Hier meine Lösungsvorschläge zur Diskussion, hab teilweise auch ein wenig versucht zu begründen warum ich denke das die Antwort falsch ist:
1: A,D
B falsch --> nicht neben Gesetzgeber und Verfahren sondern unabhängig davon
C falsch --> das Gegenteil ist richtig
E falsch --> das Gegenteil ist richtig
2: A,C,D
b falsch --> sind lediglich mit in EU-Gemeinschaft eingeflossen
E falsch --> ist eine nicht abschließende Aufzählung
3:A, E
B falsch --> sind für gesamtes Bundesland zuständig
C falsch --> das Gegenteil ist richtig
D falsch --> Landesoberbehörden = Sonderbehörden
4: B,C,D
A falsch --> das Gegenteil ist richtig
E falsch --> ist nicht immer so
5: A,D,E
B falsch
C falsch --> das Gegenteil ist richtig
6:A,B,D
C falsch --> auch Handlungen die die Allgemeinheit betreffen können ein Verwaltungsakt sein
E falsch
7:A,C,D
B falsch --> keine gänzliche Freiheit
E falsch --> Gegenteil ist richtig
8:C,D,E
A falsch --> da bin ich mir nicht 100% sicher, aber eigentlich bewirkt der Widerspruch ja nicht nur die aufschiebende Wirkung, sondern auch das man z.B. schon ohne Klage recht bekommen könnte
B falsch --> ist umstritten
9:A,C
B falsch
D falsch --> bin ich mir nicht sicher, eure Meinung?!
E falsch --> man kann sich außer in bestimmten fällen schon vertreten lassen
10: A,B,D,E
C falsch --> es gibt eine einjahres Frist