Ich weiß, dass es zu diesem Thema bereits einige Fragen gegeben hat.
Über die Unterschiede von Akademiestudenten, Gasthörern und auch über die Tatsache, dass man als Studiengangszweithörer einen normalen Abschluss erlangen kann, weiß ich Bescheid.
Nun zu meinem Problem:
Ich bin momentan an einer Hochschule immatrikuliert und weil mich das Studium nicht zu 100% auslastet, möchte ich gerne noch in Teilzeit einen Fernstudiengang ausüben. So weit so gut. Nun war ich beim Studierendenservice meiner Hochschule, und die meinten, dass ich zwar als Gasthörer an eine andere Uni gehen kann, allerdings keine Prüfungen ablegen darf. Die Dame dort kam mir nicht sonderlich kompetent vor und ich glaube, sie ist sich des "Sonderstatus" eines Studiengangszweithörers an der FUH nicht bewusst. Außerdem fallen die Prüfungszeiten der FUH hauptsächlich auf die Semesterferien, wodurch es lediglich zu geringen Überschneidungen mit den Prüfungen meines Präsenzstudienganges kommen könnte.
Was würdet ihr tun? Kann mir meine Hochschule tatsächlich verbieten, als Studiengangszweithörer an der FUH zu studieren und dort auch einen zweiten Abschluss zu erlangen? Wenn ja, dann erschließt sich mir das nicht. Wo bleibt denn da der Bildungsauftrag?
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir irgendwie helfen.
Zu dem Thema finde ich leider keine rechtlichen Grundlagen.
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!
Über die Unterschiede von Akademiestudenten, Gasthörern und auch über die Tatsache, dass man als Studiengangszweithörer einen normalen Abschluss erlangen kann, weiß ich Bescheid.
Nun zu meinem Problem:
Ich bin momentan an einer Hochschule immatrikuliert und weil mich das Studium nicht zu 100% auslastet, möchte ich gerne noch in Teilzeit einen Fernstudiengang ausüben. So weit so gut. Nun war ich beim Studierendenservice meiner Hochschule, und die meinten, dass ich zwar als Gasthörer an eine andere Uni gehen kann, allerdings keine Prüfungen ablegen darf. Die Dame dort kam mir nicht sonderlich kompetent vor und ich glaube, sie ist sich des "Sonderstatus" eines Studiengangszweithörers an der FUH nicht bewusst. Außerdem fallen die Prüfungszeiten der FUH hauptsächlich auf die Semesterferien, wodurch es lediglich zu geringen Überschneidungen mit den Prüfungen meines Präsenzstudienganges kommen könnte.
Was würdet ihr tun? Kann mir meine Hochschule tatsächlich verbieten, als Studiengangszweithörer an der FUH zu studieren und dort auch einen zweiten Abschluss zu erlangen? Wenn ja, dann erschließt sich mir das nicht. Wo bleibt denn da der Bildungsauftrag?
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir irgendwie helfen.
Zu dem Thema finde ich leider keine rechtlichen Grundlagen.
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!