Oh, vielen Dank, ich hatte ganz vergessen die Frage reinzustellen.
Danke auch für die Links.
<O😛</O😛
Nachdem ich mir die Unterlagen noch mal angeguckt habe, komme ich zum gleichen Ergebnis.
Bei Frage zwei auch B anzukreuzen.<O😛</O😛
Für den Staat ist das Sozialstaatsprinzip verpflichtend:<O😛</O😛
„Das Sozialstaatsprinzip enthält die konkrete Verpflichtung des Staates finanzielle<O😛</O😛
Sozialhilfe und Sozialunterkünfte bereitzustellen, die Behandlung im<O😛</O😛
Krankheitsfall auch bei Mittellosigkeit zu garantieren“<O😛</O😛
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs.1 GG).
Für den Bürger nicht:<O😛</O😛
„Trotz des Sozialstaatsprinzips sind nicht alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland darauf<O😛</O😛
verpflichtet, ihre Lebensrisiken in einem Sozialversicherungssystem abzusichern. Sowohl in<O😛</O😛
der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung existieren<O😛</O😛
neben den gesetzlichen auch private Versicherungssysteme"
UND<O😛</O😛
" Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass ein großer Teil der Hilfe nicht gesetzlich<O😛</O😛
geregelt ist: nämlich die Unterstützung durch Angehörige, Freunde und auch Fremde, die<O😛</O😛
freiwillig und vielfach unentgeltlich ihren Beitrag zur sozialen Sicherung leisten"<O😛</O😛
Danke auch für die Links.
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Nachdem ich mir die Unterlagen noch mal angeguckt habe, komme ich zum gleichen Ergebnis.
Bei Frage zwei auch B anzukreuzen.<O😛</O😛
Für den Staat ist das Sozialstaatsprinzip verpflichtend:<O😛</O😛
„Das Sozialstaatsprinzip enthält die konkrete Verpflichtung des Staates finanzielle<O😛</O😛
Sozialhilfe und Sozialunterkünfte bereitzustellen, die Behandlung im<O😛</O😛
Krankheitsfall auch bei Mittellosigkeit zu garantieren“<O😛</O😛
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs.1 GG).
Für den Bürger nicht:<O😛</O😛
„Trotz des Sozialstaatsprinzips sind nicht alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland darauf<O😛</O😛
verpflichtet, ihre Lebensrisiken in einem Sozialversicherungssystem abzusichern. Sowohl in<O😛</O😛
der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung existieren<O😛</O😛
neben den gesetzlichen auch private Versicherungssysteme"
UND<O😛</O😛
" Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass ein großer Teil der Hilfe nicht gesetzlich<O😛</O😛
geregelt ist: nämlich die Unterstützung durch Angehörige, Freunde und auch Fremde, die<O😛</O😛
freiwillig und vielfach unentgeltlich ihren Beitrag zur sozialen Sicherung leisten"<O😛</O😛