Hey Leute,
ich habe mir die 2. EA auch mal zu Gemüte geführt und komme zu diesen (vorläufigen) Überlegungen:
Frage 1:
Hier gibt es meiner bisherigen Ansicht 2 Hauptprobleme:
a) Kann T eigene Ansprüche gegen V geltend machen, oder muss das ihre Mutter machen?
Also wie BrittaD schon sagt wird als Anspruchgrundlage für Schadenseratzansprüche der Mietvertrag i.V.m. einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter sein
b) Muss sich V die Pflichtverletzung seiner Putzfrau zurechnen lassen?
Frage 2:
Die Frage finde ich etwas schwieriger. Ich denke, dass hier die Pflichtverletzung darin bestehen könnte, dass der Tumult ja nur aufgrund der Verletzung der T passiert und die Gäste des G deshalb in Panik geraten. Also dass V im Verhältnis mit G sich auch diesen Unfall zurechnen lassen muss. Könnte aber auch ein Kausalitätsproblem sein, denn V kann ja nicht ahnen, dass wegen der T die Gäste in Panik verfallen.
Frage 3:
Bei dieser Frage könnte ich mir vorstellen, dass es darum geht, ob ein Mietvertrag zwischen 2 Parteien automatisch eine Schutzwirkung für einen Dritten begründet. Denke aber eher nicht, da ja der K gegen denjenigen der die Installation kaputt gemacht hat eigene Ansprüche hat.
Das sind meine ersten Gedanken. Würde mich über einen regen Austausch freuen!
Gruß Matze