• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Lohnsteuerklasse V

L

Lia

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
allerseits,
nachdem ich mich ziemlich ergebnislos (außer gesteigerter Verwirrung) durch zig Gesetzestexte gequält habe, ist bei mir immer noch folgende Frage offen:
In den "Semesterferien" darf man ja jobben und dabei über die 400-Euro-Grenze kommen, soweit ich mich erinnere, darf man das an 50 Tagen bzw acht Wochen im Jahr oder so...
Nun Frage ich mich aber, in wie fern sich das rechnet, wenn man, wie ich, in der Lohnsteuerklasse V dann ist, also während des Semesters würde ich ja keine Lohnsteuer zahlen, da ich da nur auf 400-Euro-Basis angestellt bin.
Aber wieviel darf ich denn dazu verdienen und bringt es mir finanziell was? Weil, wenn die Abzüge zu hoch sind, dann ist es ja gar nicht angebracht, meinetwegen in der Fabrik im 3-Schicht-System sich abzurackern, dann wäre es ja wesentlich vorteilhafter, die Zeit in Praktika etc zu investieren und damit etwas "Lebenslaufkosmetik" zu betreiben, wenn also der finanzielle Gewinn eines "Ferienjobs" in keinem Verhältnis stünde...
Könnt Ihr mir da etwas Licht in mein Gedankendunkel bringen?😱
Vielen Dank schon jetzt!
Grüße aus Nordbayern,
Lia
 
Lia,

Deine Sätze sind leider etwas ohne Punkt und Komma deshalb fehlt mir die konkrete Frage. 😉
Was ich immer nicht verstehe ist, daß die Leute sich über LstKlasse V aufregen. Es wird doch in der Einkommensteuererklärung mit dem Ehepartner (Zusammenveranlagung vorausgesetzt) wieder ausgeglichen. Ist doch nur ein Vorababzug, der halt psychologisch schmerzt.

Gruß Eliza
 
Eliza!
Danke für Deine Antwort! Ja, etwas ohne Punkt und Komma-das lag wohl an meiner Verwirrung und "Informationsüberflutung"...Die Frage konkret war, ob sich ein Semesterferienjob finanziell rechnet, oder, ob man aufgrund von Abzügen nicht lieber in den Semesterferien seinen Schwerpunkt auf Praktika im Sinne von,wie erwähnt, "Lebenslaufkosmetik" setzen soll.
Aber der Hinweis mit dem Ausgleich durch die Einkommensteuererklärung dann, das ist doch ein guter Tipp, den ich dankbar aufnehme und mal recherchieren werde-
übrigens, ich rege mich noch gar nicht über die V auf, denn ich erstmal freue ich mich darauf, dass ich ab Mai verheiratet sein werde 🙂 (daher auch die "noch-Unkenntnis" in diesen Angelegenheiten....) Danke nochmal und FROHE OSTERN!
 
Eliza!
Danke für Deine Antwort! Ja, etwas ohne Punkt und Komma-das lag wohl an meiner Verwirrung und "Informationsüberflutung"...Die Frage konkret war, ob sich ein Semesterferienjob finanziell rechnet, oder, ob man aufgrund von Abzügen nicht lieber in den Semesterferien seinen Schwerpunkt auf Praktika im Sinne von,wie erwähnt, "Lebenslaufkosmetik" setzen soll.
Aber der Hinweis mit dem Ausgleich durch die Einkommensteuererklärung dann, das ist doch ein guter Tipp, den ich dankbar aufnehme und mal recherchieren werde-
übrigens, ich rege mich noch gar nicht über die V auf, denn ich erstmal freue ich mich darauf, dass ich ab Mai verheiratet sein werde 🙂 (daher auch die "noch-Unkenntnis" in diesen Angelegenheiten....) Danke nochmal und FROHE OSTERN!
 
Grundsätzlich gilt: ein 400 € Job ist nur zulässig, wenn man in diesem Job max. 12x 400 € verdient. Der Haken ist auch ein zurechenbares Urlaubs-, Weihnachtesgeld ... sprich auch wenn du keine solche Sozialleistung erhalten hast, aber es im Betrieb üblich ist, dann wird es dir zugerechnet und du überschreitest dann die Grenze des 400 € Jobs.
Deshalb muss der AG eine sogenannte Phantomlohnberechnung machen - also die Stelle nach Tarif bewerten, Stundenzahl festlegen, anteilig Sozialleistungen reinrechnung und so kommt dann fiktiv dein Stundenlohn zusammen.

Nachdem ein 400 € Job NEBEN einer regulären Tätigkeit geht, denke ich, dass das unabhängig von deinem Ich-will-durch-Schicht-viel-Geld-machen-Ferienjob ist. Da bin ich mir aber nicht sicher, denn da bist du ja auch "nur" geringfügig bzw. befristet beschäftigt.

😕 Wie ist das denn, zahlt dein AG Pauschalsteuer und Sozialabgaben oder zahlst du die?

Ruf doch hier: 0800 - 0 200 504 (kostenlos) an, die Hotline ist kostenfrei. Das ist die Minijob-Zentrale.
:guckstduh https://www.minijob-zentrale.de/

Grüßle aus BaWü
Jutta
 
Lia,

wie schon gesagt, ich würde den LstAbzug "vernachlässigen" da rückholbar und lieber gucken, ob das Praktikum inhaltlich mehr bringt. Geld sollte es ja auch geben fürs Praktikum?
Wenn man das Praktikum aber nur zur Kosmetik macht 😕

Den Ausführungen von Jutta kann ich nur zustimmen, bei 2 Minijobs wirds schon schwierig bzw. man darf eben insgesamt nur 400 p.M. haben.
Der Arbeitgeber darf beim Minijob aber nur die Pauschsteuer (sind ja nur 2%) abwälzen, die Soz.Abgaben muß er tragen (kann er natürlich "heimlich" reinrechnen).

Gruß Eliza
auch aus BaWü
 
Dr Franke Ghostwriter
Jutta, liebe Eliza,

vielen Dank für Eure Antworten! Ihr habt mir reichlich Tipps und Anregungen gegeben zum weiteren Nachforschen. Momentan bin ich noch vollzeitbeschäftigt und werde diesen Job ab April auf 400-Euro-Basis weiter machen, aber ich werde (Jutta, Danke!) noch mal genau auf den Arbeitsvertrag dahin gehend gucken. Noch habe ich den 400-Euro-Job als mündliche Vereinbarung, da ich seit Jahren in der Firma beschäftigt bin, aber ich habe noch nichts Schriftliches und dann weiß ich nun, worauf ich zu achten habe.
Und Dir, liebe Eliza, danke ich auch sehr, denn ich habe noch fleißig recherchiert an Hand Deiner Stichwörter und bin zu einem ziemlich passablen Ergebnis gekommen.
Dann bleibt mir, Euch beiden herzlichst ein frohes Osterfest zu wünschen und auch alles Gute für das kommende Semester- Danke nochmal, liebe Grüße,
Lia!
😛
 
Oben