• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Propädeutikum für die Newcomer

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als ich mit dem Studium anfing, hab ich mir selber sehr viele Dinge zusammensuchen müssen.

Wann kommen die Unterlagen.
Was sind EAs und wann müssen sie in der Uni sein.
Was ist Gutachtenstil.

So wie mir ging es auch anderen.

Deswegen möchte ich schon imVorwege einige Infos geben, die den Start erleichtern.

Die Unterlagen sollte bis Anfang Oktober alle erreicht haben. Es erfolgt ein Versand, der sich über rund 3 Wochen (ab dem 13.09.) hinweg zieht.

EAs = Einsendearbeiten. Sind Grundlage für die Zulassung für die Klausur.
Min 50% der EAs müssen bestanden sin, um eine Zulassung zu bekommen.
Hat man diese erreicht, behält man die Zulassung, auch wenn man nicht in dem Semester schreibt, wo sie erlangt worden ist.
Die Termine für die EAs stehen in den Prüfungs- und Studienhinweisen und werden hier auch gepostet.

Gutachtenstil ist auch schon im Prop. anzuwenden, auch wenn man noch nicht direkt etwas zu dem Thema in den Unterlagen findet.
(Erst in der letzten KE steht es).
Wenn auch BGB I belegt worden ist, schaut dort in die KE1. Hier wird auch zum Thema Gutachten geschrieben.

Leider war das nicht allen klar und es wurde ein Aufsatz geschrieben. Mit dem Ergebnis nicht bestanden.

In der Anlage sind einige Infos zum Thema Gutachten.
(Ab 10 postings downloadbar)

Allen Neustartern einen guten Start

Duddits
 

Anhänge

Duddits,

es gibt dieses Jahr eine willkommene Neuerung. Die erste EA zum Prop. ist eine MC - aber den Gutachtenstil brauch ich ja so oder so für BGB I, deshalb hoffe ich, dass Deine Scripte bald freigeschalten werden. Schon mal vielen Dank. 😀

Liebe Grüße
Denise
 
Duddits,

welche Unterlagen sollte man sich parallel anschaffen ?
Alpmann-Schmidt, oder anderes - oder reichen die Ula, die ich von der Uni bekommen habe?
 
Elm schrieb:
Hallo Duddits,

welche Unterlagen sollte man sich parallel anschaffen ?
Alpmann-Schmidt, oder anderes - oder reichen die Ula, die ich von der Uni bekommen habe?

Die Unterlagen von der Uni reichen für das Prop. aus.
Da es hier ja nur um eine Einführung zu mehreren Themen handelt.

Deswegen ist hier eine seperate Anschaffung weiterer Literatur nicht notwendig.

Du solltest Dir aber einen Zugang bei Beck verschaffen (über die Uni kostenlos), da kann man schon viel nachschlagen.

Duddits
 
Duddits, für die Freischaltung der Anhänge benötigen wir die Erlaubnis vom Autor (u.a. Klaus Holzhauer). Vielleicht kann man ihm einfach mal kurz eine Mail schreiben und um Erlaubnis bitten.
 
David schrieb:
Hi Duddits, für die Freischaltung der Anhänge benötigen wir die Erlaubnis vom Autor (u.a. Klaus Holzhauer). Vielleicht kann man ihm einfach mal kurz eine Mail schreiben und um Erlaubnis bitten.

Werde mich mit ihm in Verbindung setzen.
Hoffe er ist wieder da.

Duddits
 
David schrieb:
Hi Duddits, für die Freischaltung der Anhänge benötigen wir die Erlaubnis vom Autor (u.a. Klaus Holzhauer). Vielleicht kann man ihm einfach mal kurz eine Mail schreiben und um Erlaubnis bitten.

Hallo David,

Herr Holzhauer hat sich gerne dafür bereit erklärt.
Wies darauf hin das morgen eine aktuellere Fassung veröffentlich wird, die
wir auch einstellen dürfen.

Er bat auch darum, das wir hier hier auch nochmal auf den bscw hinweisen, da nicht alles Studis die das Modul 2 belegt haben, davon wissen.

Duddits
 
Er bat auch darum, das wir hier hier auch nochmal auf den bscw hinweisen, da nicht alles Studis die das Modul 2 belegt haben, davon wissen.

Duddits

Hallo Duddits,

auch für den Fall, dass ich gerade unheimlich auf dem Schlauch stehe: was ist den "bscw"?

Gruß, Tanja
 
Duddits,

habe mir gerade Deine angehängten Dateien gezogen und hätte da mal eine Frage. Die Antworten im Bsp. (das Fettgeschriebene) sind so formuliert wie man sie bei der Lösung eines Falles im Gutachtenstil verwenden kann, oder?

Und noch eine Frage, die Lösungen zu den Übungen in den Skripten sind auch im Gutachtenstil geschrieben, oder? 😕

Sorry, will nur auf Nummer sicher gehen und nicht gleich am Anfang alles durcheinander bringen. 😛einlich:

Liebe Grüße
Denise
 
Newbie schrieb:
Hallo Duddits,

habe mir gerade Deine angehängten Dateien gezogen und hätte da mal eine Frage. Die Antworten im Bsp. (das Fettgeschriebene) sind so formuliert wie man sie bei der Lösung eines Falles im Gutachtenstil verwenden kann, oder?
Das Beispiel ist bis ins 1000stel auf Gutachten getrimmt. Damit so besser zu erkenen ist, wie der Gutachtenstil funktioniert.

Newbie schrieb:
Und noch eine Frage, die Lösungen zu den Übungen in den Skripten sind auch im Gutachtenstil geschrieben, oder? 😕
Fast. Sie sind meist nicht ganz im Detail,
schaue aber auch ins bscw der FeU Modul2, dort gibt es Aufgaben mit Lösungen. (Aber auch nur Lösungsskizzen)

Newbie schrieb:
Sorry, will nur auf Nummer sicher gehen und nicht gleich am Anfang alles durcheinander bringen. 😛einlich:

Liebe Grüße
Denise
Kein Problem.

Dafür ist diese Plattform ja da.

Duddits
 
Hey Duddits,

Vielen Dank für Deine Einsteigerinfos. Das ist echt hilfreich. Ich habe auch gerade BOL angefangen als Zweitstudium. Gefällt mir gut, aber man muss auch ganz schön organisiert sein mit Hagen. Es wäre zum Beispiel echt gut, wenn man eine e-mail mit den Einsendearbeiten der EAs bekommen würde. Vielleicht kann man das ja mal anregen. Hier noch eine Frage: Wofür steht das Kürzel KE eigentlich? Man könnte vielleicht in diesem Forum eine Word Datei mit dem Titel "Abkürzungen" posten

Grüsse,
Daniel
 
Neuen und "Alten",
kurzer Gruß und vielen Dank für die Unterstützung. Hätte nicht gedacht, dass das alles so kompliziert sein kann.
Wird schon...
Uli
 
kann mir mal jedmand sagen, wie ich die Fallbearbeitungen für Strafrecht komme. Die angegebene Seite im Skript finde ich nicht ?
 
Super, dass hier mal jemand einen groben Überblick gibt. Möglicherweise kan ich das Skript´ja auch bald öffnen
 
Du solltest Dir aber einen Zugang bei Beck verschaffen (über die Uni kostenlos), da kann man schon viel nachschlagen.

Hallo Duddits!

Wie funktioniert das denn mit dem Zugang bei Beck über die Uni? 😕

Gruß

regbeh
 
regbeh schrieb:
Du solltest Dir aber einen Zugang bei Beck verschaffen (über die Uni kostenlos), da kann man schon viel nachschlagen.

Hallo Duddits!

Wie funktioniert das denn mit dem Zugang bei Beck über die Uni? 😕

Gruß

regbeh

Schaue einfach mal hier rein:

#?t=1747

Grüße

Duddits
 
Ich wollte eigentlich mal fragen, wieviele von euch das Studium nur zu hause machen, und wer in die studienzentren geht. bringt das etwas in den studienzentren? oder kann man das erfahrungsgemäss sich auch selbst aneignen (diese Frage vor allem an die studienerfahrenen)

greetings,
Bernd
 
dkroos schrieb:
Ich wollte eigentlich mal fragen, wieviele von euch das Studium nur zu hause machen, und wer in die studienzentren geht. bringt das etwas in den studienzentren? oder kann man das erfahrungsgemäss sich auch selbst aneignen (diese Frage vor allem an die studienerfahrenen)

Hallo,
als "Studienerfahrene" 🙄 kann ich Dir einen Besuch im Studienzentrum dringend empfehlen. Dabei geht es jetzt nicht um Propädeutikum, das kann man auch im stillen Kämmerlein lernen.
Ich meine eher die BWL-Kurse, ohne die ich NIEMALS eine Chance gehabt hätte, die Skripte zu begreifen. Wichtig ist auch, daß man die Tutorien kontinuierlich besucht, ansonsten verliert man den Anschluß, weil der umfangreiche Stoff (zumindest in Bremen) sehr schnell durchgesprochen wird.
Bei BGB ist das nicht viel anders. Den Gutachterstil kann man sich nicht autodidaktisch angewöhnen. Meiner Erfahrung nach reicht es auch nicht aus, sich ein Buch vorzunehmen und es selbst lernen zu wollen. Auch hier ist eine tutorielle Begleitung unabdingbar.

Viel Glück weiterhin,
K.
 
Besuch im Studienzentrum

Hallo,

also ich war bisher 2 mal auf BGB I Veranstaltungen im Studienzentrum und ich finde es auch empfehlenswert. Wir besprechen dort Fälle, die wir zusammen mit dem Dozenten lösen. Vor allem weil ich mich noch mit dem Gutachtenstil schwer tue, finde ich es gut, die Lösungen zu erarbeiten.

Grüßle

Sammy77
 
Ist es eigentlich erlaubt bei den Tutorien Tonaufnahmen zu machen?
D.h. erlauben das die Dozenten in der Regel oder haben die dazu eher eine ablehnende Haltung?
Finde sowas nämlich immer sehr nützlich um dann das Mitgeschriebene zu komplettieren.
 
habe bereits die 1. KE (fast) durch und hoffe Ihr könntet mit die aufkommende Panik etwas nehmen. Für die erste EA soll man alle drei KE durchgearbeitet haben und das ist eine ganz schöne Menge! Die Skripte sind somit sehr umfangreich.
Meine Frage an die Erfahrenen von Euch: Wie intensiv muss man sich hier mit den einzelnen § beschäftigen?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße!!
 
Bist Du sicher?!
Bisher war es immer so, dass die 1. KE bei Propädeutikum die Einführung in die Rechtswissenschaft an Hand der GmbH Gründung von 3 Freunden war.
Dann gab es eine EA für "Öffentliches Recht" - Lotse, eine für "Strafrecht" (da muß man ein Gutachten verfassen) und zum Abschluß "Juristisches Arbeiten", ebenfalls ein Lotse.

Ansonsten kannst Du für die EA die ganzen §§ in den Gesetzen nachschlagen und für die Antworten während dem bearbeiten kannst Du ja auch nachschlagen, so dass die EA's auf alle Fälle machbar sind!

Schau doch nochmal genau nach, ob Du Dich nicht vertan hast!

Grüße
Diana
 
Flipi!

Nun ich habe das nochmals mit den EA's in Prop nachgeschlagen und es ist so wie ich oben schon geschrieben habe.

Des Weiteren schließe ich mich meinem Vorredner an. Für mich geht es in den EA's auch primär erst einmal um die Klausurzulassung und dann, je nach dem wie ich beruflich dazukomme, um die Klausur.

Die FeU zahlt mir nun mal nicht meine Rechnungen ;o)!

Grüße & viel Erfolg!
Diana
 
DerBelgarath schrieb:
Nun, niemand hält Dich davon ab, die EA in die Hand zu nehmen und gezielt die Inhalte der Skripte danach abzusuchen!

Die EA dienen für mich in erster Linie dazu, die Prüfungszulassung zu erhalten.

Wie man lernt, muß letzten Endes jeder selbst entscheiden.

Klasse Tipp! Hätte ich nicht gedacht 😀

Habe bis vor kurzem die Skripte auch nur dazu benutzt, die EA zu bestehen und somit meine Klausurzulassung zu erhalten. Ich merkte jedoch schnell, dass danach die Zeit zu knapp wurde, um sich gründlich auf die Klausur vorzubereiten. Und neben den Job wurde es stressiger als ich dachte. Deshalb versuche ich die Skripte gründlicher durchzugehen als zuvor.

Nur zur Info: Habe mehrere Semester BWL hinter mir. Hatte somit auch mit Recht Kontakt und die Vielzahl von §§ in den Skripten ist einfach erdrückend.
Die werden doch nicht in den Klausuren nach Anspruchsgrundlagen & Co
fragen, oder?😕 Aus der 1.EA geht das jedenfalls nicht hervor! Bin ich etwa die Einzige die jetzt schon an die Klausur denkt?
 
Hallo Flipi!

Nun ich habe das nochmals mit den EA's in Prop nachgeschlagen und es ist so wie ich oben schon geschrieben habe.

Des Weiteren schließe ich mich meinem Vorredner an. Für mich geht es in den EA's auch primär erst einmal um die Klausurzulassung und dann, je nach dem wie ich beruflich dazukomme, um die Klausur.

Die FeU zahlt mir nun mal nicht meine Rechnungen ;o)!

Grüße & viel Erfolg!
Diana

Hallo Diana,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Habe mir nochmals die 1.EA vorgenommen und diese ist für die KE 3 bestimmt. Da ich beim 1.Skript erst bin, kann ich die Fragen noch nicht beatnwoten, hoffe jedoch, dass es sich bald ändert!

Ich wünsche Dir auch viel Erfolg für die Klausurzulassung und die Klausur natürlich auch.:daumen:

Viele Grüße Flipi
 
Die werden doch nicht in den Klausuren nach Anspruchsgrundlagen & Co
fragen, oder?😕 Aus der 1.EA geht das jedenfalls nicht hervor!


Also ich schreibe in 2 Tagen die Klausur und ich hoffe, das viele solcher Fragen drin sind, weil Anspruchsgrundlagen eher für mich das einfachste ist (Wenn ich so an die verschiedenen StrR-Theorien denke ;( )
 
Die werden doch nicht in den Klausuren nach Anspruchsgrundlagen & Co
fragen, oder?😕 Aus der 1.EA geht das jedenfalls nicht hervor! Bin ich etwa die Einzige die jetzt schon an die Klausur denkt?

Na, dann guck dir mal die EA zur KE 5 an 😀 Da wird nämlich geanu danach gefragt😉 Die Aufgabe könnte ich wenigstens schon aus dem Kopf beantworten, was ich von so mancher für die KE 3 nicht kann 😛
 
Gutachten-Attachment

Hi Duddit,

aus mir unbekannten Gründen kann ich Deine anhängenden Dateien nicht öffnen. Gibt es dafür eine Erklärung?

Danke und Gruß

Frank R
 
ich bin heute das erste Mal auf dieser Seite und habe gleich auch eine Frage zum Propädeutikum:
Es gibt ja keine EA oder SA für die Lerneinheit Zivilrecht. Gibt es eine Möglichkeit hierzu Übungsaufgaben zu bekommen?
Vielen Dank!
Cora
 
Duddit,

gibt es zum Propädeutikum eigentlich auch etwas auf dem BSCW.
Ich habe nichts gefunden😡 , aber vielleicht bin ich ja auch mal
wieder mit Blindheit geschlagen.😱

LG
Thorsten
 
allerseits,
eigentlich hab ich hier schon viel gelesen, aber ich finde alles nur immer noch verwirrender. Außerdem kämpfe ich sehr mit den Gutachtenstil, aber das wird wohl das kleinste Problem sein. Wo zum Beispiel kann man die Ergebnisse der EAs anschauen (auch Gutachten-EAs?)

*seufz*. Ich habe übrigens im WS angefangen, bin 43 Jahre, wohne in Bayern, habe zwei Kinder und einen Job.

LG
Anzi
 
Hi allerseits,
eigentlich hab ich hier schon viel gelesen, aber ich finde alles nur immer noch verwirrender. Außerdem kämpfe ich sehr mit den Gutachtenstil, aber das wird wohl das kleinste Problem sein. Wo zum Beispiel kann man die Ergebnisse der EAs anschauen (auch Gutachten-EAs?)

*seufz*. Ich habe übrigens im WS angefangen, bin 43 Jahre, wohne in Bayern, habe zwei Kinder und einen Job.

LG
Anzi

Zu Beginn ist es immer etwas verwirrend. Das legt sich aber.
Die Ergebnisse zu den EAs siehst Du in der Form, dass Du eine Art Musterlösung bekommst. Sie werden kurz noch dem Einsendetermin versandt. Deine EA bekommst Du dann 4-6 Wochen später korrigiert zurück und kannst mehr oder weniger sehen, was Du richtig bzw. falsch gemacht hast.

Bei dem Gutachtenstil muss man einfach üben üben üben. Ist leider etwas müßig, aber wenn Du es ein paar mal gemacht hast, wirst Du sehen, dass es gar nicht so schwer ist.

Duddits
 
Hallo Duddit,

gibt es zum Propädeutikum eigentlich auch etwas auf dem BSCW.
Ich habe nichts gefunden😡 , aber vielleicht bin ich ja auch mal
wieder mit Blindheit geschlagen.😱

LG
Thorsten

Leider wird nur für BGB I-III etwas im BSCW angeboten.
Auch ist die HP des Lehrstuhls etwas mau.
Den Kurs kann man aber gut anhand der KEs erlernen.

Duddits
 
Anzi,
ich habe auch neben der Arbeit eine große Familie im Hintergrund - aber das bekommt man schon hin, wenn auch nicht in dem hohen Tempo, das andere gehen.

Kopf hoch !!
 
Anzi!

Ich kann mich Elm nur anschließen. Ich habe zwar keine Kinder im Hintergrund, dafür arbeite ich im Rettungsdienst, Vollzeit im Schichtdienst und habe teilweise kaum bis gar keine Zeit was zu machen. Auch ich bekomme das Studium, schleppen, aber immerhin trotz dem Zeitmangel hin!
Laß Dich durch das schnelle Tempo unserer Mitstreiter nicht demotivieren! Das kommt alles mit der Zeit!

Grüße aus Ba - Wü nach Bayern ;o) !

Diana
 
Dann kannst du auch die Präsenzveranstaltung noch nächstes Semester belegen. Im Prop ist nur die 2. EA im Gutachtenstil zu verfassen, die anderen beiden sind MC.
Du findest aber auch auf der Seite des Rewi-Lehrstuhls einiges zum Gutachtenstil
 
Hallo Leute

Ich bin auch eigentlich ganz neu hier, jedoch hat sich heute schon eine erste Frage fachlicher Natur aufgetan und ich hoffe, irgendwer kann mir eventuell kurz weiterhelfen.🙂

Fällt Geld unter den Eigentumsbegriff, bzw. § 90 BGB, oder nicht? Inwieweit kann man daran Eigentum erlagen? Oder fällt das nur unter den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff?

Vielen Dank im Vorraus.
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Zugang Beck

Die Unterlagen von der Uni reichen für das Prop. aus.
Da es hier ja nur um eine Einführung zu mehreren Themen handelt.

Deswegen ist hier eine seperate Anschaffung weiterer Literatur nicht notwendig.

Du solltest Dir aber einen Zugang bei Beck verschaffen (über die Uni kostenlos), da kann man schon viel nachschlagen.

Duddits

Hallo Duddits!
Hab heute meine Erstsemesterinfo hinter mich gebracht. Bin also ein absoluter Frischling...
Vielleicht hab ich es überlesen... Wie funktioniert das mit dem kostenlosen Zugang bei Beck?
 
Ich muss dieses Semester keine EA schreiben, da ich die Klausurzulassungen schon habe aufgrund anderen Studiums.
Aber generell: werden die EA mit Computer geschrieben? Wo finde ich da Infos zu - welches Info-Heft? Wenn ja, gibt es bestimmte Blätter, Schriftart, vieviel Rand? Wenn die mit Hand geschrieben werden müssen (wie Klausur) ist das so wie im Examen, fast die Hälfte an Rand lassen? Ich wäre froh, wenn ich einen Tipp bekommen würde, wo ich das genau nachlesen kann.
 
Ich muss dieses Semester keine EA schreiben, da ich die Klausurzulassungen schon habe aufgrund anderen Studiums.
Aber generell: werden die EA mit Computer geschrieben? Wo finde ich da Infos zu - welches Info-Heft? Wenn ja, gibt es bestimmte Blätter, Schriftart, vieviel Rand? Wenn die mit Hand geschrieben werden müssen (wie Klausur) ist das so wie im Examen, fast die Hälfte an Rand lassen? Ich wäre froh, wenn ich einen Tipp bekommen würde, wo ich das genau nachlesen kann.
Es steht auf den EA-Blättern, aber da Du ja keines hast 😀
Computer-Ausdruck wird angeraten; links ein Drittel Rand.
Sonst ist nicht viel vorgegeben, na ja DINA4 bietet sich wohl an, und leserliche Schriftart und Größe (11-12, Arial oder so) sind wohl auch anzuraten um nicht den Zorn des Korrektor auf sich zu lenken.
 
DerBelgarath schrieb:
Steht das irgendwo?

Ich hab bislang doppelseitig ausgedruckt, und es gab noch nie Mecker! 😱
steht da nicht, erscheint aber logisch, wenn immer links der Rand sein soll.
Ich hefte die Seiten mit einem Heftstreifen zusammen und dann muß der Korrektur auf der Rückseite ziemlich eng an der Heftung lesen, wenn da auch was stünde.
Abgesehen davon, daß es sich wohl leichter vor-/rückblättern läßt ?
Aber wenn Du nie angemeckert wurdest...
 
Endlich habe ich "alter Mann" 🙂 mich dazu durchgerungen, Rechtswissenschaften zu studieren.

Leider muss ich mich zuerst als Akademiestudent qualifizieren, um als regulärer Student zugelassen zu werden. Ich finde das OK damit ich persönlich auch feststellen kann, ob ich dafür überhaupt geeignet bin 🙂

Ok ich bin 36 Jahre alt und komme aus dem IT Bereich (IT Zertifizierter Systemingenieur. MCSE, MCP, CCNA, CNA Linux usw.....) und sage einfach mal an alle ein freundliches Hallo aus Dortmund....

Das Forum ist wirklich sehr Informativ aufgebaut und wer Lust hat, kann sich ja mal bei Gelegenheit auch meine HP anschauen die ich in Zusammenarbeit mit einen Herrn Prof. Dr. Dyker betreibe...Viel Spass

Ich werde mich ersteinmal durch das Forum wurschteln, um so unnötige Fragen zu vermeiden...

Gruss
Andy aka Gooz
 
und willkommen "alter Mann" im Studienservice *fg*

Ich bin auch nicht mehr "taufrisch" und jetzt im 2. Semester. Habe es letztes Semester geschafft die Zulassungsprüfung erfolgreich hinter mich zu bringen 😉 Wünsche dir also viel Erfolg 😀

lg Poison
 
Vielen Dank 🙂

Wo bekomme ich denn eine kleine Übersicht bzw Aufbau des Gutachterstils? Was muss man beachten und wie ist die Bearbeitungsreihenfolge? Kann leider die beiden Word.doc des ersten Posts hier im Thread nicht öffnen bzw downloaden?

Wie schaut es in den Klausuren mit der Rechtschreibung aus? Wird die neue oder alte Rechtschreibung bzw beide akzeptiert?

Vielen Dank schon einmal im voraus 🙂

P.S: Ich muss mich ersteinmal wieder ans Lernen gewöhnen lol 🙂

Gruss
Andy aka Gooz
 
Wo bekomme ich denn eine kleine Übersicht bzw Aufbau des Gutachterstils? Was muss man beachten und wie ist die Bearbeitungsreihenfolge?
müßte die letzte KE vom Prop sein[/COLOR]
Kann leider die beiden Word.doc des ersten Posts hier im Thread nicht öffnen bzw downloaden?
Berechtigung wird über Nacht freigeschaltet[/COLOR]

Wie schaut es in den Klausuren mit der Rechtschreibung aus? Wird die neue oder alte Rechtschreibung bzw beide akzeptiert?
da ich nach weitgehend nach alter Rechtschreibung schreibe, wird die wohl akzeptiert. Aber die fraglichen Wörter wie Delfin oder Delphin kommen in Gutachten so selten vor 😀[/COLOR]
Antworten inside
 
@ all,

ich habe mal ein paar kleinere Fragen und hoffe, dass dieses thread das richtige dafür ist:

1) die EA zum Strafrecht (Propädeutikum) will ich heute wegschicken, was ist zu empfehlen: als normaler Postsendung oder als Einschreiben ohen Rückschein? Wie habt ihr das bisher gemacht?

2) ich hatte schon bei der ersten einführung in den gutachtenstil (1. präsenzsitzung) das gefühl, dass alle auf einem ganz unterschiedlichen niveau waren. das bestätigte die RÄ auch. nun ist mir aber einiges unklar, denn um ehrlich zu sein, hätte ich das gutachten wohl kaum lösen können mit einer erfolgschance, wenn cih nciht jurabücher aus der UB (ich studiere noch nebenbei etwas anderes) ausgeliehen hätte. dort fand ich durch zufall die definitionen "körperverletzung" oder "schädigung der gesundheit". diese definitionen braucht man doch aber für das gutachten! aber in dem script stehen diese defs und normen gar nicht, aber auhc keine hinweise, dass ich diese lernen oder woanders raussuchen soll. nun weiß ich gar nicht wie ich auf die endklausur lernen soll, denn die definitionen brauch ich da doch auch. wie geht man da am besten vor? oder setzen die wirklich nur das voraus was in den scripten steht?

vielen dank
lg
j.
 
Jasmina,

im Propädeutikum schreibst du die Klausur als MC, dort wird kein Gutachten verlangt. Da reicht das Wissen aus den Skripten völlig aus. Strafrecht ist dabei auch nur ein kleiner Teil. Nach den Strafrechtstheorien wird dabei immer wieder gern gefragt
 
Liebes Leute,

ich finde die Bearbeitung der EA fuer Strafrecht im Propädeutikum alles andere als leicht. Wie soll man das denn als "noch-Dummie" schaffen? Zur Orientierung: Wieviele Seiten habt ihr insgesamt getippt? Ich habs relativ kurz gehalten. Aber frag mich wo dann die 100 Punkte herkommen sollen...

Dorle
 
Hej dorle,

also ich habe 6 seiten. aber einen rand von 7 cm, denn auf dem grünen blatt stand ja, dass man 1/3 der seite frei lassen sollte. eigentlich sind bei mir an der uni nur 3-5cm erwünscht, aber wenn die 1/3 schreiben, wollt ich mich daran mal halten 😉
wie man auf ide 100pkts kommen soll. puh keine ahnung.
ich weiß auhc nicht, ob die das einem krumm nehmen, wenn man da definitionen reingebracht hat, die aber nicht im script stehen.
irgendwie hätte ich ein paar mehr anweisungen oder hmm betreuung echt gut gefunden. aber vielleicht geht das auch nur mir so.

lg
J.
 
Wie erhält man bei den Einsendearbeiten eigentlich das feedback?
bekommt man das korrigierte gutachten zurückgeschickt oder eine musterlösung? ab wann kann ich denn mit dem ergebnis rechnen?

danke
J.
 
wie erhält man bei den Einsendearbeiten eigentlich das feedback?
bekommt man das korrigierte gutachten zurückgeschickt oder eine musterlösung? ab wann kann ich denn mit dem ergebnis rechnen?

danke
J.

Man bekommt sowohl die korrigierten Gutachten zurück als auch eine Musterlösung zugesendet. Die Musterlösung recht bald. Die Korrektur dauert einige Zeit. Ca. ein Monat eventuell auch etwas länger dürfte realitisch sein.

Herzliche Grüße
Lars
 
Liebes Leute,

ich finde die Bearbeitung der EA fuer Strafrecht im Propädeutikum alles andere als leicht. Wie soll man das denn als "noch-Dummie" schaffen? Zur Orientierung: Wieviele Seiten habt ihr insgesamt getippt? Ich habs relativ kurz gehalten. Aber frag mich wo dann die 100 Punkte herkommen sollen...

Dorle


Hi!

Es stimmt schon, gerade das StrR-Modul aus dem Prop. sollte nicht unterschätzt werden. Das Wissen hieraus wird dann übrigens in dem StrafR-Modul als bekannt vorausgesetzt.

ME bereitet das Prop-Modul nicht sonderlich gut auf das Erstellen von strafrechtlichen Gutachten vor.

Ich habe mir zu diesem Zweck das Alpmann-Skript "Einfühung in das StrafR" sowie die entsprechenden Niederle-Skripte zugelegt.

Allerdings ist die Argmumentation mit "Noch-Dummie" abwegig.

"Welpenschutz" gibt es nicht. Selbst für die erste BGB I EA wird bereits der "normale" juristische Bewertungsmaßstab angelegt.

Fazit:

Wenn Unsicherheit besteht, mal googlen oder in die nächste UniBib oder die nächste Buchhandlung.

Ich würde allerdings zuerst eine ausgedehnte Google-Suche bevorzugen.

Es gibt sehr viele Veröffentlichungen von anderen Lehrstühlen bzw. AGs. Und gerade die "Anfänger"-Probleme werden überall behandelt.

In diesem Sinne, nicht entmutigen lassen.....
 
Hallo
weiß jemand, wie man erfährt, ob die EA eingegangen ist,
hab schon mehrmals versucht, die aufgabenstelle zu erreichen, leider kein ergebnis

gruß enka
 
hallo
weiß jemand, wie man erfährt, ob die EA eingegangen ist,
hab schon mehrmals versucht, die aufgabenstelle zu erreichen, leider kein ergebnis

gruß enka

Im Regelfall erst durch die Rücksendung der korrigierten EA. Dies dauert ca. 1 Monat (ggf. auch etwas mehr) nach Abgabefrist.

Es ist für die Aufgabenstelle vermutlich nicht praktikabel für tausende Studenten solche Auskünfte zu erteilen. Ich weiss auch nicht wie die Eingänge verwaltet werden. Deshalb ist mir nicht einmal klar, ob die Aufgabenstelle die Information über den Eingang überhaupt hat.

Herzliche Grüße
Lars
 
Gutachtenstil ist auch schon im Prop. anzuwenden, auch wenn man noch nicht direkt etwas zu dem Thema in den Unterlagen findet.
(Erst in der letzten KE steht es).
Wenn auch BGB I belegt worden ist, schaut dort in die KE1. Hier wird auch zum Thema Gutachten geschrieben.

Leider war das nicht allen klar und es wurde ein Aufsatz geschrieben. Mit dem Ergebnis nicht bestanden.

Duddits

Sollte man daher gleich am Anfang des Semesters in den Mentoriell betreuten Kurs Gutachter Stil besuchen auch wenn man die Präsenz 2 wohl nicht braucht?!
 
Ich würde mich mit dem Gutachtenstil lernen und entsprechenden Präsenzveranstaltungen zurückhalten, wenn ich nur das Propädeutikum belegt habe. Es ist sehr entmutigend wenn man versucht Fälle zu lösen und sie mangels BGB-Kenntnisse nicht lösen kann. Man brauchts ja eben auch gar nicht in der Klausur. Dementsprechend fand ich auch die Moodle-Fälle zum Propädeutikum völlig deplaziert. Sowas gehört zum BGBI-Modul.

Ich war auf so einer Präsenzveranstaltung zum Gutachtenstil und obwohl ich sehr gut vorbereitet war und BGBI durchgearbeitet hatte, hab ich nach kurzer Zeit abgeschaltet weil das ganze dort in Sphären abgeglitten ist, die ich erst in einigen Semestern erreichen werde. Nach der Diskussion in Moodle zu diesen Veranstaltungen hab ich den Eindruck dass das aber das Standard-Vorgehen ist, zumal sich meine Mentorin genau an die Vorgaben aus Hagen gehalten hat.
 
ich fang am 01.04.2008 mit diesem spannenden Thema an. Gibt es irgendwelche Tipps. Einige Vorkenntnisse habeich zwar, aber jeder Studiengang ist nun einmal anders. Gruss Andreas aus Magdeburg
 
habe am 01.04.08 mit meinen Studium anfangen und bin gerade beim Propädeutikum Teil 4.
War am Wochenende bei der Veranstaltung für den Gutachtenstil. Ich muss zugeben, ich stand ganz schön auf den Schlauch. Habt ihr Ratschläge für Anfänger die sich mit dem Gutachtenstil auseinander setzen ?
Danke und Gruß
Breiti28
 
Gutachtenstil ist ne Uebungssache. Jede Gelegenheit nutzen, um zu ueben.
Im Prinzip ist das wie ein Handwerk.

Nutze jede Gelegenheit wo dir Leute von der Fernuni die Gutachten korrigieren (oder vielleicht kennst du ein paar Juristen, die dir mal ein Gutachten korrigieren...).
 
und vielen Dank für die Infos!
Ich werde wohl im Oktober mein Studium beginnen und versuche den "Gutachtenstil" schonmal ein wenig einzuüben.
Auf jeden Fall bin ich schon sehr gespannt wie das alles laufen wird^^
 
habe euch zufällig endeckt 🙂 ich bin davon voll überzeugt das ich hier geholfen werde. Es ist zwar in meinem Alter etwas spät eine Studium anzustreben aber was sollst, warum sollte ich nicht versuchen wenn die möglichkeiten gegeben sind 🙂
Habe mich immer für Jura Studium interessiert, da ich ja meinen Beruf ausübe würde ich gerne nebenbei eine Fernstudium anstreben wollen.
Ich habe ein Meistertitel von der IHK ( keine Abi ) und nehme an das ich mich zu einer Zugangsprüfung unterziehen muss.
Wie kann ich mich auf dieser Prüfung vorbereiten ?? ( Propädeutikum, Bürgerlichesrecht 1, Externes Rechnungswesen )
Was kostet so´ne Prüfungsvorbereitung ??
Kann ich mich selbst auf die Prüfung vorbereiten ohne das Vorbereitungskosten entstehen ??
Wie hoch sind die Semesterkosten (Studiumkosten) ??
Kann mann diese auch neben dem Beruf bewerkstelligen ?? ( das Studium )
Ich danke euch allen im voraus...
MFG Selim
 
Hallo zusammen,
habe euch zufällig endeckt 🙂 ich bin davon voll überzeugt das ich hier geholfen werde. Es ist zwar in meinem Alter etwas spät eine Studium anzustreben aber was sollst, warum sollte ich nicht versuchen wenn die möglichkeiten gegeben sind 🙂
Habe mich immer für Jura Studium interessiert, da ich ja meinen Beruf ausübe würde ich gerne nebenbei eine Fernstudium anstreben wollen.
Ich habe ein Meistertitel von der IHK ( keine Abi ) und nehme an das ich mich zu einer Zugangsprüfung unterziehen muss.
Wie kann ich mich auf dieser Prüfung vorbereiten ?? ( Propädeutikum, Bürgerlichesrecht 1, Externes Rechnungswesen )
Was kostet so´ne Prüfungsvorbereitung ??
Kann ich mich selbst auf die Prüfung vorbereiten ohne das Vorbereitungskosten entstehen ??
Wie hoch sind die Semesterkosten (Studiumkosten) ??
Kann mann diese auch neben dem Beruf bewerkstelligen ?? ( das Studium )
Ich danke euch allen im voraus...
MFG Selim


Hier steht, wie es abläuft, wenn man keine Abi hat:

Zugangsprüfung - Bewerbung - Studium - FernUniversität in Hagen

LG
Lianea
 
Übungsfragen im Teil II Propäd.

Hallo,

ich hoffe die Frage klingt nicht allzu naiv. Aber wie gehe ich mit den Übungsfragen um, wenn dazu keine Lösungen angeboten werden?

Ich mein, ich lese den Text, meine ihn zu verstehen und dann kommt eine Frage zum Nachdenken. Gut und schön, aber ich trotz der vorherigen Ausführungen sind die Fragen m.E. sehr philosophisch angelegt. Woher weiß ich, daß ich mit meiner persönlichen Meinung nicht völlig danebenliegen würde?

Oder sind die richtigen Antworten im Text vorher enthalten und ich bin nur zu blöd sie zu verstehen?

Für Hilfe wäre ich dankbar.
Madita
 
Hallo,

ich hoffe die Frage klingt nicht allzu naiv. Aber wie gehe ich mit den Übungsfragen um, wenn dazu keine Lösungen angeboten werden?

Ich mein, ich lese den Text, meine ihn zu verstehen und dann kommt eine Frage zum Nachdenken. Gut und schön, aber ich trotz der vorherigen Ausführungen sind die Fragen m.E. sehr philosophisch angelegt. Woher weiß ich, daß ich mit meiner persönlichen Meinung nicht völlig danebenliegen würde?

Oder sind die richtigen Antworten im Text vorher enthalten und ich bin nur zu blöd sie zu verstehen?

Für Hilfe wäre ich dankbar.
Madita


Hallo Madita,

auf der Homepage des Lehrstuhls Schlieffen sind Antworten zu einem Teil der Fragen des Prop-Skripts enthalten.
Ich habe jetzt nicht die aktualisierten Skripte vom SS 08 zur Hand, aber hier ist der Link, vielleicht sind ja die Antworten darunter, die du brauchst.

LG Gräfin von Schlieffen

LG
Lianea
 
Gibt es denn schon für das Wintersemester Termine bezüglich Präsenzveranstalltungen zur Gutachtentechnik?

Ich kann auf Seiten der Fernuni noch nichts aktuelles finden!
 
Ja, weil in der Klausur darfst du welche verwenden.

Ich bin mit den Beck-Texten ausgekommen (BGB, StGB und Basistexte Öffentliches Recht)

Es saßen aber auch eine mit Schönfelder in der Klausur (hat ulkig ausgesehen, als ich so durch die Runde schaute).
 
zur ersten EA. In den Unterlagen die ich erhalten habe ist keine enthalten. Weis jemand, ob und wann eine zugeschickt wird und wann Abgabetermin ist?
 
Im Propädeutikum gibt es inzwischen keine EAs mehr. Die Kursbelegung reicht als Klausurzulassung aus.

Schau mal in die Dir zugeschickten Studien- und Prüfungsinformationen. Darin findest Du zu jedem Kurs die Detailinformationen, wieviele EAs es gibt, wann diese abzugeben sind und wieviele von den EAs bestanden sein müssen um die Klausurzulassung zu erhalten.

Viele Grüße

Marianne
 
Vielen Dank für eure Antwort!

ich muss gestehen, dass ich fast edn Überblick verliere bei so vielen Informationen! Hatte Angst, dass ich etwas übersehen habe.

Eine Frage habe ich noch.......

Muss/ soll man sich die Teilnahme an den Mentorenveranstaltungen bescheinigen lassen?? Bzw. gibt es im ersten Semester anwesenheitspflichtige Veranstaltugen??

Auch hierzu habe ich nichts gefunden was darauf hindeutet, aber ich will auf Nummer sicher gehen.

Liebe Grüße aus Frankfurt
 
Im ersten Semester gibt es keine anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen. Die kommen erst später und es sind auch nur ganz wenige. Für die Fernuni benötigst Du keine Bescheinigung der Teilnahme an den Mentorenveranstaltungen. Die sind gänzlich freiwillig. Aber wenn Du Anfahrtskosten hast, bringt Dir die Bescheinigung was für die Steuererklärung.

Viele Grüße

Marianne
 
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