• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Was als nächstes belegen?

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BOL-ler,

ich studiere eigentlich BWL im HS und habe in diesem Semester nebenbei Kurs 55103 (Modul 4, BGB 2) aus BOL belegt, weil ich den Studiengang evtl. zusätzlich machen will (für einen Wechsel ist es mir "zu spät", weil mir fürs BWL-Diplom I nur noch eine Klausur, ein Seminar und die Diplomarbeit fehlt). Modul 1-3 kann ich angerechnet bekommen.

Jetzt kamen gestern die Rückmeldeunterlagen und ich Frage mich, was ich sinnvollerweise als nächsten BOL-Kurs belegen könnte? Besser BGB 3 oder einfach das nächste Modul, das ich brauche - das ist Modul 5 (Dt. u. europ. Verfassungsrecht)? sollte man die Module in der Reihenfolge 1-18 belegen bzw. gibt es irgendwelche "Zwänge", wie erst das Grundstudium abschließen??? Dann könnte ich gar nicht BGB III belegen...

Gibt es besonders "einfache" Module? Vielleicht sind hier ja auch noch andere BWL-ler, die schon erfahrung haben?

Was macht ihr, die auch BGB II belegt haben (wahrscheinlich mehrere Module...?)

Ich denke, ein Modul reicht für mich, falls ich mich schon im WS einschreibe und einen Studienplatz kriege (muss da noch einiges mit Studienkonto usw. klären), könnte ich dann ja die Klausur zu Modul 4 und dem neuen Modul schreiben - kann man da alle kombinieren? Habe in der NG mal was von Überschneidungen gelesen...

Für eine kleine Hilfestellung bzw. einfach nur eure Belegung und Meinung wäre ich euch dankbar!!

Gruß Kerstin
 
in Arbeitsvertragsrecht (Modul 6) gibts viele Berührungspunkte zu BGB II und wenn Du da schon im Stoff bist, dürfte es Dir nicht so schwer fallen.
Deutsche und Europäisches Verfassungsrecht ist halt Ö-Recht, man braucht erstmal ne kleine Eingewöhnungszeit 🙂 Sonderlich schwer ist es aber auch nicht, es gibt in dem Fach ein tolles Klausurvorbereitungsseminar in Hagen (kostenlos!) vom Lehrstuhl.
Falls Dir also BGB II Spaß gemacht hat und Du noch einen kleinen Motivationschub brauchst, würde ich zu Arbeitsvertragsrecht raten. Modul 5 ist aber auch sehr interessant und (zumindest im letzten Semester) vom Lehrstuhl hervorragend betreut.
Hoffentlich hilft Dir das weiter.
 
grundsätzlich könntest Du schon die Kurse in der Reihenfolge belegen die Du möchtest. BGB I und II sind aber Voraussetzung für die weiteren Kurse des Zivilrechts, insb. Arbeitsrecht und BGB III. Da Du BGB II nun schon belegt hast, hättest Du fürs nächste Semester die freie Auswahl. Wenn Du also Lust auf einen Themenwechsel hast, könntest Du z. B. auch mit Strafrecht weitermachen.
Eventuell könnte es für dich auch sinnvoll sein, das Propädeutikum zu belegen, auch wenn Du es aus irgendeinem Grund anerkannt bekommst. Denn darin werden Basics zu allen Bereichen (Zivil-, Strafrecht und ÖR) gelehrt, die Dir dann vielleicht später fehlen.

Allerdings solltest Du vor der Belegung schauen, wie die Klausurtermine liegen. Es kann durchaus vorkommen, dass sich Termine überschneiden, wenn Du z. B. eine BWL und ein BOL-Klausur am gleichen Tag hast oder zwei BOL-Klausuren, die aus verschiedenen Semestern stammen.

Wünsch Dir viel Spaß bei der Auswahl!
 
danke euch beiden!

Ich tendiere mit euren Kommentaren momentan zu Arbeitsvertragsrecht - Motivationsschub ist nie schlecht 😀!!

Sollte mich vielleicht außerdem (zum neuen Semster) mal auf die Suche nach einem gebrauchten Propädeutikum machen... Danke auch für den Tipp! Ich dachte bisher, es geht da mehr um den Gutachtenstil und solche allgemeinen Sachen, nicht wirkliche Inhalte...

Ein paar Tage Zeit ist ja zum Glück noch bis zur Rückmeldung/Einschreibung.
 
Sorry, das ich reinplatze (Hallo erstmal), aber wann ist eigentlich die Rückmeldefrist??
Gruß
Katha
 
Dr Franke Ghostwriter
Hier die Rückmeldefristen zum Wintersemester 05/06:

Für Rechtwissenschaften 15.07.05
Alle anderen:01.08.05
😉

:winke: Joana
 
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