Absolute Straftheorie dialektische Prinzip

Dr Franke Ghostwriter
Absolute Straftheorie (dialektische Prinzip)

Ok jetzt habe ich ein echtes Verständnisproblem. Ich hoffe, mir kann jemand den folgenden Absatz mal "normal" erklären.

"Durch die Bestrafung des Verbrechers wird die von diesem zum Ausdruck gebrachte Negation des Rechts ihrerseits negiert. Damit wird aber nicht bloß der vorherige Zustand wiederhergestellt: In der Negation der Negation ist vielmehr der ursprüngliche Zustand aufgehoben (in dem dreifachen Sinne von bewahrt, beseitigt und emporgehoben); das Recht ist nunmehr ein solches, das sich in der Auseinandersetzung mit dem Unrecht bewährt hat."

Sorry, aber irgendwie ist mir das zu "viel" 🙂

Danke vielmals!
 
"Durch die Bestrafung des Verbrechers wird die von diesem zum Ausdruck
gebrachte Negation des Rechts ihrerseits negiert.

Da ist Aussagenlogik: Die Negation der Negation von A ergibt wieder A. In Logiksprache: NOT(NOT(A)) = A ist eine Tautologie. Damit ist also "...der vorherige Zustand..." (nämlich A) "...wiederhergestellt".

Das Recht ist der große Bruder der Gesellschaft: Wer (Täter) auf den kleinen Bruder (Gesellschaft) "einschlägt", bekommt es vom großen Bruder (Recht in Form von Bestrafung) zurück. Die Tat wird durch die Bestrafung kompensiert (Vergeltung, keine Rache).

Damit wird aber nicht bloß der vorherige Zustand wiederhergestellt: In der Negation der Negation ist vielmehr der ursprüngliche Zustand aufgehoben (in dem dreifachen Sinne von bewahrt, beseitigt und emporgehoben); das Recht ist nunmehr ein solches, das sich in der Auseinandersetzung mit dem Unrecht bewährt hat."

Die Bestrafung des Täters ist zudem der Beweis, dass sich das Recht bewährt hat. Dadurch wird das Recht gestärkt. Deshalb spielt der Täter auch eine wichtige und ernstzunehmende Rolle, denn ohne Täter gäbe es keine Bestrafung und damit auch keine Bewährungsmöglichkeit für das Recht.

Liebe Grüße
 
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