könnt Ihr mir bitte bei folgender Fragestellung helfen. Vielen Dank!
Der Student S der Fernuni Hagen möchte sich einen "Pullover seiner Universität" machen. Dazu benötigt er das Logo und den Schriftzug der Uni. Das Urheberrecht liegt jedoch naturgemäß bei der FernUniversität in Hagen und kann daher nur durch diese verwertet werden (§ 15 UrhG). Der Student S, der Wirtschaftswissenschaft studiert (also kein Jurist ist), ist nach Recherche im Internet auf den § 53 UrhG gestoßen. Diesen versteht der S derart, dass er zu privaten Zwecke die Werke (Schriftzug und Log) der Uni verwenden darf.
Wie ist die Rechtslage?
Danke Euch!!!
NadKat
Der Student S der Fernuni Hagen möchte sich einen "Pullover seiner Universität" machen. Dazu benötigt er das Logo und den Schriftzug der Uni. Das Urheberrecht liegt jedoch naturgemäß bei der FernUniversität in Hagen und kann daher nur durch diese verwertet werden (§ 15 UrhG). Der Student S, der Wirtschaftswissenschaft studiert (also kein Jurist ist), ist nach Recherche im Internet auf den § 53 UrhG gestoßen. Diesen versteht der S derart, dass er zu privaten Zwecke die Werke (Schriftzug und Log) der Uni verwenden darf.
Wie ist die Rechtslage?
Danke Euch!!!
NadKat