(Aktuelle/zurückliegende) Belegung Mod. 9 für Präs.veranstaltung nötig?
Hallo, 🙂
mich würde interessieren, ob man als Teilnahmevoraussetzung für die Präsenzveranstaltung aktuell bzw. zurückliegend BGB III belegt haben muß (Nachweis zu erbringen?).
Denn ich bekomme die Zulassung zur Klausur in BGB III angerechnet, brauche daher dieses Modul nicht zu belegen, muß aber dennoch die Präsenzveranstaltung besuchen.
Dürfte aber eigentlich kein Problem sein, oder?
Danke schon mal für Eure Antwort.
Lexa
Hallo, 🙂
mich würde interessieren, ob man als Teilnahmevoraussetzung für die Präsenzveranstaltung aktuell bzw. zurückliegend BGB III belegt haben muß (Nachweis zu erbringen?).
Denn ich bekomme die Zulassung zur Klausur in BGB III angerechnet, brauche daher dieses Modul nicht zu belegen, muß aber dennoch die Präsenzveranstaltung besuchen.
Dürfte aber eigentlich kein Problem sein, oder?
Danke schon mal für Eure Antwort.
Lexa