• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Vom LLB zum Anwalt?

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ich studiere seit diesem Semester BoL und Frage mich, ob es möglich ist, damit auch Anwalt zu werden🙁 . Ich weiß z.B. mein Freund hat in England Jura studiert (auch LLB) und er kann jetzt nach New York gehen und dort einen Kurs, sog Bar Exam machen, dann ist er Anwalt für den Staat NY.
Gibt es sowas für uns auch? Vielleicht weiß jemand was genauers.

Würd mich freuen, was von euch zu hören.
 
Rebecca!

Mit dem LL.B und LL.M kann man in Deutschland leider zur Zeit noch keine vollständige Anwaltstätigkeit ausführen. Die Rechtsberatung wird wohl demnächst für Bachelor und Master zugänglich gemacht, die Vertretung vor deutschen Gerichten bleibt aber vorerst den Juristen auf Staatsexamina vorbehalten.
 
Benedikt,

vielen Dank für die Antwort. Das ist ja schon mal nicht schlecht.🙂
Kann man sich den LLB denn vielleicht anrechnen lassen, z.B. als erstes Staatsexamen, um dann das Zweite zu machen? Anders herum ist das, meines Wissens, möglich.
Hab gesehen, dass du dich z.Zt. in New York befindest. Mich würde interessieren, was du da machst? 😀

Gruß Rebecca
 
Rebecca schrieb:
Hallo Benedikt,

Kann man sich den LLB denn vielleicht anrechnen lassen, z.B. als erstes Staatsexamen, um dann das Zweite zu machen? Anders herum ist das, meines Wissens, möglich.
Gruß Rebecca

Eine Anrechnung als 1. Staatsexamen ist nicht möglich.😡
(Dafür ist der LL.B. nicht umfangreich genug)
Es sind aber Kurse dafür anrechenbar, wenn Du das 1. Staatsexamen machen willst.🙄

Es gibt hier im Forum dazu schon umfnagreiche Infos. Habe aber leider im moment nicht das posting parat.🙁

Duddits
 
Rebecca schrieb:
Kann man sich den LLB denn vielleicht anrechnen lassen, z.B. als erstes Staatsexamen, um dann das Zweite zu machen? Anders herum ist das, meines Wissens, möglich.

Zum Staatsexamen reicht der LL.B leider nicht, weder jetzt noch in der Zukunft. Wie Duddits schon sagte, werden viele Leistungsscheine angerechnet. 🙂
Nach Abschluss des Master of laws und einigen zusätzlichen Kursen (ca. 1-2 Semester) kannst du das erste Staatsexamina ablegen. Der Weg zum Zweiten ist dann wie üblich.
Diesen Weg werde ich zumindest gehen. 🙂

Rebecca schrieb:
Hab gesehen, dass du dich z.Zt. in New York befindest. Mich würde interessieren, was du da machst? 😀

Hauptsächlich Leben-Wohnen-Essen-Schlafen. Und mich um meine Freundin kümmern. 😀 Ansonsten studiere ich Luft- und Raumfahrttechnik, Wiwi und Rewi.
 
Vielen Dank für eure Antwort🙂

Wenn man das wirklich machen möchte, ist es also noch ein langer Weg.
Aber nicht unmöglich... 😉

Gruß
 
Rebecca, ich würde gern mal wissen aus welcher Stadt du kommst und welche Uni in deiner Nähe ist? Wenn du erst im ersten Sem. bist, wäre es vielleicht sinnvoller "richtig" Jura zu studieren. Ich bin im 6. Sem. an der Ruhr-Uni- Bochum und werde in etwa einem Jahr fertig sein.
Viele Grüße
Jess
 
Jess,

ich komme aus Köln, demzufolge weisst du ja welche Uni in meiner Nähe ist. Hatte auch darüber nachgedacht Jura an der Uni zu studieren, aber habe von vielen Freunden, die eben Jura in Köln studieren gehört, dass es eine Katastrophe ist. Vorlesungen sind überfüllt, man hat keine direkten Ansprechpartner usw.
Ausserdem scheinen die alle ewig zu brauchen, die meisten sind jetzt im 9 oder 10 Semester.
Du scheinst ja ziemlich schnell zu sein. Ich wusste nicht, dass man sein erstes Staatsexamen auch in 8 Semestern schaffen kann 🙂. Das wäre natürlich eine Überlegung wert.
Aber nach Bochum möchte ich eigentlich nicht, und Köln ist mir einfach zu groß. Da wäre Bonn vielleicht noch eine Alternative.
Viele Grüße

Rebecca
 
BOL oder Jura

Hallo Rebecca,

ich habe gerade vor ein paar Wochen die mündl. Prüfung für das erste Staatsexamen abgelegt und fange im Okt mit dem Referendariat an.

Und wenn man mal ein Praktikum beim Anwalt oder bei Gericht gemacht hat, war bei mir mit insg. 3 Monaten vorgeschrieben, dann lernt man schnell, dass ein reines Studium für die Tätigkeit als Anwalt nicht ausreicht. Der ganze Teil des Prozessrechtes wird überwiegend erst im Ref gelernt und eine Klageschrift möchte ich im Moment (erlich gesagt) noch nicht verfassen. Und das Ref dauert immerhin (noch) 2 Jahre.

Hat also schon seinen Sinn, dass man LLMs und LLBs nicht die Vertretung von Mandanten vor Gericht erlaubt. ((ist nicht böse gemeint))

Studiere im übrigen seit diesem Sommersemester an der FU BOL, da mir der größe Teil Jura erlassen wurde und man somit wenigstens einen Titel neben den Namen schreiben kann 😉

Zum klassischen Jura Studium ist noch folgendes zu sagen: Es geht viel viel viel viel mehr um jur. Streitigkeiten und Problemfelder als beim BOL. Dort hat man in den Klausuren nur wenig problematisches und gerade darauf legt man im Jura-Studium wert. Damit bleibt einem dann auch keine Zeit mehr für BWL o.a.. Ist eben mehr auf Forschung oder Richteramt ausgelegt.

Ich würde selbst wieder mit Jura beginnen, führt schneller zum Ziel und du musst später nichts doppelt machen. Warum eigentlich nicht an der Fern-Uni?

Genug des Romans...
Viele Grüße und viel Erfolg beim BOL
Rüdiger
 
Warum kein klassisches Jurastudium an der FernUni?

Hallo Rüdiger,

mir wurden als Diplom-Kaufmann die wirtschaftswissenschaftlichen Module erlassen und als Diplom-Verwaltungswirt auch noch Verwaltungsrecht. Habe also überwiegend genau die anderen Module anerkannt bekommen. Deinen Ausführungen über das klassische Jurastudium kann ich nur beipflichten. Allerdings glaube ich, dass man fast alles lernen kann und die Nichtzulassung von LL.M.-Absolventen für den Anwaltsberuf steht m.E. auch zu Recht auf dem Prüfstand. Mit Sicherheit ist es nicht einfach eine gute Klageschrift zu erstellen. Ein aber viel gewichtigerer Grund für die Nichtzulassung vom LL.M. liegt in der Juristen- und Anwaltsschwemme, denn der Anwaltsberuf ist heute schon Auffangbecken für viele Juristen, die nirgendwo anders unter kommen. Angesichts des bereits heute teilweise unter dem Sozialhilfesatz liegenden Einkommens von Anwälten glaube ich nicht an deren erste Berufswahl Anwalt. Hier versucht die Anwaltschaft verständlicherweise weitere einkommensschmälernde Konkurrenz durch LL.M. und vielleicht sogar BoL in den rechtsberatenden Berufsfeldern zu verhindern.

In diesem Kontext muss Du auch sehen, warum es kein klassisches Jurastudium an der FernUni gibt. Die Landesregierung NRW hatte die große Sorge, dass dann ganz viele Beamte des gehobenen Dienstes sich einschreiben würden und dadurch die Juristenschwemme noch verstärkt würde. Aus diesem Grunde gab es vor ein paar Jahren auch nur ein Kooperationsfernstudium mit Präsenspflichten an der Heinrich Heine Universität. Wie dem auch sei, ich habe inzwischen meinen Abschluss Diplom-Kaufmann an der FernUni gemacht und studiere jetzt im BoL-Studiengang "nur" weil es mir Spaß macht.

Viele Grüße
Dieter
 
Warum nicht das Ref und 2.SE für LLMs öffnen?

Dieter schrieb:
Nichtzulassung von LL.M.-Absolventen für den Anwaltsberuf steht m.E. auch zu Recht auf dem Prüfstand. Mit Sicherheit ist es nicht einfach eine gute Klageschrift zu erstellen. Ein aber viel gewichtigerer Grund für die Nichtzulassung vom LL.M. liegt in der Juristen- und Anwaltsschwemme, denn der Anwaltsberuf ist heute schon Auffangbecken für viele Juristen, die nirgendwo anders unter kommen.
:genau:


Ich kann über das Notenspektrum im Bereich des LLM nicht viel aussagen, jedoch muss man bedenken, dass das Niveau des Juristischen Staatsexamens sehr hoch ist.
Ich habe im BW mein 1. Examen abgelegt und dort beträgt die Durchfallquote regelmäßig über 30 % (abgesehen von den 40-50% die einem wärend des Studiums verlassen).
Im Vergleich zum BOL kann ich sagen, wenn dort ein Fehler in einer Arbeit ist, bedeutet dies nicht, dass man deshalb gleich eine schlechte Note bekommt. Fehler werden eher verziehen.
In meinem Jura-Studium führten solche Fehler dazu, dass man eine Arbeit nicht mehr bestehen konnte, egal wie der Rest war. ("trotz sehr ordentlicher Lösung kann die Arbeit aufgrund ... nicht mehr mit ausreichend bewertet werden")

Sinnvoll wäre es, LLMs - wie ja auch den klassischen Juristen - ein Referandariat zu ermöglichen um anschl. auch das 2. Jur. Staatsexamen absolvieren zu können.
:dafuer:

Dies wäre dann auch insoweit fair, da ich vermute, dass die Unterschiede zw. LLM und 1.SE wohl in Grenzen halten dürften.
Das andere ist natürlich, dass man den LLB oder LLM etwas leichter bekommen kann. Ich musste für ein Staatsexamen (und dort zählt keine einzige Studienleistung mit rein) 7 Klausuren a 5 Stunden innerhalb von 10 Tagen (Mo, Di, Do, Fr, Mo, Di, Do) schreiben, jede Arbeit mit fast 25 Seiten Lösungstext
:aergern: .
Aber das bedeutet in keiner Weise, dass jemand mit dem 1. SE mehr Ahnung vom dt. Recht hat, als ein LLM.

Grüße
Rüdiger
 
Warum nicht das Ref und 2.SE für LLMs öffnen?

Hallo Rüdiger,

Deine Frage ist sehr berechtigt und Deine damit verbundenen Schlussfolgerungen teile ich im Prinzip. Allerdings sollte man m.E. als erstes die Frage klären, ob man das System mit 1. und 2. Staatsexamen für das Jurastudium angesichts des Bologna-Prozesses überhaupt noch aufrecht erhalten sollte. Ich tendiere da im Hinblick auf die internationale Harmonisierung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen eher zu einem Nein.

Nur wenn man diese Frage aber mit Ja beantwortet, würde der von Dir vorgeschlagene Weg in Frage kommen.

Deine Ausführungen zu den hohen Anforderungen bei den Staatsexamen decken sich mit den Infos, die ich aus Gesprächen mit Freunden gewonnen habe. Richtig halte ich sie aber weder inhaltlich ("trotz sehr ordentlicher Lösung kann die Arbeit aufgrund ... nicht mehr mit ausreichend bewertet werden") noch prüfungstechnisch (Blockprüfung).

Viele Grüße
Dieter
 
Keine Blockprüfung?

Dieter schrieb:
Deine Ausführungen zu den hohen Anforderungen bei den Staatsexamen decken sich mit den Infos, die ich aus Gesprächen mit Freunden gewonnen habe. Richtig halte ich sie aber weder inhaltlich ("trotz sehr ordentlicher Lösung kann die Arbeit aufgrund ... nicht mehr mit ausreichend bewertet werden") noch prüfungstechnisch (Blockprüfung).

Habt ihr keine Blockprüfung?
 
Dr Franke Ghostwriter
Keine Blockprüfung?

Hi Rüdiger,

die Antwort lautet ja! Für was soll die im Gegensatz zu Modulabschlussklausuren und Abschlussarbeit gut sein, außer dass die Gedächtnisleistung zusätzlich geprüft wird?

Viele Grüße
Dieter
 
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