• "Studienservice.de, eine Seite von und für Fernstudenten der FernUni Hagen, ersetzt den Smalltalk in der Mensa" Handelsblatt Karriere

Was ist denn wenn man durchfällt?b

Dr Franke Ghostwriter
Was ist denn, wenn man durchfällt?b

Ich wollte mal fragen, ob mir jemand sagen kann, was ist, wenn man das erste Mal durch eine Klausur rasselt - welche Auswirkungen, Konsequenzen hat das denn? Darf ich die Klausur dann im nächsten Semester wieder nachschreiben? Und was ist mit den EAs? Danke schon mal für die Antworten.
 
Leonie,

das hat erstmal gar keine Konsequenzen, wenn Du vom Wiwi-Diplomstudiengang schreibst.

Im Grundstudium kannst Du 2 x wiederholen und am Ende eine nichtbestandene Klausur auch noch ausgleichen. Die EAs bleiben erhalten, die Wiederholung muss nicht gleich im nächsten Semester sein.

Gruß
Waniline
 
Leonie schrieb:
Ich wollte mal fragen, ob mir jemand sagen kann, was ist, wenn man das erste Mal durch eine Klausur rasselt - welche Auswirkungen, Konsequenzen hat das denn? Darf ich die Klausur dann im nächsten Semester wieder nachschreiben? Und was ist mit den EAs? Danke schon mal für die Antworten.
Auswirkungen: Du ärgerst Dich, mußt den Stoff nochmals lernen 🙁

Im Ernst:

Ja Du darfst wiederholen
(muß aber nicht sofort im nächsten Semester sein)

Nein, Du mußt die EA's nicht mehr machen (dienen ja der Zulassung, und die hast Du ja dann schon), darfst sie aber nochmal machen.
 
Es wäre eine Klausur im Hauptstudium und die Vorbereitungszeit für die Klausur war bei mir nicht so dolle - ich war immens im Zeitstress und konnte kaum lernen. Nächstes Semester möchte ich VWL schreiben und wollte nur mal fragen, ob es nicht zu viel ist eine Klausur nochmal zu wiederholen und gleichzeitig für VWL zu lernen (was ja eh' schon der Hammer sein wird). Danke nochmals!
 
Leonie,

im Hauptstudium kannst Du jede Klausur maximal 4mal schreiben. Faellst Du beim ersten Mal durch und schreibst direkt im naechsten Semester wieder, so wird es als Freischuss angrechnet und Du hast noch zwei weitere Versuche. Schreibst Du nicht direkt danach nochmal, dann entfaellt die Freischussregelung.
 
es ist wie Ulrike sagt, nur dass man im HS auch bei einer im ersten Verusch bestandenen Klausur noch mal schreiben darf (Freiversuch) - das geht aber nur sofort in der nächsten Klausur, also wenn du jetzt im Sept. geschrieben hast imMärz. In dem Fall kannst Du versuchen, Dich zu verbessern, falls es nicht klappt und Du (Extremfall) beim 2. Mal durchfällst, bleibt dir dann dein erstes Ergebnis erhalten.

Aber an dem Argument mit sich ärgern ist was dran (habe ABWL nach einer 4.0 im ersten Versuch nochmal geschriebne und mich nur schwer motivieren können)

Kerstin
 
Oben