vielleicht kann mir ja irgend jemand von Euch bei meinem Problem helfen und mir sagen, ob meine Auslegung so stimmt:
Ich habe die Tage die NK Abrechnung von meinem Vermieter bekommen, Nachzahlung für 2005 und eine Nachzahlung für 2004. In 2004 hatte er sich verrechnet und hatte mehr Geld angesetzt für die NK-Vorauszahlung, als ich ihm gezahlt hatte. 2004 ist auch schon lange bezahlt.
Wenn ich §556 richtig verstehe ist die Frist für den Vermieter abgelaufen und er kann keine Nachforderung mehr geltend machen?? Oder???
Und da ich schon 2004 bezahlt hatte, wäre das ja dann doch ein Schuldbestätigungsvertrag. Und damit ist die Sache vom Tisch.
Ich muss also die nachzahlung von 2005 begleichen, aber seinen berechnungsfehler von 2004 nicht.
😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕
Vielleicht weiss ja auch jemand, wo man noch schauen kann. Die Bücher, durch die ich in der Bücherei geblättert habe, waren allgemein und ohne Angabe von Gesetzestexten, Urteilen, ....
Danke an die Welt da draußen.
Iris Elisabeth
Ich habe die Tage die NK Abrechnung von meinem Vermieter bekommen, Nachzahlung für 2005 und eine Nachzahlung für 2004. In 2004 hatte er sich verrechnet und hatte mehr Geld angesetzt für die NK-Vorauszahlung, als ich ihm gezahlt hatte. 2004 ist auch schon lange bezahlt.
Wenn ich §556 richtig verstehe ist die Frist für den Vermieter abgelaufen und er kann keine Nachforderung mehr geltend machen?? Oder???
Und da ich schon 2004 bezahlt hatte, wäre das ja dann doch ein Schuldbestätigungsvertrag. Und damit ist die Sache vom Tisch.
Ich muss also die nachzahlung von 2005 begleichen, aber seinen berechnungsfehler von 2004 nicht.
😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕
Vielleicht weiss ja auch jemand, wo man noch schauen kann. Die Bücher, durch die ich in der Bücherei geblättert habe, waren allgemein und ohne Angabe von Gesetzestexten, Urteilen, ....
Danke an die Welt da draußen.
Iris Elisabeth