in der Prüfungsordnung steht, dass im Master Governance die siebte Modulprüfung immer eine mündliche Prüfung sei, die nach der Anfertigung der Masterarbeit abgehalten wird. Bedeutet das nun, dass das siebte Modul ein Modul sein muss, dass die Wahlmöglichkeit "mündliche Prüfung" beinhalten muss, oder könnte es z.B. auch das Modul 2.5 sein, dass normalerweise mit einer Klausur geprüft wird, aber im Spezialfall des siebten Moduls eben mündlich geprüft wird?
Was ich auch nicht ganz verstehe...