Möchte sich jemand austauschen?
Bei der ersten Aufgabe komme ich zu einem Schadensersatzanspruch von max. 3 Gehältern, da ja der Anspruch auf Einstellung ausscheidet.
Dazu gab es auch mal ein Urteil. Dabei ist aber auch der Schadensersatz abgelehnt worden, der Fall war aber noch etwas anders gelagert..
Bei der zweiten Aufgabe bin ich mir noch etwas unsicher. Ich denke, dass die Ausschreibung gegen § 11 AGG verstoßen würde. Die Ausschreibung müsste geschlechtsneutral mit dem Hinweis, dass Frauen besonders gefördert werden, erfolgen.