Super, habe verstanden. Trifft ja auch alles auf mich zu, weil ich ja auch ein Zweitstudium betreiben wuerde, aber wie das oben geschildert ist, spielt das ja keine Rolle. Auch wenn ich aufgrund des Zweitstudiums kein Recht auf BAFOEG habe, heisst das nicht, dass ich ein Recht auf BAFOEG haette. (in dem Fall ginge wohl als Unerstuetzung nur Wohngeld, aber weder Bafoeg noch ALG II). Das aendert sich in dem Moment, in dem ich ein Teilzeitstudium absolviere. Egal, ob Erst- oder Zweitstudent, ich habe grundsaetzlich ein Anrecht (unter den bereits geschilderten Voraussetzungen).
Danke 1000 Mal. Nur noch eine Frage: Wie sieht das denn mit Fernstudiengaengen aus, die als "berufsbegleitende Studiengaenge" konzipiert sind??
Z.B. bei diesem Studiengang: einen akreditierten Master of Art, der berufsbegleitend angeboten wird.
ZFUW: Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen --> Auf einen Blick
Meiner Meinung doch dennoch auch ein Vollzeitstudiengang? (und heisst nur berufsbegleitend, da man ihn ja auch in den Abendstuden machen koennte)
Auch wenn ich dir kein Honorar zahle: Du hast mir wahnsinnig weitergeholfen (in meiner Lebensplanung....).
Beste Gruesse und einen schoenen Tag
Danke 1000 Mal. Nur noch eine Frage: Wie sieht das denn mit Fernstudiengaengen aus, die als "berufsbegleitende Studiengaenge" konzipiert sind??
Z.B. bei diesem Studiengang: einen akreditierten Master of Art, der berufsbegleitend angeboten wird.
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Meiner Meinung doch dennoch auch ein Vollzeitstudiengang? (und heisst nur berufsbegleitend, da man ihn ja auch in den Abendstuden machen koennte)
Auch wenn ich dir kein Honorar zahle: Du hast mir wahnsinnig weitergeholfen (in meiner Lebensplanung....).
Beste Gruesse und einen schoenen Tag