Auch nach mehrmaligem „drüber Schlafen“ bekomme ich folgendes Problem einfach nicht gelöst. Vielleicht wisst Ihr ja eine Antwort darauf?
Bei der staatlichen Preisregulierung des Monopols mittels einer Absatzprämie in Höhe der Konsumentenrente wird gesagt, dass unter der Annahme konstanter Grenzkosten (fallender Durchschnittskosten) der Monopolist bei derjenigen Menge produziert, wo die Konsumentenrente maximiert wird. Das wäre dann also beim Grenzkostenpreis.
Jetzt habe ich folgendes Problem: Würde der Monopolist zum Durchschnittkostenpreis produzieren, decken seine Erlöse genau seine Gesamtkosten. Jeder zusätzliche Erlös, der über die Absatzprämie eingefahren wird, ist auch gleichzeitig Gewinn! Weitet der Monopolist seine Produktion nun bis zum Grenzkostenpreis aus, passiert folgendes: Der Durchschnittspreis liegt unter den Durchschnittskosten. Ohne die Absatzprämie würde also Verlust produziert werden. Die durch die Produktionserhöhung gewonnene Konsumentenrente deckt jedoch diesen Verlust (mehr oder weniger). Ich bin der Meinung, dass man nicht sagen kann, „maximiert man seine Konsumentenrente, maximiert man seinen Gewinn“ bzw. „das Gewinnmaximum liegt beim Grenzkostenpreis“!
Durch die Produktionsausweitung vom DK-Preis zum GK-Preis entsteht ein nicht durch die Absatzprämie gedeckter Verlust (Fläche: unterhalb der DK-Kurve, über der PAF, rechts vom Durchschnittskostenpreis, links vom Grenzkostenpreis). Aber es wird auch ein Erlöseffekt bei der Produktionsausweitung vom Durchschnittskostenpreis zum Grenzkostenpreis erzielt! Da die Durchschnittskurve fällt, verringern sich die Durchschnittkosten. Also ist diese Differenz zusätzlicher Gewinn.
Also ist momentan meine These: „Eine Produktionsausweitung vom Durchschnittkostenpreis zum Grenzkostenpreis ist aus Monopolistensicht nur dann sinnvoll, wenn die Erlöse aus der Durchschnittskostensenkung die nicht gedeckte Kosten (siehe oben) überkompensieren.
Was haltet Ihr davon? Hat jemand ne Idee wo mein Denkfehler liegt?
Gruß und schönen Abend noch, Stephan
Bei der staatlichen Preisregulierung des Monopols mittels einer Absatzprämie in Höhe der Konsumentenrente wird gesagt, dass unter der Annahme konstanter Grenzkosten (fallender Durchschnittskosten) der Monopolist bei derjenigen Menge produziert, wo die Konsumentenrente maximiert wird. Das wäre dann also beim Grenzkostenpreis.
Jetzt habe ich folgendes Problem: Würde der Monopolist zum Durchschnittkostenpreis produzieren, decken seine Erlöse genau seine Gesamtkosten. Jeder zusätzliche Erlös, der über die Absatzprämie eingefahren wird, ist auch gleichzeitig Gewinn! Weitet der Monopolist seine Produktion nun bis zum Grenzkostenpreis aus, passiert folgendes: Der Durchschnittspreis liegt unter den Durchschnittskosten. Ohne die Absatzprämie würde also Verlust produziert werden. Die durch die Produktionserhöhung gewonnene Konsumentenrente deckt jedoch diesen Verlust (mehr oder weniger). Ich bin der Meinung, dass man nicht sagen kann, „maximiert man seine Konsumentenrente, maximiert man seinen Gewinn“ bzw. „das Gewinnmaximum liegt beim Grenzkostenpreis“!
Durch die Produktionsausweitung vom DK-Preis zum GK-Preis entsteht ein nicht durch die Absatzprämie gedeckter Verlust (Fläche: unterhalb der DK-Kurve, über der PAF, rechts vom Durchschnittskostenpreis, links vom Grenzkostenpreis). Aber es wird auch ein Erlöseffekt bei der Produktionsausweitung vom Durchschnittskostenpreis zum Grenzkostenpreis erzielt! Da die Durchschnittskurve fällt, verringern sich die Durchschnittkosten. Also ist diese Differenz zusätzlicher Gewinn.
Also ist momentan meine These: „Eine Produktionsausweitung vom Durchschnittkostenpreis zum Grenzkostenpreis ist aus Monopolistensicht nur dann sinnvoll, wenn die Erlöse aus der Durchschnittskostensenkung die nicht gedeckte Kosten (siehe oben) überkompensieren.
Was haltet Ihr davon? Hat jemand ne Idee wo mein Denkfehler liegt?
Gruß und schönen Abend noch, Stephan