ich habe mal eine Verständnisfrage: stellt der § 935 BGB auf den Eigentümer oder aber den unmittelbaren Besitzer ab? Folgender Fall: P wird nach gesetzlicher Erbfolge Eigentümer eines Hauses und verkauft dieses. Der Käufer wird eingetragen und alles. Hinterher stellt sich heraus, dass tatsächlich A aufgrund Testamentes Eigentümer geworden ist. Konnte K gutgläubig erworben? Muss man hier bei § 935 auf A oder P abstellen? Ich würde auf P abstellen, bin mir aber nicht mehr sicher...
Für Aufklärung wäre ich echt super dankbar.
Viele Grüße und viel Glück für die Klausur.
Nadine
Für Aufklärung wäre ich echt super dankbar.
Viele Grüße und viel Glück für die Klausur.
Nadine