Die Gewerbeertragsteuer beträgt 20 % vom Bruttogewinn (bei PersGes. gilt ein Freibetrag), wird also direkt vom "Gewerbeertrag" gerechnet - sowohl bei PersGes. als auch bei KapGes.
Die Körperschaftsteuer stellt die "Einkommensteuer" (daher ist es egal ob Gewinn ausgeschüttet wird oder nicht) von Körperschaften (daher nur KapGes) dar und beträgt 25 %. Die KöSt wird vom "Steuerpflichtigen Gewinn" (= Bruttogewinn abzügl. Gewerbeertragsteuer) ermittelt.