
 
ist zwar keine rein juristische frage
aber wann kriegt man denn bescheid, dass man eingeschrieben ist?
Und wann muss man mit Unterlagen rechnen, die einem zugeschickt werden? ich hab mich für das kommende semster beworben!
ich weiß, irgendwie blöd...wäre aber dankbar über jede hilfe!
thx!
 
Einschreibung und Unterlagen

Hallo Inspektor,

Studienbescheinigungen sollten eigentlich wenige Wochen nach Rückmeldung zum Semester eintrudeln. Bei Ersteinschreibung dürfte es etwas länger dauern, da Du dann erst einmal DV-technisch erfasst werden musst und Deine Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden müssen.

Die ersten Kursunterlagen kamen bei mir für die WS idR in der letzten oder vorletzten Septemberwoche per Post.

Beste Grüße
Dieter
 
Hi!
Erstmal ein großes hallo an alle Forum-User!
Ich bin zurzeit inspektor-anwärter, hab nun mein schriftliches staatsexamen abgelegt, denke auch das ich bestanden habe!Werde nach dem studium ein diplom besitzen!Ist aber von der FHöV!Ich möchte nach dem studium ReWi studieren im fernstudium!
daher wollte ich wissen, ob ggfl. Scheine angerechnet werden, weil in meinem studium Ex. REWE, Allg. verwaltungsrecht, Staatsrecht, BGB angeboten worden sind und ich auch Klausuren hier drin geschrieben habe???
bedanke sehr um eine antwort!
lg!

Hallo Inspektor,

soweit ich weiß, kannst du auch (solltest du die Prüfung an der FHöV mit 1 bestehen) direkt den Master machen und brauchst den BoL nicht vorher noch zu machen 😉 Nur mal so als kleiner Tipp am Rande.
 
bezüglich der Wertigkeit des Abschlusses an der Fernuni... ist der Bachelor bzw der Master mit den Abschlüssen an einer Präsenzuni (1. + 2. Staatsexamen) vergleichbar, oder hinkt die Fernuni in diesem Bereich hinterher. Und gilt man nach Abschluss des Master - Studienganges als Volljurist mit Zugang zu den Ämtern (z.B. Richteramt) des öffentlichen Dienstes?

mfG

Thomas
 
Der BoL und der MoL sind die Nachfolger für Bakk. und Magister legum, nicht für die Volljuristen. Änderungen sind da aber mittelfristig nicht ausgeschlossen. 😉

Im Moment kann mit diesen Abschlüssen noch keine richterliche u.ä. Tätigkeit aufgenommen werden. Das geht weiterhin nur über den Regelstudiengang Jura samt Staatsexamina.
 
2. versuch....

Hi!
habe gerade meinen ausweis sowie den fächerverteilungszettel erhalten 😀
und gestern habe ich mein diplom für verwaltungs-wirt erhalten 😀

so nun ist es bei mir so, dass ich durch das diplom einige fächer angerechnet bekomme, wie zB das propädeutikum welches auf diesem zettel steht.
nun habe ich diese Frage: wie mache ich diese Anrechnung geltend und wo muss ich mich überhaupt deswegen melden? 😕
ich weiß, wir haben gerade freitag abend, die mädels haben geduscht, schminken sich gerade, machen sich bereit fürs ausgehen 🙂p) und die jungs zocken grade n paar spiele PES 🙂cool🙂, aber ich wäre für jede hilfe sehr dankbar!
THX und schöses WE

lg!
 
Lieber Inspektor,

Glückwunsch zum Diplom. 😎

Zur Anrechnung schickst du einfach einen formlosen Antrag mit einer Kopie deiner Diplomurkunde an das Prüfungsamt. Das sollte zumindest für das Propädeutikum und Verwaltungsrecht reichen. Du kannst ja vorher mal beim Prüfungsamt nachfragen, ob eventuell noch mehr angerechnet wird und dafür besondere Unterlagen benötigt werden.
 
ich habe bisher an der FernUni BWL (Diplom) studiert und die Klausur in BWL I geschrieben und bestanden.

Jetzt studiere ich ab kommenden Semester BoL. Muss ich BWL I für den BoL durch das Prüfungsamt anerkennen lassen oder geschieht das automatisch, da ich beide Studiengänge über die FernUni studiere??

Sandra
 
Sandra,

ganz sooo automatisch funktioniert das nicht. Man muss i.d.R. schon einen Antrag stellen, wobei bei Fächern innerhalb der Fernuniversität oft auch schon ein Telefonat mit dem PA reicht.

Sandra
 
weiß nicht, ob das das richtige Forum ist, aber ich dachte hier passt meine Frage am Besten hin. Habe bereits die Zulassung für 3 Klausuren erhalten, muss also theoretisch die Einsendearbeiten nicht mehr machen, möchte dies aber. Weiß zufällig jemand von euch, ob das möglich ist? Oder werden die dann nicht mehr korrigiert?

Danke im Voraus!

Viele Grüße
Gobertus
 
Frage

Hallo Gobertus,


der Lehrstuhl weiß gar nicht, ob du die Zulassung schon hast oder nicht. Das weiß nur das Prüfungsamt.
Die einzelnen Zulassungen zu den Klausuren musst du erst bei der Anmeldung zum Seminar nachweisen.
Also werden die EA s natürlich bearbeitet. (entspr. EA s wurden von mir bearbeitet)


Gruss Joerg
 
Gobertus,

du kannst die Module in den sieben auf die Erstbelegung folgenden Semestern kostenfrei als Wiederholer belegen. Dann bekommst du die EAs zugeschickt und kannst diese auch bearbeiten und einschicken.
 
Oder du belegst nicht als WDH, dann musst du zwar nochmals bezahlen, bekommst aber dafür die aktuellen Kursunterlagen zugeschickt.

Das wird aber ganz schön teuer, wenn das jemand jedes Semester macht. 😀

Außerdem ist es nur dann sinnvoll, wenn zwischendurch der Kurs grundlegend überarbeitet wurde (Sieht man im Heft "Studien- und Kursangebot"), weil man ansonsten praktisch denselben Kurs nochmal bekommt.
 
bin neu hier und würd gern was runterladen. studiere aber noch nicht, also hab ich nix sinnvolles beizutragen 😉 musste aber n beitrag schreiben, um runterladen zu dürfen....
 
Bachelorurkunde?

Hallo zusammen,

wie sieht nachher eigentlich die Bachelorurkunde aus? Gibt es ein Muster?
Steht da z.B. als Modul u.a. nur:
55100 Propädeutikum
Bürgerliches Recht I
....
https://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor/55100.shtmlMan sähe ja hier gar nicht was diese Fächer für Thematiken beinhaltet haben.
Und gibt es auch die Möglichkeit sich eine Urkunde in englisch ausstellen zu lassen?

Nur mal so in die Ferne geträumt...
 
künftiges Prüfungszeugnis

Hallo Michi,

zu deiner Frage gibt es schon eine Diskussion unter

Bachelor-Zeugnis nach alter PO (unter Rewi/Diskussion)

Maischdro hat dort das Zeugnis (nach neuer PO) ausführlich beschrieben.

Dir und uns allen viel Erfolg, Glück und vor allem auch Freude auf dem Weg dahin!

Hansa-Fan
 
Neue Grundlagenfrage

Hallo,

als absoluter Newbie, frag ich einfach mal um auch selbst Bestätigung zu haben. 😕
Was für Grundlagen Gesetze brauche ich?
Hab nun BGB, HGB, ArbG, GG, StGB... was brauche ich sonst noch in den ersten Semestern??(ausser Bücher mit Skripten, Fällen und Kommentaren)
 
Dr Franke Ghostwriter
Seufz,
für den Anfang bist Du mit den Genannten gut bestückt.
Später kommen dann noch diverse Gesetze hinzu: ZPO, InsO, StPO ...
Was genau Du alles brauchst erfährst Du auf den Einführungsseiten der jeweiligen Kurseinheiten. Ich würde Dir raten, diese Gesetze erst dann zu kaufen, wenn Du die entsprechenden Kurse bearbeitest. So stellst Du sicher, immer die aktuellste Ausgabe parat zu haben.
 
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