ZPO KLausur
Also an eine "reine" ZPO-KLausur glaube ich, wie DIeter auch, nicht. Vor allem macht es wenig Sinn im Rahmen des BGB, das ja eigentlich der SChwerpunkt des Faches bleibt, alleinig die ZPO zu prüfen. Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass Fragen zur ZPO kommen, wobei der SChwerpunkt dennoch eher ein Fall aus dem SChuldrecht des BGB sein wird. Natürlich könnten sie die Frage stellen, ob die KLage Aussicht auf Erfolg hat, so dass dann Zulässigkeit und BEgründetheit zu prüfen wären, wobei auch hier die meisten Punkte wahrscheinlich mit der BEgründetheit zu erzielen sind. Dennoch gehe ich schon davon aus, dass die ZPO auch in der KLausur drankommt, da auch beim BSCW-Server Herr Holzhauer darauf hingewiesen hat, dass die ZPO durchaus klausurrelevant sein könnte.
Viele Grüße,