Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Jura - Studium an der Fernuni
Die folgende FAQ wurde von den Seiten der Fernuni entnommen.
1. Wer kann in den Bachelor of Laws eingeschrieben werden?
In den Bachelor of Laws kann eingeschrieben werden, wer die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife besitzt.
2. Handelt es sich um ein reines Fernstudium?
Der Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen kann als erster grundständiger juristischer Studiengang in Deutschland im Wege des Fernstudiums absolviert werden. Dabei ist sowohl ein Vollzeit- als auch ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium möglich.
3. Sind Präsenzphasen vorgesehen?
Insgesamt sind drei konzentrierte Präsenzphasen obligatorisch, die in Hagen stattfinden: Im dritten Semester eine Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht, im fünften Semester ein Rhetorik-Workshop und im letzten Semester ein Seminar.
4. Wie sehen Aufbau und Inhalt des Bachelor of Laws aus?
Der Bachelor of Laws ist modular aufgebaut. Insgesamt besteht er aus 18 Modulen, die durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden umfassen. Das Studium setzt sich zusammen aus einem Grundstudium (6 Module) und einem Hauptstudium (12 Module), wobei das Hauptstudium einen Pflichtbereich (9Module) und einen Wahlbereich (3 Module) aufweist.
Inhaltlich sieht der Bachelor of Laws so aus, dass die klassischen juristischen Kerngebiete gelehrt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt im Bereich des Wirtschaftsrechts. Zum Studienplan gehören darüber hinaus neu konzipierte Fächer wie z.B. Vertragsgestaltung, Verhandeln, Rhetorik und Mediation sowie wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen.
5. Besteht die Möglichkeit, während des Studiums einen Statuswechsel vorzunehmen?
Ja, bei jeder Rückmeldung zum neuen Semester kann ein Statuswechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium und umgekehrt vorgenommen werden. Während eines laufenden Semesters ist der Wechsel nicht möglich.
6. Mit welchem Zeitaufwand muss pro Modul gerechnet werden?
Ein Modul im Bachelor of Laws hat durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden, d.h. insgesamt muss mit einem Bearbeitungsaufwand zwischen 180 und 210 Stunden für ein Modul gerechnet werden.
7. Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium einschließlich der Bachelor-Prüfung sechs Semester. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studienzeit entsprechend; ein Teilzeitstudierender kann entscheiden, wie viele Module er pro Semester belegt (es besteht die Wahl zwischen einem Modul und zwei Modulen). Demnach kann er schon nach neun Semestern sein Studium beenden bzw. sein Studium bis auf achtzehn Semester ausdehnen.
8. Welche Leistungsnachweise sind im Laufe des Studiums zu erbringen?
Zu jedem Modul ist eine zweistündige Abschlussklausur zu absolvieren, wobei die Zulassung zu dieser Klausur von (häuslich zu erbringenden) Leistungsnachweisen abhängig gemacht werden kann. Im dritten Studienjahr ist eine Seminararbeit anzufertigen, über die auf einem Präsenzseminar zu referieren und zu diskutieren ist. Im Anschluss daran wird eine Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) vorgelegt, die auf der Seminararbeit aufbaut.
9. Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Die Abschlussprüfung erfolgt in Form einer Bachelorarbeit. Die Beabeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel acht Wochen nach Themenvergabe; für Teilzeitstudierende verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.
10. Welche Berufschancen haben Absolventen des Bachelor-Studienganges?
Das Hagener Konzept wird von der Wirtschaft begeistert angenommen. So sagt beispielsweise der Vorsitzende des Handelsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelstages einen großen Bedarf an derartig ausgebildeten Juristen in Unternehmen voraus. Zur Steigerung der Akzeptanz des Studienganges sowie zur ständigen Optimierung und kontinuierlichen Austausches mit der Praxis ist im Januar 2003 ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet worden. Diesem gehören Mitglieder aus der regionalen und überregionalen Wirtschaft, der Justiz und der Verwaltung an.
11. Kann ich mit dem Bachelor-Abschluss als Rechtsanwalt tätig werden?
Nein, das ist nicht möglich. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt das erfolgreiche Bestehen der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung voraus.
12. Worin unterscheidet sich der Bachelor-Studiengang vom herkömmlichen Jurastudium?
Das herkömmliche Jurastudium und auch das sich anschließende Referandariat sind streng auf das erste bzw. zweite juristische Staatsexamen ausgerichtet. Die Studierenden erlernen zahllose akademische Spezialprobleme, haben aber häufig nicht die Zeit, sich um die generalisierbaren Grundlagen ihres Faches zu kümmen. Dazu kommt, dass nur etwa zehn Prozent der Absolventinnen und Absolventen nach dieser langwierigen Ausbildung (durchschnittlich acht Jahre) eine Stelle im Staatsdient erwartet – worauf ihre Ausbildung zielte.
13. Kann ich mit Bachelor-Abschluss promovieren?
Nein, der Bachelor-Abschluss eröffnet nicht die Möglichkeit der Promotion. Promovieren kann erst, wer den Bachelor-Studiengang und einen anschließenden Master-Studiengang, der an der FernUniversität in Hagen voraussichtlich ab Wintersemester 2006/07 angeboten wird, erfolgreich absolviert hat.
15. Wie erfolgt die laufbahnrechtliche Zuordnung im öffentlichen Dienst?
Nach Beschlüssen der Kultusminister- und Innenministerkonferenz wird der Abschluss „Bachelor of Laws“ dem gehobenen Dienst zugeordnet. Der Abschluss „Master of Laws“ eröffnet den Zugang zum höheren Dienst.
Die folgende FAQ wurde von den Seiten der Fernuni entnommen.
1. Wer kann in den Bachelor of Laws eingeschrieben werden?
In den Bachelor of Laws kann eingeschrieben werden, wer die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife besitzt.
2. Handelt es sich um ein reines Fernstudium?
Der Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen kann als erster grundständiger juristischer Studiengang in Deutschland im Wege des Fernstudiums absolviert werden. Dabei ist sowohl ein Vollzeit- als auch ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium möglich.
3. Sind Präsenzphasen vorgesehen?
Insgesamt sind drei konzentrierte Präsenzphasen obligatorisch, die in Hagen stattfinden: Im dritten Semester eine Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht, im fünften Semester ein Rhetorik-Workshop und im letzten Semester ein Seminar.
4. Wie sehen Aufbau und Inhalt des Bachelor of Laws aus?
Der Bachelor of Laws ist modular aufgebaut. Insgesamt besteht er aus 18 Modulen, die durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden umfassen. Das Studium setzt sich zusammen aus einem Grundstudium (6 Module) und einem Hauptstudium (12 Module), wobei das Hauptstudium einen Pflichtbereich (9Module) und einen Wahlbereich (3 Module) aufweist.
Inhaltlich sieht der Bachelor of Laws so aus, dass die klassischen juristischen Kerngebiete gelehrt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt im Bereich des Wirtschaftsrechts. Zum Studienplan gehören darüber hinaus neu konzipierte Fächer wie z.B. Vertragsgestaltung, Verhandeln, Rhetorik und Mediation sowie wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen.
5. Besteht die Möglichkeit, während des Studiums einen Statuswechsel vorzunehmen?
Ja, bei jeder Rückmeldung zum neuen Semester kann ein Statuswechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium und umgekehrt vorgenommen werden. Während eines laufenden Semesters ist der Wechsel nicht möglich.
6. Mit welchem Zeitaufwand muss pro Modul gerechnet werden?
Ein Modul im Bachelor of Laws hat durchschnittlich 6-7 Semesterwochenstunden, d.h. insgesamt muss mit einem Bearbeitungsaufwand zwischen 180 und 210 Stunden für ein Modul gerechnet werden.
7. Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium einschließlich der Bachelor-Prüfung sechs Semester. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studienzeit entsprechend; ein Teilzeitstudierender kann entscheiden, wie viele Module er pro Semester belegt (es besteht die Wahl zwischen einem Modul und zwei Modulen). Demnach kann er schon nach neun Semestern sein Studium beenden bzw. sein Studium bis auf achtzehn Semester ausdehnen.
8. Welche Leistungsnachweise sind im Laufe des Studiums zu erbringen?
Zu jedem Modul ist eine zweistündige Abschlussklausur zu absolvieren, wobei die Zulassung zu dieser Klausur von (häuslich zu erbringenden) Leistungsnachweisen abhängig gemacht werden kann. Im dritten Studienjahr ist eine Seminararbeit anzufertigen, über die auf einem Präsenzseminar zu referieren und zu diskutieren ist. Im Anschluss daran wird eine Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) vorgelegt, die auf der Seminararbeit aufbaut.
9. Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Die Abschlussprüfung erfolgt in Form einer Bachelorarbeit. Die Beabeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt in der Regel acht Wochen nach Themenvergabe; für Teilzeitstudierende verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.
10. Welche Berufschancen haben Absolventen des Bachelor-Studienganges?
Das Hagener Konzept wird von der Wirtschaft begeistert angenommen. So sagt beispielsweise der Vorsitzende des Handelsausschusses des Deutschen Industrie- und Handelstages einen großen Bedarf an derartig ausgebildeten Juristen in Unternehmen voraus. Zur Steigerung der Akzeptanz des Studienganges sowie zur ständigen Optimierung und kontinuierlichen Austausches mit der Praxis ist im Januar 2003 ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet worden. Diesem gehören Mitglieder aus der regionalen und überregionalen Wirtschaft, der Justiz und der Verwaltung an.
11. Kann ich mit dem Bachelor-Abschluss als Rechtsanwalt tätig werden?
Nein, das ist nicht möglich. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt das erfolgreiche Bestehen der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung voraus.
12. Worin unterscheidet sich der Bachelor-Studiengang vom herkömmlichen Jurastudium?
Das herkömmliche Jurastudium und auch das sich anschließende Referandariat sind streng auf das erste bzw. zweite juristische Staatsexamen ausgerichtet. Die Studierenden erlernen zahllose akademische Spezialprobleme, haben aber häufig nicht die Zeit, sich um die generalisierbaren Grundlagen ihres Faches zu kümmen. Dazu kommt, dass nur etwa zehn Prozent der Absolventinnen und Absolventen nach dieser langwierigen Ausbildung (durchschnittlich acht Jahre) eine Stelle im Staatsdient erwartet – worauf ihre Ausbildung zielte.
13. Kann ich mit Bachelor-Abschluss promovieren?
Nein, der Bachelor-Abschluss eröffnet nicht die Möglichkeit der Promotion. Promovieren kann erst, wer den Bachelor-Studiengang und einen anschließenden Master-Studiengang, der an der FernUniversität in Hagen voraussichtlich ab Wintersemester 2006/07 angeboten wird, erfolgreich absolviert hat.
15. Wie erfolgt die laufbahnrechtliche Zuordnung im öffentlichen Dienst?
Nach Beschlüssen der Kultusminister- und Innenministerkonferenz wird der Abschluss „Bachelor of Laws“ dem gehobenen Dienst zugeordnet. Der Abschluss „Master of Laws“ eröffnet den Zugang zum höheren Dienst.