In KE1 der Privatrechts-Skripten steht auf Seite 42:
Auf Seite 44 ist dann aber zu lesen:
Das ist doch irgendwie komisch, oder? Auf Seite 44 findet sich eine Definition des Abstraktionsprinzips, die ungefähr gleich der Definition des Trennungsprinzips auf Seite 42 ist..?
Wo liegt da nun genau der Unterschied?
Das Trennungsprinzip bedeutet also die Trennung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft.
Das Abstraktionsprinzip setzt die Trennung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft voraus. Es bewirkt, dass die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts weder von dem Vorhandensein noch von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts abhängt.
Auf Seite 44 ist dann aber zu lesen:
Die Trennung zwischen dem Verpflichtungsgeschäft (dem kausalen Geschäft) und dem Verfügungsgeschäft nennt man Abstraktionsprinzip.
Das ist doch irgendwie komisch, oder? Auf Seite 44 findet sich eine Definition des Abstraktionsprinzips, die ungefähr gleich der Definition des Trennungsprinzips auf Seite 42 ist..?
Wo liegt da nun genau der Unterschied?