• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025
OekonomieIstAlles

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  • Super, habe verstanden. Trifft ja auch alles auf mich zu, weil ich ja auch ein Zweitstudium betreiben wuerde, aber wie das oben geschildert ist, spielt das ja keine Rolle. Auch wenn ich aufgrund des Zweitstudiums kein Recht auf BAFOEG habe, heisst das nicht, dass ich ein Recht auf BAFOEG haette. (in dem Fall ginge wohl als Unerstuetzung nur Wohngeld, aber weder Bafoeg noch ALG II). Das aendert sich in dem Moment, in dem ich ein Teilzeitstudium absolviere. Egal, ob Erst- oder Zweitstudent, ich habe grundsaetzlich ein Anrecht (unter den bereits geschilderten Voraussetzungen).

    Danke 1000 Mal. Nur noch eine Frage: Wie sieht das denn mit Fernstudiengaengen aus, die als "berufsbegleitende Studiengaenge" konzipiert sind??

    Z.B. bei diesem Studiengang: einen akreditierten Master of Art, der berufsbegleitend angeboten wird.

    ZFUW: Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen --> Auf einen Blick

    Meiner Meinung doch dennoch auch ein Vollzeitstudiengang? (und heisst nur berufsbegleitend, da man ihn ja auch in den Abendstuden machen koennte)

    Auch wenn ich dir kein Honorar zahle: Du hast mir wahnsinnig weitergeholfen (in meiner Lebensplanung....).

    Beste Gruesse und einen schoenen Tag
    Hallo!

    ja, (fast) alles klar. Und zunaechst einmal vielen vielen Dank fuer die Zeit und Muehe.
    Genauso wie du die Sache beschreibst, hatte ich mir das auch vorgestellt und ich finde das auch alles sehr logisch. In meinem Fall ist es tatsaechlich so, dass ich nur zu gerne ein Jobangebot annehmen wuerde und mich sehr intensiv um Stellen bewerbe. Mit meinem Abschluss aber keine leichte Sache und daher die Idee, meine Komptenzen in der freien Zeit zu erweitern. Wenn ich aber zwischenzeitlich eine sozialversicherungsrelevante Beschaeftigung angeboten bekommen sollte, wuerde ich das Studium wohl dann aufgeben (oder halt kein ALG mehr annehmen). So weit alles sehr klar!

    Allerdings hat deine Vorgaengerin eben geschrieben, dass man bei einem beim Präsensstudium dem "Arbeitsmarkt nicht unbeschränkt zur Verfügung" steht. "Man ist durch eine solche die UNI Zeit- und Ortgebunden." Damit sagt sie nun leider das genaue Gegenteil von dir, naemlich, dass ich kein Anrecht habe (auch andere Informationen unterstuetzen ihre Vermutung, mit anderen Worten, ich habe gegensaetzliche Infos).

    Mein Problem ist, dass ich mir ganz sicher gehen muss und keine boesen Ueberraschungen erleben moechte. Ich waere auch bereit, fuer eine rechtliche Beratung ein Honorar zu zahlen, aber ich weiss nicht, an wen ich mich wenden muss. Deine Aussage klingt sehr ueberzeugend und nachvollziehbar, aber stehe ich damit wirklich auf der sicheren Seite?

    Und noch eine Kleinigkeit: (Nur) in dem Falle, dass ich eine Taetigkeit annhemen wuerde (es besteht eine Aussicht darauf), bei der ich unter den Hartz4-Saetzen liege (Arbeitsentgeld ca. 430 Euro), waere aufstockendes Arbeitslosengeld (unter den von dir geschilderten Bedingungen natuerlich - d.h. ich bemuehe mich aktiv um Arbeit und nehme etwaige Jobangebote an), dennoch moeglich oder? Auch wenn er mehr als 5 Stunden in Anspruch nehmen wuerde)?

    Ich bin dir wirklich sehr dankbar fuer deine Infos!
    Viele Gruesse
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