Irgendwie haben wir uns missverstanden:
Prof. Ennuschat hat. m.W. nur die "sites/Videos", in denen es um die Anfechtungsklage geht. Von einer Verpflichtungsklage, ausser seinem "eigenen" Schema, ist dazu explizit nichts zu lesen.
Der Verweis auf das eigene Material von Herrn Prof. Ennuschat bezieht sich nur auf "seine" Schemata im Netz!
Das einzige Skript aber stammt von Frau Professorin Gräfin von Schlieffen. M.E. verweist Prof. Ennuschat auf dieses Skript, weil er die Verpflichtungs- und Allg. Leistungsklage "noch" nicht auf seinen "sites" den Studierenden "vorgelegt" und mit ihnen "besprochen" hat.
Ich glaube nicht, dass sich die beiden Lehrstühle gegenseitig "abstimmen", zumal Prof. Ennuschat didaktisch und inhaltlich auch einen anderen Stil pflegt.
Deshalb wäre in der Logik vom Lehrstuhl Ennuschat jetzt eine Verpflichtungsklage dran.
Aber sei es drum.