aktuelle Bilanzierungsfrage aus der Praxis - bitte Hilfe

Dr Franke Ghostwriter
aktuelle Bilanzierungsfrage aus der Praxis - bitte Hilfe.

Hallo,
es wäre schön, wenn mir jemand zu einer aktuellen eiligen Frage eine Auskunft geben kann, auch der Steuerberater weiss nicht weiter. Es geht um die Frage, wie ich folgenden Sachverhalt bilanziere:
Kauf einer Lebensversicherung zum doppelten Rückkaufswert. Zahlung des Kaufpreises in 120 gleichen Raten. Die LV wird nach Ankauf gekündigt und der Rückkaufwert verbleibt in der Firma als Liquidität.
Wenn wir als langfristige Verbindlichkeit bilanzieren haben wir nach Kündigung der Versicherung und Auszahlung eine Überschuldung der Firma, da nicht soviel Eigenkapital dagegen steht.
Es ist auf gegebenen Umständen nicht möglich die LV als Darlehen einzubringen, es geht nur der Kauf.
Mittlerweile haben wir § 250 HGB in Auge gefasst, gilt der in diesem Fall und ich kann einen Rechnungsabgrenzungsposten aus der 2. Hälfte des Kaufpreises machen?
Wir würden uns über eine Antwort sehr freuen
 
Wenn es schon der StB nicht weiß können die angehenden WiWis sicher auch nicht helfen (sorry, wenn ich jemand zu nahe trete 🙂).
Und konkrete Steuerberatung ist außerdem nicht erlaubt im Forum.
 
Eliza hat Recht, die Frage ist für Studenten viel zu kompliziert. Ich bezweifle, dass es dazu überhaupt etwas in der Literatur gibt. Aber schau doch mal in Beck-Online (Zugang hat man über die Fernuni-Bibliothek www.ub.fernuni-hagen.de) ob dort HGB-Kommentare drin sind.

Viele Grüße

Marianne
 
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