Allgemeine Frage zur Kursbelegung

Dr Franke Ghostwriter
Allgemeine Frage zur Kursbelegung..

Hallo,
ich bin neu hier und habe mich für das wintersemester 09/10 für den Bachelor auf Law eingeschrieben. Möchte im Sommersemester 2010 noch in Münster noch VWL studieren.
Nun meine Frage:
Sollte ich dieses Semester, in dem ich 3 Module machen wollte, da ich sehr viel Zeit habe 😀, das Modul Einführung in WiWi machen, oder evtl erst später, da ich ja auch noch VWL studiren möchte und sich bestimmt daraus später vieles ergibt.
Mein zweite Frage ist, kann ich mir evtl sogar die Wirtschaftlichen Module später anrechnen lassen???

Schonmal Vielen Dank für Eure Antworten...
 
Wenn du VWL studierst wirst du doch wahrscheinlich auch ein paar BWL-Module haben, oder? In dem Fall würde ich auch ext. Rewe schieben, in der Hoffnung es später anrechnen lassen zu können.
 
Hmm, hab mir das eig. auch schon so überlegt die ganzen Wirtschaftlichen Teile nach hinten zu verschieben...
Was würdet ihr denn dann empfehlen als 3. Modul neben Propädeutikum und BGB I??
 
Strafrecht bietet sich meiner Meinung nach auch an, da wird nämlich auch Wissen aus dem Propädeutikum vorausgesetzt und umgekehrt kann man das Strafrecht-Wissen sehr gut in der Propädeutikumsklausur verwenden. Hat mir damals sehr geholfen.
 
Hu, das ist gut zu wissen, daß kenntnisse im sachenrecht für strafrecht sinnvoll sind. hab nämlich gerade gesucht, was ich am besten noch nachbelege, weil ich die geplante wiwi-klausur im märz nicht werde schreiben können.
damit ist die entscheidung jetzt für bgb III gefallen - kommt davon, ich wollte ja unbedingt schon strafrecht machen...
 
@Belgerath

Da kann ich Dir mal nicht beipflichten, denn Sachenrecht-Kenntnisse haben m. E. mit Strafrecht gar nichts zu tun (wozu benötigt man Abstraktionsprinzip, Übereignung, Grundschuld und ähnliches im Strafrecht).

Meines Erachtens lassen sich Propädeutikum und Strafrecht gut miteinander kombinieren.

Ihr seht - es gibt auch dau unterschiedliche Meinungen..
 
Ich würde dann vielleicht Propädeutikum, BGB I und BGB II machen.
Die Idee von Belgarath ist auch nicht verkehrt: Prop., BGB I und Verfassungsrecht.

Verwaltungsrecht ohne Verfassungsrecht vorher gemacht zu haben ist möglich. Ich habe es auch so gemacht. Ich hatte das Modul aber bereits belegt und die Klausurzulassung gemacht.

Verwaltungsrecht ist aber eine echt harte Nuss. Ich kann das echt nicht im 1. oder 2. Semester empfehlen. Ich hatte eine hervorragende Mentorenveranstaltung besucht und ich war bei der AStA zur Klausurvorbereitung.

Die Durchfallquote liegt bei ~50%, was an den sehr hohen Anforderungen des Modules liegt, der Gutachtenstil ist anders als im BGB und der Kurs ist extrem umfangreich.
 
Da hast Du sicher Recht. Trotzdem kann ich von Verwaltungsrecht nur abraten.
Es ist wirklich heftig, obwohl ich es zuletzt sehr interessant fand.

Ohne die Belegung von VerfR ist es möglich. Eine Bekannte hat es mehr oder weniger auch so gemacht. Aber sie hat sich auch sehr gequält.

Aber selbst mit VerfR Kenntnisse fallen viele durch oder haben extreme Probleme.

Ich kann davon wirklich nur abraten das Fach zu früh (1. o. 2. Sem.) zu absolvieren.
 
DerBelgarath schrieb:
Wer zum Beispiel das Abstraktionsprinzip nicht kennt, oder den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz nicht kennt, nicht weiß, wann und wie ein Eigentumsübergang erfolgt - der wird an vielen Fällen nicht wirklich Freude haben.

Bezieht sich deine Bewertung nur auf so einfache Grundlagen wie das Abstraktionsprinzip, Unterschied von Eigentum/Besitz und Eigentumsübertragung? Ich würde Strafrecht nämlich auch gerne so früh wie möglich belegen (3. Semester TZ?) und kann mit den von dir genannten Beispielen durchaus schon was anfangen. Dennoch möchte ich das Modul aber selbstverständlich nicht vergeigen. Sind deines Erachtens noch andere Module außer BGB III vorteilhaft oder gar unabdingbar für StrafR?
 
Nun ja, 3. Semester TZ ist ja in etwa wie 2. Semester VZ, wenn man davon ausgeht, dass man 2 Module pro Semester schafft. Wenn ich dieses Semester Prop & E-Wiwi, nächstes BGB I und meinetwegen Ext. Rewebelege, dann wäre im darauffolgenden schon StrafR dran - theoretisch nur mit dem Vorwissen von Prop und BGB I (+meinem persönlichen Vorwissen) und nur einer Klausur im Gutachterstil.

Achso - hat es eigentlich schon mal jemand versucht, BGB I und II (bzw. BGB II und III) gleichzeitig zu belegen? Müsste doch eigentlich einen wahnsinnigen Synergieeffekt haben, gerade Schuld- und Sachenrecht in Kombination, oder täusche ich mich?
 
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