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Man kann zwar die beiden Rechtsteile parallel bearbeiten, aber das wurde ich nicht unbedingt empfehlen.
Recht 2 baut auf Recht 1 auf und ohne Vorkenntnisse (Gutachterstil usw.) koenntest du grosse Probleme bekommen, die EAs fristgerecht fertig zu stellen. :rolleyes
Ich habe es in diesem Semester gemacht, auch die Zulassung für die Klausuren geschafft. Allerdings, ob es auch für das Bestehen der Klausuren reicht, kann ich erst danach sagen. Aber, es ist wirklich machbar mit viel Übung und Fleiß!
Selber habe ich brav Recht I und II nacheinander belegt - weiß aber aus den Tutorien von mehreren, daß sie die Kurse zeitgleich belegt haben. Beim bearbeiten von diversen Fällen stolpert man dann immer wieder in Recht II darüber, daß dort plötzlich Sachen aus den letzten KEs von Recht I drankommen, die man dann noch nicht behandelt hat... Ich selber würde also auch eher davon abraten!
Allerdings kann ich jedem raten, Recht II direkt nach Recht I zu belegen. Ich hab meine Recht I Klausur im September vor einem Jahr geschrieben und möchte jetzt Recht II schreiben... und in der Zeit hat man so viel von Recht I wieder vergessen - echt erschreckend... und Recht II kann man nu mal nicht schreiben ohne die Grundlagen aus Recht I zu können...
Kann nur empfehlen beide Klausuren in einem Semester zu schreiben, da bei RechtII sehr viel RechtI wissen benötigt wird. Und das nach einer bereits geschriebenen Klausur nochmal allen aufzukochen schlägt extrem auf die Motivation.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."