Ich bin mir aufgrund der Gliederung im Skript gerade nicht sicher bei der Abgrenzung von mittelbarer, unmittelbarer, erteilter und gesetzlicher Vertretungsmacht.
Können die erteilte als auch die gesetzliche Vertretung mittelbar oder unmittelbar erfolgen? Oder kann die gesetzliche Vertretung nur unmittelbar (Name des Vertretenen bekannt) erfolgen?
Dann habe ich den Boten und den Stellvertreter bei der unmittelbaren Vertretung eingeordnet. Müsste es aber nicht so sein, dass der Stellvertreter unmittelbar als auch mittelbar agieren kann, da in beiden Fällen eine "eigene" Willenserklärung abgegeben werden kann?
Können die erteilte als auch die gesetzliche Vertretung mittelbar oder unmittelbar erfolgen? Oder kann die gesetzliche Vertretung nur unmittelbar (Name des Vertretenen bekannt) erfolgen?
Dann habe ich den Boten und den Stellvertreter bei der unmittelbaren Vertretung eingeordnet. Müsste es aber nicht so sein, dass der Stellvertreter unmittelbar als auch mittelbar agieren kann, da in beiden Fällen eine "eigene" Willenserklärung abgegeben werden kann?