bin zwar BWLer, hab aber gerade eine interessante Anfrage von meiner Cheffin bekommen. Es handelt sich hierbei um den oben genannten Paragraphen.
Expezit darum, dass ich Urteile benötige, in denen durchgestrichen Hakenkreuze (wie zum Beispiel bei der WM) erlaubt werden.
Hintergrund ist jener, dass in Jürgen Kamm in Stuttgart verurteilt wurde. Meine Chefin gedenkt, eine Selbstanzeige zu stellen, da diese als Logo der Faninitiative Schalke auch ein Hakenkreuz, welches von einem Stiefel zertreten wird, haben.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen? *grübel*
Danke schon einmal.
Gruß
Regina
Expezit darum, dass ich Urteile benötige, in denen durchgestrichen Hakenkreuze (wie zum Beispiel bei der WM) erlaubt werden.
Hintergrund ist jener, dass in Jürgen Kamm in Stuttgart verurteilt wurde. Meine Chefin gedenkt, eine Selbstanzeige zu stellen, da diese als Logo der Faninitiative Schalke auch ein Hakenkreuz, welches von einem Stiefel zertreten wird, haben.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen? *grübel*
Danke schon einmal.
Gruß
Regina