• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Neue vs. alte Prüfungsordnung - was gilt?

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Neue vs. alte Prüfungsordnung - was gilt?

Guten Abend zusammen! 🙂

Folgende Frage beschäftigt mich gerade:

Ich habe im WS 04/05 mit dem LL.B. begonnen. Nun habe ich 15 Module fertig, beim 16. fehlt mir noch das Ergebnis. Und das wird zwar nicht berauschend sein, aber ich will jetzt endlich fertig werden...

Bei den WiWi-Modulen war es doch nach der alten Prüfungsordnung so:
- 3 Modulabschlussklausuren
- 2x mind. 50 Punkte
- 1x mind. 25 Punkte
- Gesamt: mind. 150 Punkte

Richtig?

Nun gibt es inzwischen die neue PO und dort steht etwas von 4 WiWi-Modulen und 200 Punkten. 😕

Welche PO gilt für mich? Da ich laut Prüfungsamt keine Module mehr bearbeiten muss, kann es doch nur die alte sein, oder?

Kennt sich vielleicht jemand von euch damit genauer aus?

Gruß
Steffi
 
Ich hab auch noch die alte Prüfungsordnung auf dem PC gespeichert, falls du Bedarf hast (die ist ja online nicht mehr verfügbar).
 
Ja, das wäre super, wenn du sie mir schicken könntest. Habe sie schon überall gesucht... Meine Mailadresse sende ich dir per PN.

Gruß
Steffi
 
Also es gilt die alte PO. Du könntest sogar die beiden Klausuren schreiben ohne Risiko. Solange Du keine Erklärung abgibst dass du auf das 7 semstrige Studium umschwenken willst ist alles wurscht. Diesen Antrag mußt du schriftlich stellen wenn Du magst
 
Ich hatte den Herrn Szuka mal gebeten, doch die alte PO mit online zu stellen, da es ja durchaus noch Leute gibt, die nach dieser PO ihren Studiengang absolvieren, leider ist nichts passiert bis heute.......
 
Also es gilt die alte PO. Du könntest sogar die beiden Klausuren schreiben ohne Risiko. Solange Du keine Erklärung abgibst dass du auf das 7 semstrige Studium umschwenken willst ist alles wurscht. Diesen Antrag mußt du schriftlich stellen wenn Du magst

So habe ich das auxh verstanden und hoffe das ist auch so.
 
Jetzt habe ich auch ne frage...

ich studiere nach der neuen PO dort steht als vorraussetzung zur abschlussprüfung, das min. 15 module erfolgreich abgeschlossen werden müssen. heisst dass, ich muss nicht alle module bestanden haben? kann ich mich für die abschlussprüfung anmelden, sobald ich 15 module, davon 4 wiwi module, erfolgreich bestanden habe?
 
Was an dieser Aussage kann man nicht verstehen? 😕
Sei doch froh, dass es diese Regelung gibt, sonst müsstest du erst alle Klausuren schreiben und dann ein Semester aussetzen um auf die Klausurergebnisse zu warten und dann könntest du dich erst anmelden.
 
Weil immer wieder gesagt wird, dass man alle module bestanden haben muss um zur abschlussprüfung zugelassen zu werden.

ich bin überglücklich, dass es diese regelung gibt.
 
Bachelorarbeit + seminar = abschlußprüfung, so steht es sogar in der prüfungsordnung.

dann habe ich immer was falsch verstanden, dachte immer man müsste alle 19 module geschrieben und bestanden haben

man muss aber in allen modulen die klausurzulassung haben, oder?
 
Also es gilt die alte PO. Du könntest sogar die beiden Klausuren schreiben ohne Risiko. Solange Du keine Erklärung abgibst dass du auf das 7 semstrige Studium umschwenken willst ist alles wurscht. Diesen Antrag mußt du schriftlich stellen wenn Du magst
Ich müsste nach der alten Prüfungsordnung demnächst eine mündliche Ergänzungsprüfung schreiben. Nach der neuen müsste ich das nicht tun; hätte aber trotzdem aufgrund der Wahlmodulregelung alle Voraussetzungen erfüllt. Heißt das, dass wenn ich Einf. Wiwi und BGB IV dieses Semester noch belegen würde, die neue PO für mich gelten würde? Aber die müsste ich dann auch schreiben und bestehen, oder?
 
Es scheint ja doch auch andere geben, die mit den unterschiedl. Prüfungsordnungen Probleme haben ...

Ich hab im SS 2008 angefangen, demzufolge gilt doch dieser Absatz ( eingeführt WS 2008) nicht für mich


2) Die Modulabschlussprüfungen im Wahlbereich
gelten als bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten
· in allen drei Modulabschlussprüfungen insgesamt mindestens 150 Punkte erreicht worden sind und
· keine der drei Modulabschlussprüfungen mit weniger als 25 Punkten bewertet worden ist und
· nicht mehr als eine Modulabschlussprüfungen mit weniger als 50 Punkten bewertet worden
ist.

ODER ?? Weiß jmd. etwas darüber ?
 
Es scheint ja doch auch andere geben, die mit den unterschiedl. Prüfungsordnungen Probleme haben ...

Ich hab im SS 2008 angefangen, demzufolge gilt doch dieser Absatz ( eingeführt WS 2008) nicht für mich


2) Die Modulabschlussprüfungen im Wahlbereich
gelten als bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten
· in allen drei Modulabschlussprüfungen insgesamt mindestens 150 Punkte erreicht worden sind und
· keine der drei Modulabschlussprüfungen mit weniger als 25 Punkten bewertet worden ist und
· nicht mehr als eine Modulabschlussprüfungen mit weniger als 50 Punkten bewertet worden
ist.

ODER ?? Weiß jmd. etwas darüber ?

Doch der gilt für Dich. Ich bin auch in der "alten" PO immatrikuliert.

Man hat mir im PA gesagt das die alte PO nicht mehr gilt.
Auch für die "Alten" unter uns gilt immer die NEUE mit der Hinweis auf §25 Inkrafttreten und Veröffentlichung.

Da steht nämlich das wir noch immer nach 6 Semestern den Bachelor machen können, aber auch das die Ergänzungsprüfung (4. Versuch) wegfällt.

Wir können aber die Ausgleichsregeln nutzen. War etwas überrascht. Was soll's.
 
@luna 1980
Danke für deine Antwort. Den § 25 hatte ich auch gelesen, dachte aber da hier nichts über die Ausgleichsregelung steht, hat sich die erledigt. Ich bin davon ausgegangen, dass beide PO nebeneinander gelten. Hast du die Regelung in Anspruch genommen ?

Die Ergänzungsprüfung fällt aber nicht ganz weg,
"........Für Module, in denen bereits eine Prüfungsleistung vor Wintersemester 2008/2009 versucht worden ist, besteht weiterhin die Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung gem. § 14 der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität
in Hagen vom 15. Mai 2007...."
 
@luna 1980
Danke für deine Antwort. Den § 25 hatte ich auch gelesen, dachte aber da hier nichts über die Ausgleichsregelung steht, hat sich die erledigt. Ich bin davon ausgegangen, dass beide PO nebeneinander gelten. Hast du die Regelung in Anspruch genommen ?

Die Ergänzungsprüfung fällt aber nicht ganz weg,
"........Für Module, in denen bereits eine Prüfungsleistung vor Wintersemester 2008/2009 versucht worden ist, besteht weiterhin die Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung gem. § 14 der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität
in Hagen vom 15. Mai 2007...."

lg

Dachte ich auch, aber das PA hat mir das ja gesagt das es eben nicht so ist.
Nein, bisher brauch ich keine Ausgleichregel.

Achso ja klar. Muss am besten jeder für sich schauen. Ich für mich hätte keinen 4. Versuch mehr.
 
Ich bin auch immer davon ausgegagen, dass ich alle 19 Module machen muss, bevor ich die Bachelorarbeit etc. machen kann. Wenn dem nicht so ist, umso besser, aber das geht für mich jetzt aus der Prüfungsordnung so nicht hervor... 😕

Was ist denn nun konkret richtig?
 
In der neuen Zeitung vom "Sprachrohr" steht drin, dass der Antrag der ASTA angenommen wurde, Klausuren durch Hausarbeiten auszugleichen. Nun ist leider die neue Prüfungsordnung noch nicht online. Ich dachte, jemand weiß, was damit gemeint sein soll...
 
Ich denke, dass wird so ähnlich wie bei der Modulausgleichsregelung gehandhabt: Demnach könnte dann vlt. eine nicht bestandene Klausur mit mindestens 25 Punkten durch eine Hausarbeit mit 75 Punkten ausgeglichen werden, sodass in Summe aber 100 Punkte erreicht sind. Aber alles nur Spekulation meinerseits.

Bin gespannt auf die neue Prüfungsordnung...
 
Weiss jemand mit wieviel Punkten angerechnete Scheine gewertet werden? Könnte ja gerade in Bezug auf die neue Ausgleichsregelung relevant werden.
 
Ich denke, dass wird so ähnlich wie bei der Modulausgleichsregelung gehandhabt: Demnach könnte dann vlt. eine nicht bestandene Klausur mit mindestens 25 Punkten durch eine Hausarbeit mit 75 Punkten ausgeglichen werden, sodass in Summe aber 100 Punkte erreicht sind. Aber alles nur Spekulation meinerseits.

Bin gespannt auf die neue Prüfungsordnung...

Das wäre ja toll. Na mal sehen. Wann kommt denn die neue Ordnung?
 
Ich habe gerade selber mit dem PA gesprochen: angerechnete Scheine werden quasi mit 50 pkt bewertet. Hat man einen angerechneten Schein müssen somit die anderen drei auf 150 pkt kommen mit nur einer unter 50 aber min. 25.
 
Das wäre ja toll. Na mal sehen. Wann kommt denn die neue Ordnung?


das wäre fabelhaft, kann ich dann das modul komplett neu belegen, damit ich die Hausarbeit schreiben kann und dann ausgleichen? Obwohl ich schonmal die EAn geschrieben hatte und Klausurzulassung bekommen habe und die Klausur auch geschrieben, nur nicht bestanden hab?!

ist sowas möglich? ne wa?!
wäre ja zu toll um wahr zu sein
 
das wäre fabelhaft, kann ich dann das modul komplett neu belegen, damit ich die Hausarbeit schreiben kann und dann ausgleichen? Obwohl ich schonmal die EAn geschrieben hatte und Klausurzulassung bekommen habe und die Klausur auch geschrieben, nur nicht bestanden hab?!

ist sowas möglich? ne wa?!
wäre ja zu toll um wahr zu sein 😀

Das will ich ja auch wissen. IPR wäre für mich so ein Fall. Aber wie das funktionieren soll, weiß ich auch nicht. Hoffe daher, dass die neue Ordnung bald veröffentlicht wird!
 
das wär ja super, aber in IPR gibts doch keine Hausarbeit, oder?!
hatte dieses semester IPR belegt und 2 EAn gehabt.

Naja, eben. Es geht ja darum, dass man Klausuren mit Hausarbeiten ausgleichn könnte... Also eine nicht bestandene Klausur vielleicht... Na mal sehen, was da so kommt... Mutmaßungen helfen uns ja auch nicht weiter...
 
Die Ausgleichsregelung wird sich sicherlich nur auf diejenigen Module beziehen, in denen sowieso eine Hausarbeit geschrieben wird, also BGB II, IV und Verfassunsgrecht.

Irgendwelche "Querverrechnungen" wird/darf es nicht geben.
 
Meint Ihr allen Ernstes man kann mit der gelungenen Hausarbeit aus Verfassungsrecht
die vergeigte Modulabschlussklausur aus IPR heilen ???

NEVER !!

Die HA wird bei der Berechnung der Modulnote mit der Klausur zusammengerechnet.
Wobei beide bestanden sein müssen.

Ggf. könnte dieses Kriterieum fallen - aber es wird niemals zu einer modulübergreifenden Verrechnung kommen.
 
?? Meint Ihr allen Ernstes man kann mit der gelungenen Hausarbeit aus Verfassungsrecht
die vergeigte Modulabschlussklausur aus IPR heilen ???

NEVER !!

Die HA wird bei der Berechnung der Modulnote mit der Klausur zusammengerechnet.
Wobei beide bestanden sein müssen.

Ggf. könnte dieses Kriterieum fallen - aber es wird niemals zu einer modulübergreifenden Verrechnung kommen.

Also von einer modulübergreifenden Verrechnung war hier auch nicht die Rede... Sondern nur, wenn man z.B. IPR Klausur vergeigt, dann eine Hausarbeit zum Ausgleich in IPR schreibt.
 
Also von einer modulübergreifenden Verrechnung war hier auch nicht die Rede... Sondern nur, wenn man z.B. IPR Klausur vergeigt, dann eine Hausarbeit zum Ausgleich in IPR schreibt.

Das halte ich ebenfalls für extrem unwahrscheinlich. Warum sollte der Lehrstuhl für IPR das tun? Bringt ihm nur einen hohen Aufwand ohne Gegenertrag.
 
Das halte ich ebenfalls für extrem unwahrscheinlich. Warum sollte der Lehrstuhl für IPR das tun? Bringt ihm nur einen hohen Aufwand ohne Gegenertrag.

Joa, keine Ahnung. Da der Lehrstuhl sich ja auch nicht an der Ausgleichsgregelung mit den BGB-Modulen beteiligen wollte, wird er das sicher auch nicht machen. Wollte ja nur mal ein bisschen träumen... *seufz*
 
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