Selber habe ich brav Recht I und II nacheinander belegt - weiß aber aus den Tutorien von mehreren, daß sie die Kurse zeitgleich belegt haben. Beim bearbeiten von diversen Fällen stolpert man dann immer wieder in Recht II darüber, daß dort plötzlich Sachen aus den letzten KEs von Recht I drankommen, die man dann noch nicht behandelt hat... Ich selber würde also auch eher davon abraten!
Allerdings kann ich jedem raten, Recht II direkt nach Recht I zu belegen. Ich hab meine Recht I Klausur im September vor einem Jahr geschrieben und möchte jetzt Recht II schreiben... und in der Zeit hat man so viel von Recht I wieder vergessen - echt erschreckend... und Recht II kann man nu mal nicht schreiben ohne die Grundlagen aus Recht I zu können...