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Hallo zusammen,
Bin ich so früh mit der EA dran, oder seid ihr nur schüchtern mit dem Posten?
Anbei meine Lösungsvorschläge:
1: BDE Ich habe nur D und E , Man kann sich auch ohne Handelsgeschäft verbürgen.
2: BC s.w.E Nur C bei B steht NICHT im handelsregister eingetragen
3: CD s.w.E
4: BDE
5: AC B???
6: ACD
7: BC nur B
8: ABCD
9: A?B?C?E?
10: E
ng mib1
Hallo zusammen,
Bin ich so früh mit der EA dran, oder seid ihr nur schüchtern mit dem Posten?
Anbei meine Lösungsvorschläge:
1: BDE
2: BC s.w.E
3: CD s.w.E
4: BDE
5: AC B
6: ACD
7: BC nur B, weil C eine Belastung des Grundstückes bedeutet (?) und dazu eine besondere Befugnis erteilt werden muss
8: ABCD
9: A?B?C?E? ABCE
10: E
ng mib1
Bei Aufgabe 6 hab ich auch E - siehe §87a HGB
Stimmt, aber dennoch ist die Aussage richtig.1: BDE Ich habe nur D und E , Man kann sich auch ohne Handelsgeschäft verbürgen.
Stimmt, aber dennoch ist die Aussage richtig.
Ich habe im ersten Durchgang (noch nicht vollständig, mal ohne großes Nachlesen)
1 BDE
2 CD
3 CDE
4 BDE
5
6 AD (bei E siehe o.g. §, da steht das KEIN Anspruch besteht, wenn...)
7
8 ABCD
9 ABCE
10 DE
mal 'ne Frage zu Aufgabe 1:
gem. §350 HGB besteht Formfreiheit wenn (Zitat): ...sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist...
UND oder ODER?
müssen beides Handelsgeschäfte sein oder reicht es aus Sicht einer Partei?
in Aufgabe 1 gehe ich mal davon aus dass es sich weder bei dem Schwiegersohn noch bei Penelope Piper um ein Handelsgeschäft handelt? oder?
Zu Aufgabe 4, würde mich die Meinungen interessieren, warum Franchisenehmer unselbständig sind und aufgeführt wurden ? hat jemand Textseiten wo ich das nachlesen kann ?
Ansonsten find ich B und E auch toll.
Zu Aufgabe 4, würde mich die Meinungen interessieren, warum Franchisenehmer unselbständig sind und aufgeführt wurden ? hat jemand Textseiten wo ich das nachlesen kann ?
Ansonsten find ich B und E auch toll.
Aufgabe 5 habe ich B E weil die Beständigkeit über wahrheit und klarheit steht
E ist falsch. §377 Abs. 1 "Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft..." und zur Bedeutund des Handelsgeschäfts §343 Abs. 1 "HG sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören."Aufgabe 8 habe ich A B C D E und ihr?
B ist klar, das steht im Skript...aber E? Wie kommst du darauf?
ich dachte firmenwahrheit und klarheit gehört zusammen, aber könnte gut sein, dass es nur antwort b ist.
Aufgabe 7 habe ich B und C siehe hier https://www.experto.de/b2b/unterneh...sgeschaefte-ein-prokurist-abwickeln-darf.html
Hier mal meine Ergebnisse und Kommentare...
[...]
Aufgabe 9
A s. §383 Abs. 2
B s. §407 Abs. 2
E s. §453 Abs. 3
C ist falsch s. § 93 (kein Hinweis wie in den anderen §§)
Zumindest in meiner Ausgabe des HGB (Auflage 53) liegen diese Paragraphen aber nicht im ersten Abschnitt des vierten Buches, wie es in der Fragestellung lautet.
Sie haben recht. Hier ist bei der Erstellung der Lösung versehentlich der falsche Lösungstext „reingerutscht“. Die Lösung müsste also wie folgt lauten:
Aufgabe 9: A, B und E sind richtig.
Gem. §§ 383, 407 Abs. 3 und 453 Abs. 3 HGB gelten die Regelungen des HGB für die unter A, B und E Genannten auch dann, wenn es sich lediglich um Kleingewerbetreibende handelt. § 93 Abs. 3 HGB normiert, dass lediglich die Vorschriften des Abschnitts über die Handelsmakler auf die nicht eingetragenen Kleingewerbler anwendbar sind. C ist falsch. Ebenso ist D unrichtig, denn der Landwirt ist nur unter den Voraussetzungen des § 3 HGB Kaufmann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor ist auch das Handelsrecht nicht auf ihn anwendbar. Sondervorschriften wie die zuvor genannten existieren für den „kleingewerblichen“ Landwirt nicht.
Vielen Dank für Ihren Hinweis, ich werde die Information der anderen Kursbeleger veranlassen.
Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Studium.