Hallo,
ich mache hier ein paar Fälle durch - nicht von der FernUni - und bei mir stellt sich die Frage, wie tief wir in unserer Schematas bei der Prüfung "grabben" müssen.
Bspw. wäre folgende Fragestellung in der Klausur vorgegeben:
"Wäre eine Anfechtungsklage des A mangels ordnungsgemäßen Vorverfahrens unzulässig?"
Eigentliche Gliederung:
A) Zulässigkeit der Klage
1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
2. Statthafte Klageart
3. Klagebefugnis
4. Vorverfahren
a) ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens - und hier müsste man eingreifen.
Ich (persönlich) hätte die oberen Punkte (wie Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs etc. mit einem Satz bejaht und wäre bei der "Ordnungsmäßigkeit des Vorverfahrens" richtig eingestiegen.
Bei der Bearbeitung steht aber dran: völlig vergehlt wäre es, wenn Sie die Fragestellung ignorieren und die übliche, hier aber nicht gestellt Frage nach der Zulässigkeit der Klage erörtern.
Hm... wie sieht es die Korrekturbelegschaft der FernUni, genauso?
ich mache hier ein paar Fälle durch - nicht von der FernUni - und bei mir stellt sich die Frage, wie tief wir in unserer Schematas bei der Prüfung "grabben" müssen.
Bspw. wäre folgende Fragestellung in der Klausur vorgegeben:
"Wäre eine Anfechtungsklage des A mangels ordnungsgemäßen Vorverfahrens unzulässig?"
Eigentliche Gliederung:
A) Zulässigkeit der Klage
1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
2. Statthafte Klageart
3. Klagebefugnis
4. Vorverfahren
a) ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens - und hier müsste man eingreifen.
Ich (persönlich) hätte die oberen Punkte (wie Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs etc. mit einem Satz bejaht und wäre bei der "Ordnungsmäßigkeit des Vorverfahrens" richtig eingestiegen.
Bei der Bearbeitung steht aber dran: völlig vergehlt wäre es, wenn Sie die Fragestellung ignorieren und die übliche, hier aber nicht gestellt Frage nach der Zulässigkeit der Klage erörtern.
Hm... wie sieht es die Korrekturbelegschaft der FernUni, genauso?