• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Rückmeldung

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Ich bin momentan als Teilzeitstudent für Bwl im 2. Semester eingeschrieben!Nun werde ich im Herbst anfangen "richtig" zu studieren!Da ich aber gerne auch mein Fernstudium weiterführen möchte, habe ich jetzt folgende Frage: Muss ich bei der Rückmeldung zum WS meinen Hörerstatus oder sonst etwas ändern?
Vielen Dank schonmal!
Grüße
Paul
 
Nein, Deinen Hörerstatus brauchst Du nicht ändern. Du willst ja sicher auch Teilzeitstudent an der FU bleiben und an der Präsenzuni Vollzeit studieren. Also bleibt alles beim alten bei Deiner Rückmeldung.
 
Vielen dank schonmal!Aber was ist dann der Unterschied zum Studiengangszweithörenden?vor allem, da ich gelesen habe, dass man als teilzeitstudent nicht gleichzeitig an einer anderen hochschule als ersthörer eingeschrieben sein darf?!?
 
sunshine06 schrieb:
Nein, Deinen Hörerstatus brauchst Du nicht ändern. Du willst ja sicher auch Teilzeitstudent an der FU bleiben und an der Präsenzuni Vollzeit studieren. Also bleibt alles beim alten bei Deiner Rückmeldung.

Voll- und Teilzeitstudierende an der FU Hagen sind ordentlich eingeschriebene Ersthörer-Studies an einer Universität. Es ist nicht erlaubt, gleichzeitig an zwei verschiedenen Universitäten als Ersthörer eingeschrieben zu sein. Der Hörerstatus bei der FU Hagen muß auf Studiengangszweithörer geändert werden.
 
So langsam glaub ich dass es nicht so gut war, die rückmeldung nicht per einschreiben zu schicken?! 😕

hab den brief am 22.07. eingeschmissen was sicher äusserst spät war...jetzt bin ich zugegebener massen etwas panisch, dass er vielleicht gar nicht angekommen ist.

bis wann bekommt man denn bescheid ( hatte einen statuswechsel beantragt) und vor allem noch viel wichtiger, bis wann kann man sich verspätet noch zurückmelden?

viele grüße aus hh
 
Also vom Hamburg nach Hagen wird der Brief wohl auch in 1-2 Tagen ankommen. Aber die Bearbeitung dauert dann eben auch ein wenig, vor allem, wenn viele auf den letzten Drücker kommen.
Bei mir waren wohl 2-3 Wochen zwischen Abgabe und Bescheid (auch Statuswechsel UND Einschreibung)
 
Vielen dank für die schnelle Antwort 🙂


dann warte ich nächste woche nochmal ab.
und wenn ich bis dahin dann noch nicht bescheid bekommen hab?
bis wann kann man sich denn verspätet noch zurückmelden und wie kann ich feststellen ob mein brief überhaupt angekommen ist?! :confused
 
Paula schrieb:
und wenn ich bis dahin dann noch nicht bescheid bekommen hab?
bis wann kann man sich denn verspätet noch zurückmelden und wie kann ich feststellen ob mein brief überhaupt angekommen ist?! 😕

Du kannst ja zur Sicherheit auch anrufen (die freuen sich bestimmt ??).
Ich glaube, verstpätete Rückmeldung ist der 31.8.
 
Das glaub ich auch dass die sich freuen wenn ich da anrufen 😀
ich warte jetzt erst mal ab ansonsten muss ich das vielleicht ja doch tun...
 
Klausurwiederholung

Hallo zusammen,

kann man eine Klausur wiederholen, falls man sie nicht besatanden hat? Muss man dafür den Kurs als wiederholkurs belegen?

Habt Ihr vielleicht eine Antwort für mich 😕?

Danke und viele Grüße aus Brühl

Estella
 
Estella,

man kann eine Klausur bis zu zweimal wiederholen, wenn man sie nicht bestanden hat. Den entsprechenden Kurs kannst Du als Wiederholer belegen, musst dies aber nicht tun. Als Wiederholer bezahlst Du dafür nichts (außer wenn der Kurs grundlegend überarbeitet wurde), erhälst aber die Einsendearbeiten des aktuellen Semesters, was ja zum Üben nicht schlecht ist. 😉

Elke:winke
 
Klausurwiederholung

Hallo Elke,

vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort. Muss man die EA des Wiederholungskurses wie bei der Erstbelegung zu 50 % bestanden haben, um zur Wiederholungsklausur zugelassen zu werden? Wann wird die nächste Möglichkeit für eine Wiederholungsklausur z. B. im Fach Recht I sein, falls ich es im September 05 nicht bestehen werde? Kann ich mich immernoch für einen Wiederholungskurs eintragen oder ist es schon zu spät?

Vielen Dank und viele Grüße 🙂

Estella
 
Estella,

Du kannst die Einsendearbeiten lösen, musst dies aber nicht tun. Deine Klausurzulassung, die Du ja schon haben musst, bleibt bestehen. 🙂

Die Klausur kannst Du zum nächstmöglichen Termin wiederholen: also falls Du im September durchfallen solltest, was hoffentlich nicht passiert, kannst Du sie frühestens im März wiederholen.

Ich hoffe die Antwort hilft Dir.

Tschüß, Elke:winke
 
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