• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Hilfe... Mobilcom will mir für eineinhalb Jahre Grundgebühren nachberechnen

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Hilfe... Mobilcom will mir für eineinhalb Jahre Grundgebühren nachberechnen!

Ich habe heute von der MOGELCOM einen Brief bekommen, in dem sie schreiben,
sie hätten mir leider seit 01.04.2004 keine Grundgebühren berechnet, und sie würden dann mit der nächsten Rechnung 180 Euro mehr abbuchen....

Dieses Jahr im März hatte ich eine Vertragsverlängerung.

Die Rückberechnung geht über fast eineinhalb Jahre und greift außerdem fast ein Jahr über die Vertragsverlängerung hinaus zurück!!!

Dürfen die das??? Was meint Ihr???

Hat von Euch schon mal jemand sowas erlebt???

Was würdet Ihr tun???
 
Geh als erstes mal zu deiner Bank und sperre die Einzugsermächtigung. Dann würde ich der Rechnung widersprechen und erstmal eine Begründung verlangen.
 
Elli,

was steht denn in den AGB? Behält man sich dort die Nachberechnung irgendwelcher Gebühren vor?
Aber selbst wenn ja, könnte der Anspruch nach § 242 BGB verwirkt sein.
Andererseits sieht das LG Duisburg das nicht so: https://www.dr-bahr.com/news/news_det_20040716000238.html

Andere Urteile habe ich auf die Schnelle nicht gefunden - leider.🙁 Aber an deiner Stelle würde ich suchen und wenn du etwas gefunden hast, würde ich denen eine gesalzene Antwort schreiben und aus dem Urteil zitieren.
Findest du nichts zu deinen Gunsten, dann sieht es eher mau aus und du wirst nicht umhin kommen zu bezahlen.

Gruß
Steffi
 
Also mir ist mal das gleiche passiert. Allerdings nicht bei Mobilcom sondern bei Drillisch (haben in Köln mittlerweile alle Läden dicht gemacht!!!).
Die hatten mir 4 Monate Lang (!!!) keine Rechnung geschrieben und auf einmal sollte ich 1.000 DM bezahlen😡 . Hab dem auch wiedersprochen, weil a) die 1000 DM nicht nachvollziehbar waren und b) keiner verlangen kann, daß ich mal eben so 1000 DM habe. Leider ohne Erfolg.🙁
Nachdem ich einfach nicht bezahlt hatte, mußte ich dann nach 3 Monaten doch noch die Mahngebühren und alles nachzahlen. Ein positives hatte es dann aber: Ich konnte den Vertrag kündigen, weil die froh waren mich los zu werden nach dem ganzen Theater.

Also ich würd mich nicht darauf verlassen, daß du nicht zahlen mußt, aber Einspruch einlegen würde ich auf jeden Fall. Wenn du Glück hast erlassen sie dir einen Teil aus Kulanz um keinen Kunden zu verlieren.
 
Agrippina schrieb:
Also ich würd mich nicht darauf verlassen, daß du nicht zahlen mußt, aber Einspruch einlegen würde ich auf jeden Fall. Wenn du Glück hast erlassen sie dir einen Teil aus Kulanz um keinen Kunden zu verlieren.

widersprechen in jedem fall, aber vorsicht mit mahngebühren bzw. mahnbescheid, das kostet dann nämlich richtig...

wenn du nicht gleich zahlen kannst, biete ratenzahlung an... viel glück...
 
phos4 schrieb:
widersprechen in jedem fall, aber vorsicht mit mahngebühren bzw. mahnbescheid, das kostet dann nämlich richtig...

Also, soweit ich weiß können die einem keine Mahngebühren berrechnen, wenn man Einspruch einlegt. Die sind ja in der Nachweispflicht, daß die wirklich keine Grundgebühren berechnet hatten.

Würd da einfach mal direkt anrufen und nachfragen.
 
Es geht mir da eher ums Prinzip als um die Sorge hungern zu müssen....,

ich finde es halt einfach eine Unverschämtheit....(18 Monate zurück...)

Habe heute einen Widerspruch und den Entzug der Einzugsermächtigung gefaxt und dann per Einschreiben mit Rückschein hingeschickt.

Darin habe ich keinen Zweifel daran gelassen, wie unlauter ich es finde über die letzte Vertragsverlängerung hinaus... und das es -wenn ich vorher gewußt hätte, dass sie so mit Kunden umgehen-sicherlich nicht zu den letzten Vertragsverlängerungen gekommen wäre; dass ich seit der Übernahme durch mobilcom nur noch Ärger hätte und mir, wenn sie auf Zahlung der gesamten Summe bestehen rechtliche Mittel und eine außerordentliche Kündigung vorbehalte....

und dass sie sich wohl selbst ins Knie schiessen, wenn sie bei derzeitigem Konkurrenzdruck mit Kunden, die seit sieben Jahren Vertragstreu und immer solvent waren so umgehen...

Obs was hilft?...abwarten...einen Versuch war es Wert....
 
Soweit mir bekannt ist , kann man Einzugsermächtigungen doch gar nicht widerufen , oder ?
Man kann diese doch , bei Einzug , innerhalb von 6Wochen nur wieder zurück buchen !?

Abgesehen davon , dürfen die das wohl. Ich hatte mal bei Vodafone das gleiche Problem. Allerdings ging es da auch nur um 4 Monate (-wobei es nicht um Grundgebühren ging).
 
Einzusermächtigungen können jederzeit widerufen werden, dass ist überhaupt kein Problem. Die Rückbuchungsmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ist noch ein weiterer Schutz für den Zahlenden, falls jemand mal seine Einzugsermächtigung ausnutzt bzw. sich zum Beispiel Kündigung und nächste Zahlung übnerschneiden.
 
Ich muss auch mal was dazu loswerden. Ich habe bei einem der größten Mobilfunkanbieter gearbeitet (Vodafone) und ich weiß daher auch, dass genau in Sachen "nichtzahlen" kurzer Prozess gemacht wird... Schneller als man schaun kann, hatten die Kunden Post vom Rechtsanwalt der Firma, einen Mahnbescheid und damit auch einen Eintrag in die Schufa...

Ich persönlich halte es für wichtig, mit der Firma sofort in Kontakt zu treten, den Widerspruch einzulegen und evtl. Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren. Als erstes jedoch sollte das Unternehmen klar aufgliedern, aus was sich der nachzuzahlende Betrag ergibt. Es gibt auch Präsenzfälle im Internet zu finden, auf die man sich vorerst berufen kann, auch wenn es am ende nicht wirklich was bringt. Ich würde auf jedenfall alles versuchen, um evtl. eine Minderung oder sogar einen Verzicht zu erreichen.

Viele Kunden, die Beträge als nicht gerechtfertigt empfinden, zahlen einfach nicht und widersprechen auch nicht. Sie tun nichts, außer zu warten und zu hoffen, dass das Unternehmen den Fehler oder evtl. Irrtum von selbst einsieht.

Ok... das solls mal gewesen sein.
 
Okay,

das stimme ich Dir voll zu...

Habe meinen Widerspruch mit einem langen Brief direkt am nächsten Werktag per Einschreiben mit Rückschein geschickt....

Wo finde ich denn im Internet solche Fälle?
Ich finde immer nur Sachen, die Roaming Gebühren betreffen, die ja eh immer später abgerechnet werden....
 
elli76 schrieb:
Okay,

das stimme ich Dir voll zu...

Habe meinen Widerspruch mit einem langen Brief direkt am nächsten Werktag per Einschreiben mit Rückschein geschickt....

Wo finde ich denn im Internet solche Fälle?
Ich finde immer nur Sachen, die Roaming Gebühren betreffen, die ja eh immer später abgerechnet werden....

Guten Morgen Elli...

gib doch mal bei Google in das Suchfenster "Gerichtsurteile Handyrechnung"... Da sind ganz paar Links. Vielleicht hilft Dir da was weiter.

Drück Dir jedenfalls die Daumen.
 
Handyrechnung: Für zurückliegende Zeiträume keine Nachforderung

Ist in den Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters nicht vorgesehen, dass versehentlich in der Vergangenheit nicht berücksichtigte Gebühren nachberechnet werden dürfen, so muss ein Handybesitzer, der seine bisherigen Rechungen ausnahmslos bezahlt hat, keine Nachzahlungen leisten, wenn das Unternehmen wegen eines Computerproblems Gespräche in bereits abgeschlossen Abrechnungszeiträumen nicht aufgeführt hatte. (Amtsgericht Dachau, 3 C 1275/03)

Nur mal ein Beispiel, was Du da so findest...

Der Link dazu: https://www.salue.de/service/messages/172.html

Und von Google die Suchergebnisse: https://www.google.de/search?hl=de&q=gerichtsurteile+handyrechnung&btnG=Suche&meta=
 
Also nochmal grundsätzlich zur Einzugsermächtigung:

1. die Einzugsermächtigung wird gegenüber dem Handy-Provider abgegeben, der Bank ist das grundsätzlich egal!

2. Man kann die Einzugsermächtigung beim Provider widerrufen, auch damit hat dann die Bank garnichts zu tun. Der Provider verliert dadurch sein Recht abzubuchen

3. Rein technisch kann ein Provider(oder jeder andere) natürlich trotzdem von deinem Konto abbuchen. Dagegen kann man das Konto auch nicht sperren lassen! Sollte es zu derartigen Abbuchungen kommen kann man zur Bank gehen, die diese Buchung innerhalb von 6 Wochen ohne weitere Nachfragen sofort zurückbucht.

4. Läßt man eine Abbuchung zurückbuchen muß man der Bank auch nicht nachweisen, daß keine Einzugsermächtigung besteht oder daß diese widerrufen wurde. Die Bank interessiert sich für das Verhältnis zwischen ihrem Kunden und den Abbucher grundsätzlich garnicht!

Liebe Grüße
Tanja
 
Ja genau so sieht´s aus. Und wenn man sich gut genug mit seiner Bank versteht kann man auch mal eben so behaupten, man habe eine Einziehungsermächtigung. So geschehen vor ein paar Monaten mit einem unserer Kunden. Wir dachten wir gucken nicht richtig als er (wohlgemerkt nachdem er seine Ware schon hatte) sein Geld wieder zurück gebucht hat... Immerhin hatte er die Gebühren zu tragen als wir widersprochen hatten. Trotzdem, ein blödes Gefühl wenn einer einfach auf dein Konto zugreift.😱

Steffi
 
Elli,

das ist doch der Fehler der Mogelcom. Dann müssen Sie Dir doch wenigstens Ratenzahlung zubilligen. Okay, "müssen" müsssen sie garnichts 🙄 Aber kulanter wäre es. Ich hoffe es geht für DIch gut aus!
 
Elli.

Also - aus Kulanz passiert da gar nichts. Ich bin Kunde bei O2 und habe im Monat durchschnittlich ne Rechnung von 250 Euro. Im letzten Jahr ist der Bank ein Fehler unterlaufen und die haben der Abbuchung von o2 widersprochen. Ich habe es zehn Tage später auf dem Kontoauszug gesehen und sofort nachüberwiesen. Am gleichen Tag ging dann mein Handy gar nicht mehr. Also habe ich bei o2 angerufen und denen die sachlage geschildert, das Geld sei unterwegs, ich kan ihnen auch gerne den Überweisungsbeleg zu faxen, sie sollen mir bitte nochmal das Telefon freischalten.
Ich habe ne halbe Stunde mit dem minderbemittelten Angestellten telefoniert und der hat sich strickt geweigert, das Telefon vor Zahlungseingang nochmal freizuschalten.
Auch nachdem ich ihm erklärt habe, dass ic mittlerweile seit vier jahren solche Rehcnungen produziere, hat ihn das nicht sonderlich interessiert.
Die zeigen keine Kulanzen mehr.
Da muss man direkt auf den Tisch schlagen.
Ich kann Dir das Angebot machen, das ganze in die Hand zu nehmen. Bei denen muss man nämlich richtig gemein sein und mit allen möglichen juristische Dingen drohen. Das muss aber gut gemacht sein. Dann bekommensie meistens Panik und erlassen Dir das Geld. Hat die Telekom auch mal bei mir gemacht.
Wenn Du willst, melde dich gerne mal per Email bei mir: m.heinrich@terminal-7.de
 
Mogelcom ist der größte abzockerhaufen, allerdings wird das noch von o2 getoppt. wenn ich die geschichte erzählen wollte... das könnte dauern.

wer ist nach Eurer Ansicht der beste Anbieter?
 
Ich habe auch D2/Vodafone...aber halt ursprünglich über den Betreiber Dplus, der übernommen wurde von cellway, die übernommen wurden vor -ich glaub zwei Jahren- von mobilcom....

Mein Vertrag besteht auch seit sieben oder acht Jahren....Probleme hatte ich nie...erst seit mobilcom...

Für mich hat sich das Problem erledigt...Ich habe das Geld überwiesen, da bin ich leider nicht drumrum gekommen....Sie dürfen es nachberechnen...Selber Schuld, wenn man die Rechnungen nicht genau prüft...(zwei Jahre ist da wohl die Frist) und nen Schufa Eintrag wollte ich dann doch nicht riskieren, habe mir aber noch in der gleichen Woche ne simyo Karte bestellt.
Da ist das telefonieren viel billiger und mobilcom kriegt von mir für den Rest der Laufzeit keinen cent mehr als die Grundgebühr!
 
Dr Franke Ghostwriter
Vielen lieben Dank...hatte in der letzten Zeit soviel um die Ohren, dass ich Dir noch garnicht geantwortet habe....
Ich habe das gemacht, habe ein paar Leute, die sich mit sowas auskennen...aber die mobilcom hat darauf -obwohl per Einschreiben mit Rückschen- erst nach sechs Wochen reagiert...

Hatte mich aber erkundigt und wußte schon, dass ich, wenn es Grundgebühren sind , wohl nicht drum rumkomme (zwei Jahre Frist...)

Dr.phil. schrieb:
Da muss man direkt auf den Tisch schlagen.
Ich kann Dir das Angebot machen, das ganze in die Hand zu nehmen. Bei denen muss man nämlich richtig gemein sein und mit allen möglichen juristische Dingen drohen. Das muss aber gut gemacht sein. Dann bekommensie meistens Panik und erlassen Dir das Geld. Hat die Telekom auch mal bei mir gemacht.
Wenn Du willst, melde dich gerne mal per Email bei mir: m.heinrich@terminal-7.de
 
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