• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Noch Frage zu Aufgabe 8

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Taniush

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schön wieder die gleichen Namen, und ein paar mehr, zum letzten Semester wieder zu finden.

Nachdem ich wirklich 'ne Menge an Postings nachzulesen hatte (schlecht wenn zu spät angefangen wird), komme ich mit einer - wahrscheinlich - banalen Frage:

Aufgabe 8: wieso ist Antwort D nicht korrekt?
Geht ihr davon aus, dass man die Aufrechnung erklären muss um dann verrechnen zu dürfen? Aber verrechnen dürfte man im Endeffekt ja dann schon (nach der Erklärung). Oder ist das Wort "verrechnen" das Problem. (Beim Googeln habe ich aber "verrechnen" im Zusammenhang mit der Aufrechnung aber gefunden.)

Grüsse an alle,
Tatiana

p.s mist, jetzt habe ich ein thema erstellt, dabei wollte ich nur antworten...
 
Taniush,

Nur M darf aufrechnen, M muss aber nicht aufrechnen. Die Ansprüche müssen also daher nicht aufgerechnet werden. Im Gegenteil, M hat eben das Recht aufzurechnen. V darf aber nicht mit seinem Anspruch auf Zahlung der Miete gegen den deliktischen Anspruch des M aufrechnen, s. Skript bzw. § 393 BGB.

Gruß
Frank Christian
 
Dr Franke Ghostwriter
Danke für die Antwort, mir hatte auchd er Duddits im Forum zur EAI geantwortet, aber diese Antwort gefällt mir besser, kann sie besser nachvollziehen! Ist eigentlich klar - die Aufrachnung erfolgt nicht automatisch, sondern nur bei Erklärung! ...Immer wieder die Sache mit den Bäumen und Wäldern...

Danke
und Gruss 🙂
Tatiana
 
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