aktuelle Bilanzierungsfrage aus der Praxis - bitte Hilfe.
Hallo,
es wäre schön, wenn mir jemand zu einer aktuellen eiligen Frage eine Auskunft geben kann, auch der Steuerberater weiss nicht weiter. Es geht um die Frage, wie ich folgenden Sachverhalt bilanziere:
Kauf einer Lebensversicherung zum doppelten Rückkaufswert. Zahlung des Kaufpreises in 120 gleichen Raten. Die LV wird nach Ankauf gekündigt und der Rückkaufwert verbleibt in der Firma als Liquidität.
Wenn wir als langfristige Verbindlichkeit bilanzieren haben wir nach Kündigung der Versicherung und Auszahlung eine Überschuldung der Firma, da nicht soviel Eigenkapital dagegen steht.
Es ist auf gegebenen Umständen nicht möglich die LV als Darlehen einzubringen, es geht nur der Kauf.
Mittlerweile haben wir § 250 HGB in Auge gefasst, gilt der in diesem Fall und ich kann einen Rechnungsabgrenzungsposten aus der 2. Hälfte des Kaufpreises machen?
Wir würden uns über eine Antwort sehr freuen
Hallo,
es wäre schön, wenn mir jemand zu einer aktuellen eiligen Frage eine Auskunft geben kann, auch der Steuerberater weiss nicht weiter. Es geht um die Frage, wie ich folgenden Sachverhalt bilanziere:
Kauf einer Lebensversicherung zum doppelten Rückkaufswert. Zahlung des Kaufpreises in 120 gleichen Raten. Die LV wird nach Ankauf gekündigt und der Rückkaufwert verbleibt in der Firma als Liquidität.
Wenn wir als langfristige Verbindlichkeit bilanzieren haben wir nach Kündigung der Versicherung und Auszahlung eine Überschuldung der Firma, da nicht soviel Eigenkapital dagegen steht.
Es ist auf gegebenen Umständen nicht möglich die LV als Darlehen einzubringen, es geht nur der Kauf.
Mittlerweile haben wir § 250 HGB in Auge gefasst, gilt der in diesem Fall und ich kann einen Rechnungsabgrenzungsposten aus der 2. Hälfte des Kaufpreises machen?
Wir würden uns über eine Antwort sehr freuen