55103 - Modul 4 - Kurseinheit 3+4 - Abgabe

Dr Franke Ghostwriter
55103 - Modul 4 - KE 3+4 - Abgabe

Hallo,

bald geht das neue Semester los und so langsam werden/wurden die Unterlagen verschickt.
Um ein wenig Übersicht zu bekommen, hier schon mal die Startpostings für die kommenden EAs mit Abgabetermin - zur besseren Planung und weniger Suchzeit.

Ich wünsche allen einen guten und erfolgreichen Start und viele anregende, faire und hilfreiche Diskussionen.

Duddits

Hinweis: Die EAs werden gestaffelt versandt. Siehe Seite 179 Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 vom 13.03.2007
 
Nein, entmutigen will ich natürlich niemanden!
Aber ich hab doch festgestellt, dass mir PERSÖNLICH EINIGES fehlt.. 🙁
Z.B. die Def. von "Handlung" bei der unerlaubten Handlung, dann hab ich nicht so viele Unterpunkte bei der unerlaubten Handlung, und bei Aufgabe 2 hab ich die kompletten Ausführungen zu " Verstoß gegen ein gsetzl. Verbot" und "Rechtsfolge" nicht, 🙁 habe das in 2,5 Sätzen.....Wenn ich die Punkte knallhart zusammenrechne, reichts nicht, es sei denn, dass auch Teilpunkte vergeben werden.
 
wer hat schuld bei fehlern im Sachverhalt

Hallo zusammen,

die EA mit dem BMW (Händler H und Käufer K), wo ein "Tippfehler" im Sachverhalt den kompletten Sinn entstellte, hab ich mit 38 Pkt. nicht bestanden. 😡
Problem: ich dachte mir schon, dass das irgendwie nicht richtig sein kann, andererseits sagen ja immer alle, dass die Fälle nicht unbedingt "realitätsnah" sein müssen. Also habe ich auf Verschulden K geprüft, da er es ja hätte erkennen müssen. Kommentar des Korrektors: "fehler im Sachverhalt, daher konsequent" bedeutet = 0 Pkt.
Dennoch: zur verteidigung des Korrektors, er hat sehr ausführlich beschrieben, wie und mit welchen Sachverhalten IST und SOLL-Punkte verteilt wurden.

Wem geht es genauso?
 
Ich hab die EA noch nicht wieder, aber mir graut es davor. Ich habe zwar nicht das Verschulden des K geprüft, aber auch nicht automatisch den Druckfehler unterstellt, sprich, bin dann NICHT davon ausgegangen, dass da hätte H stehen müssen. Hatte nämlich auch ne mail an den Lehrstuhl geschrieben, die aber leider unbeantwortet blieb.
Ich habe bei der Prüfung der Fahrlässigkeit des H geschrieben, dass ja aus dem Sachverhalt nicht hervorgeht, dass eine Kontrolle vereinbart war, da würde ja auch K stehen, was sowieso Blödsinn wäre. Also sinngemäß zumindest.
Somit ahne auch ich Schreckliches...
 
DerBelgarath schrieb:
Hi Anja,

hast Du schon mal an eine Zweitkorrektur gedacht?

Daß Dein Korrektor Dir aufgezeigt hat, wo Du bei "richtigem" Sachverhalt hättest wieviel Punkte holen können, nützt Dir ja nichts.

Du hast die Arbeit so geschrieben, wie sie Dir vorlag, und so wie man vom Studenten Sorgfalt erwarten kann, so kann man das auch vom Lehrstuhl. Hinweise an den Lehrstuhl auf diesen Druckfehler gab es ja auch z.b. in Moodle zusammen mit der Empfehlung, die Studenten noch per E-Mail über den Fehler zu informieren, ebenfalls.

Von daher hätte imho eine Korrektur richtigerweise nur anhand der von Dir benutzten Aufgabenstellung erfolgen dürfen: "Der K wäre, aus welchem Grund auch immer, für die Endkontrolle verantwortlich gewesen und hat den Fehler übersehen. Wie stellt sich nunmehr unter dieser, zugegebenerweise wirklichkeitsfremden, Maßgabe eine Lösung dar".

Im Zweifel könntest Du trotz der Zeiten politischer Correctness darauf hinweisen, daß Du als technisch weniger begabtes Luxusweibchen 😉 von solchen Dingen nichts verstehst und nur mit Bussen, Bahnen oder dem Fahrrad am Verkehr teilnimmst ...

Danke für die Tipps, aber ich weiß 1. garnicht, wie man eine Zweitkorrektur beantragt und 2. hab ich die Zulassung ja eh schon....fragt sich, ob das da noch was bringt.
Ich versteh nur nicht, dass bei der BGB I-Lotse-EA eine E-Mail von Herrn Kresse an alle Studenten erstellt wird, dass sich ein (m. E. minimaler) Absatz-Fehler eingeschlichen hat und dies - egal was gekreuzt wurde - als richtig gewertet wird. UND hier bei o.g. EA ein sehr grober, sinnentstellender Fehler einfach mal so übergangen wird. Bin ich denn die Einzige gewesen, die so blöd war, sich an dem Sachverhalt zu orientieren?!😕

Was passiert denn, wenn das in einer Klausur mal der Fall sein sollte???? Ist vielleicht übertrieben - ich weiß - aber irgendwie bekommt man Zweifel....:aergern
 
Da im Skript zu diesen KEs mindestens 3x die Namen A und X oder K und V verwechselt wurden habe ich das bei der EA irgendwie spontan als Schreibfehler entlarvt, da es ja vom Sinn eigentlich auch nicht anders sein konnte.
Ein Hinweis vom Lehrstuhl wäre in der Tat "nett" gewesen.
 
Ich habe die 3. EA noch nicht zurück, habe sowieso den Eindruck, dass ich die EA'S immer viel später als ihr zurück bekomme.
Da ich aber 1 + 2 bestanden hzabe, bin ich zugelassen . Habe mich auch schon für die KLausur im September angemeldet.
 
So, hatte heute BEIDE im Kasten.
Diese hier habe ich mit sage und schreibe 51 in Worten einundfünfzig Punkten bestanden! 😀 Die andere habe ich NICHT bestanden! 😡
Habe grade mit Hagen telefoniert und ich hab die Klausurzulassung trotzdem!! Juppieh! Wegen EAs aus dem letzten Semester!
 
Hallo,
findet eigentlich irgendwo noch ein Vorbereitungsseminar für die Klausur am 27.9. statt ?

Hi,
ich kann leider an keinem der Vorbereitungsseminare teilnehmen, da die Studienzentren bei mir in der Nähe kein anbieten...🙁 Ich wäre euch daher sehr dankbar, wenn derjenige, der ein Seminar besucht, kurz die Schwerpunkte hier veröffentlichen könnte. Mir macht besonders die KE 5 (ZPO) zu schaffen...😕
Vielen Dank schonmal und weiterhin fleißiges Lernen. Der 27.09. rückt ziemlich schnell näher.
 
Okay, dann werd ich mir wohl nochmal ein Buch bestellen müssen...Aber da sind doch meist keine ZPO-Fälle drin. Gibt´s dafür auch Buch ein mit Fällen? 😕
Danke schonmal

Ja, für ZPO findest Du bei Hemmer auch gleich zwei nette Fallbüchlein. Solange der Prinz die Klausur nicht stellt, rechne ich mit keiner reinen ZPO-Klausur. Klar ist, dass Du eben eventuell die Zulässigkeit einer Klage prüfen können musst.

Für ZPO übrigens sehr gut ist von Mussilak "Grundkurs ZPO". Hier gibt es auch gute Prüfungschematas. Solche Dinge findest Du auch bei Alpmann in den "Prüfungsschematas Zivilrecht".

Leider ist das Modul sehr, sehr umfangreich, sodass eine stoffliche Eingrenzung wirklich schwer fällt. Im Grunde kann so ziemlich ALLES drankommen, d.h. üben, üben, üben ... Zumindest hast Du genug Material. Vielleicht hast Du ja das Glück, dass Du Dir genau die richtigen Fälle anschaust.

Sandra
 
Danke, für die Buchempfehlungen. Dann will ich mal hoffen, dass die möglichst schnell bei mir eintreffen, damit ich möglichst viele Fälle noch durcharbeiten kann. Glück ist ja bekanntlich immer dabei...🙁 Prüfer ist der Waas - heißt das dann, dass der auch die Klausur stellt?
 
Danke, für die Buchempfehlungen. Dann will ich mal hoffen, dass die möglichst schnell bei mir eintreffen, damit ich möglichst viele Fälle noch durcharbeiten kann. Glück ist ja bekanntlich immer dabei...🙁 Prüfer ist der Waas - heißt das dann, dass der auch die Klausur stellt?

Gut, Prüfer Waas könnte darauf hindeuten, dass insbesondere KEs 3 & 4 relevant sind (KE 1 & 2 = Wackerbarth), wobei das keine Garantie. Jedenfalls denke ich, dass das Ding fair und machbar wird ... Waren die Waas-Klausuren bisher immer und die Durchfallquoten waren bisher nicht sehr hoch (30 bis 40 %).

Allerdings fürchte ich, dass Waas eben auch Schuldrecht-AT und Prozessrecht beherrscht 😱.
 
Das beruhigt mich doch schonmal - danke!😱 hab soeben meine bestellung mit 4 neuen büchern losgeschickt. werd dann wohl nur meine Klausur in deutsches und europäisches verfassungsrecht doch lieber auf kommendes semester vertagen. habe modul 4 definitiv vom umfang her unterschätzt...😱 danke nochmal für deine beratung!
 
das beruhigt mich doch schonmal - danke!😱 hab soeben meine bestellung mit 4 neuen büchern losgeschickt. werd dann wohl nur meine Klausur in deutsches und europäisches verfassungsrecht doch lieber auf kommendes semester vertagen. habe modul 4 definitiv vom umfang her unterschätzt...😱 danke nochmal für deine beratung! 😉

Hallo Flummy,

VerfR geht eigentlich, sofern Du Mut zur Lücke hast und nur Grundrechte vorbereitest 🙂. Zumindest wenn man den ersten Klausurversuch wagt, kann man auf Lücke setzen, bei den Wiederholungsversuchen sollte man wohl oder übel auch Europarecht vorbereiten;

Hier gibt es bei Hemmer auch "Die wichtigsten Fälle - Staatsrecht" oder bei Niederle "150 Fragen und Antworten I & II" bzw. die Standardfälle. Hier kann man sich gut vorbereiten, v.a. sind die Dinger mit ca. 80 Seiten sehr
kompakt (allerdings lernt man hier wirklich nur das Nötigste) ... Gut, solltest Du VerfR doch nächstes Semester schreiben, würde ich Dir eben empfehlen gleichzeitig M 12 dazu zu belegen, weil Du dann diese doofen Definitionen nur einmal lernen musst und sich die Ö-Rechtklausuren vom Aufbau her ähneln.

Gruß

Sandra
 
Hallo Flummy,

VerfR geht eigentlich, sofern Du Mut zur Lücke hast und nur Grundrechte vorbereitest 🙂. Zumindest wenn man den ersten Klausurversuch wagt, kann man auf Lücke setzen, bei den Wiederholungsversuchen sollte man wohl oder übel auch Europarecht vorbereiten;

Hier gibt es bei Hemmer auch "Die wichtigsten Fälle - Staatsrecht" oder bei Niederle "150 Fragen und Antworten I & II" bzw. die Standardfälle. Hier kann man sich gut vorbereiten, v.a. sind die Dinger mit ca. 80 Seiten sehr
kompakt (allerdings lernt man hier wirklich nur das Nötigste) ... Gut, solltest Du VerfR doch nächstes Semester schreiben, würde ich Dir eben empfehlen gleichzeitig M 12 dazu zu belegen, weil Du dann diese doofen Definitionen nur einmal lernen musst und sich die Ö-Rechtklausuren vom Aufbau her ähneln.

Gruß

Sandra

Alles klar. Danke für die Motivation. Bücher sind jetzt auch noch bestellt. Mut zur großen Lücke ist dann wohl angesagt...😱 Schauen wir mal, was bei rumkommt, aber mehr als schief gehen kann es ja nicht. Wie du schon sagst, gibt dann ja noch den 2. Versuch...
 
mal ein echter fall

Hallo,

folgender Übungsfall:
"Ich" habe mir einen PC gekauft und der hat sich dann zuhause beim ersten einstecken in die Steckdose mit zwei lauten Knallern verabschiedet. Hab ich jetzt nach 437,439 Anspruch auf einen neuen PC oder nur auf die kaputten Teile innerhalb des PC's? Bin mir unschlüssig. Natürlich ist hier der Mangelfolgeschaden zu berücksichtigen. Aber kann ich von vornherrein einen neuen PC verlangen? Bezieht sich die Neulieferung in 439 auf die kaputten Teile oder die gasamte Sache? Ohne ein Netzteil ist der PC nicht betriebsfähig. Ist das alles drin? Bei einem Auto mit defekten Bremsen werden auch nur die Bremsen ausgetauscht... :confused
 
uuups: Sag mal, willst Du nicht in wenigen Tagen ne Klausur zu dem Thema schreiben...?? 😱 Na dann mal viel Erfolg!! 😛

Sorry, ne ernsthafte Antwort hab ich leider nicht - mach grad Pause von dem Ganzen... Werd aber die Diskussion auf jeden Fall verfolgen 😉
Ich drück die Daumen!
 
ja. deshalb interessiert mich das Thema ja so brennend. ich hab halt nicht so ganz verstanden wann man eine Sache als ganzes bewertet. Ich kann ja praktisch alles in einzelteile zerlegen. und das argument, dass es zusammen funktionieren muss kann immer in Frage gestellt werden. denn ohne netzteil funktioniert ein pc nicht und kann nicht bestimmungsgemäß benutzt werden. das ist mit einem auto aber auch so. wie gesagt. 439 redet von neulieferung. die will ich haben. aber kann ich einen neuen pc verlangen oder nur ein neues netzteil? denn auch nur das netzteil an sich hat eine funktion. vielleicht verstehe ich den zwist ja wenn ich das an dem hier genannten beispiel mal erklärt bekomme... (wäre kurz vor der prüfung nicht schlecht...)
 
Also ich hab mich damit wirklich nicht näher beschäftigt, aber war das nicht so, dass man zuerst mal Anspruch auf Nachbesserung hat (bzw. aus Sicht des Verkäufers hat der erstmal ein Recht nachzubessern, bevor er gleich neu liefern bzw. das ganze Ding ersetzen muss). Und nur, wenn das nicht geht bzw. unzumutbar ist (weil zB. Nachbesserung unverhältnismäßig teuer, wirt. Totalschaden etc.) oder gar unmöglich, dann kann man sekundär Neulieferung (bei vertretbaren Sachen) oder aber Schadensersatz oä. verlangen...?

So weit aus dem ff. Näheres steht mit Sicherheit im Gesetz 😛
 
Das meine ich ja. aber wie gesagt. 439 sagt nach wahl des käufers nachbesserung oder neulieferung. das heiß doch, das man neulieferung verlangen kann. aber was? pc als gekaufte sache da hier nur ein preis und nicht einzelpreise angegeben sind oder doch nur das netzteil bzw. alles was kaputt gegangen ist. in der Klausur würde ich mich für die variante "nur netzteil" entscheiden. als allein funktionierendes teil und unzumutbarkeit für den verkäufer.

ich überlege ob der Käufer nicht über 312 I 1,355 widerrufen kann, wenn er z.B. den vertrag telefonisch abgeschlossen hat.
 
Langsam... Nachbesserung oder Neulieferung aus 439 sind ja nicht gleichberechtigt. Zuerstmal Nachbesserung. Nun kenn ich mich mit Rechnern nicht so aus. Netzteil ist für mich nur das Ding, was im Strom steckt. Wenn nur das kaputt ist, der Rechner selbst aber funktioniert (war da nicht was mit Zubehör usw.?), dann reden wir hier überhaupt nur über das Netzteil. Das kann der Verk. versuchen zu reparieren und wenn das scheitert, dann kriegste halt ein neues. Und alles ist schicki.
Wenn durch den Knall auch der Rechner in A... gegangen ist, bist du bei Mangelfolgeschäden, also auch dafür gibt's Ersatz (Deteils weiß ich auch nicht aus dem Kopf).

Unabhängig davon, hast du mit Sicherheit ein Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (die ich natürlich nicht im Kopf hab). Das dann aber mit der Folge, dass Du letztendlich die Kohle wieder hast aber eben überhaupt keinen Rechner mehr...

Außerdem gibt's doch auch ncoh sowas wie Garantie bei neu gekauften Sachen, oder?? Wär das nicht der erste Ansatz?? Sache kaputt also reparieren lassen oder umtauschen - so sähe doch jedenfalls die Praxis aus. Oder??
 
Ja. so hab ich mir das auch gedacht. nur wie gesagt. ich bin mir nicht sicher wann man etwas als ganze sache ansieht und wann es "einzeleile" sind und so. deshalb hab ich das ja mal hier rein gestellt (will es endlich begreifen. so wegen der Klausur und so.). zumal in 439 III genau die einschränkung steht, die du gerade gesagt hast... vielleicht geht dann doch den weg über 312,355.
 
Naja, wenn sich der Mangelfolgeschaden erst später zeigt, kriegt man ihn doch auch später noch ersetzt, oder? Verjährung beginnt doch nicht bevor sich der Mangel gezeigt hast. Muß man dann nur beweisen, dass es auf das defekte Netzteil zurückzuführen ist 🙄

Nun gut, Dir trotzdem Erfolg in der Klausur...!
 
Damit ist die gewährleistung gemeint. und das ist das mängelrecht. da gibts aber ja nach 6 monaten eine Beweislastumkehr. dann muss der Käufer beweisen. bei der garantie muss der Käufer nix beweisen. wenn kaputt, dann neu bzw. repariert. den unterschied überseiht man häufig.
 
Ja, und vor allem steht es ja auch im Gesetz...
Also ich finde das ehrlich gesagt manchmal auch verwirrend mit den einzelnen Teilen. Man muß schon aufpassen, was man grad prüft. Ich meine, es ist tatsächlich so, dass der Käufer Wahlrecht hat bei einem Mangel an der Kaufsache, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung möchte. Der Verkäufer kann halt nur die gewünschte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Und wenn du Schadensersatz prüfst, prüfst du statt der Leistung oder statt der ganzen Leistung, da kommt es halt auf die Voraussetzungen an, ob die erfüllt sind oder nicht.
Also: Du kannst ruhig die Lieferung eines neuen PC verlangen, aber der Verkäufer hat das Recht zu sagen, dass er nicht nachliefert, sondern erst erst nachbessern möchte. Das passiert im Rahmen deines Gewährleistungsrechts.
Evtl. Mangelfolgeschäden laufen dann ja über Schadensersatz.
 
Ja, aber was genau? nur das Netzteil oder den kompletten PC? ich denke das bezieht sich in erster Linie auf das Netzteil und die Folgeschäden oder? Das Netzteil kann ja eigenständig funktionieren. Nur Kaufgegenstand war halt der PC. Ich weiß dann nie so genau worauf sich das dann bezieht. Weiß da jemand mehr?
 
Hm, ich weiß nicht, ob ich dein Problem richtig verstehe, aber ich versuchs noch mal anders auszudrücken: Also das Gewährleistungsrecht bezieht sich immer auf dei ganze Kaufsache, da diese ja mängelfrei sein muß. Da ist das Netzteil dann nur ein Teil der Kaufsache. Beim Schadensersatz kommt es darauf an, wie groß der Schaden ist, denn genau der wird ersetzt.
 
Aha. Daher meine Verwirrung. Ich war immer der Meinung im Gewährleistungsrecht ist es auch so, dass sich die Neulieferung auf das einzelne bezieht(hier das Netzteil). Nur würde das ja heißen, dass ich bspw. beim Autokauf ein neues Auto fordern kann wenn was dran ist... (wird dann natrürlich seintens des Verkäufers aufgrund Unverhältnismäßigkeit und Unzumutbarkeit abgelehnt).
 
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