Alte oder neue Unterlagen?!

Dr Franke Ghostwriter
ich habe die zweifelhafte Ehre, mir aussuchen zu dürfen, ob ich meine Klausur nach den neuen oder den alten Unterlagen schreiben will. Ich habe leider keine Ahnung, was welche Vor-bzw. Nachteile hat.
Sind hier vielleicht noch mehr Leute, die das gleiche Entscheidungsproblem haben? Was würdet ihr machen?
Danke und liebe Grüße

Anne
 
Hmm, nee, das meine ich schon. Ich habe das so verstanden, dass ich noch wählen kann. Wenn das nicht der Fall ist, muss ich mich natürlich mit den neuen Unterlagen auseinenader setzen - das würde mir meine Entscheidung wohl erleichtern. 😉
Aber steht nicht auf der Seite des Lehrstuhls, dass man noch wählen kann?
 
ich denke, man kann für eine Übergangszeit noch wählen. Ich hatte zum WS 09/10 bereits die neuen Unterlagen und hab deshalb auch die Klausur im SS 10 nach den neuen 20046er Unterlagen geschrieben. Für alle, die noch die alten Unterlagen haben und noch nicht die Klausur geschrieben haben, macht es doch Sinn, nach den alten zu schreiben. Selbst beim Belegen als Wiederholer bekommt man ja nicht das neue Material.
@AnneE: Welche Unterlagen hast Du denn?
Hier noch mal der Hinweis von der entsprechenden Seite des Lehrstuhls. Ich weiß nicht, ob es über den LVU nun einen aktuelleren Link für das WS 10/11 gibt.
Eigentlich klar, oder?

LG
Iris

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Hinweis
Es gibt im Frühjahr und im Herbst 2010 zwei Versionen der Prüfungsklausur:

Wenn Sie die Klausur nach den neuen (d.h. seit dem WS 2009/10 verwendeten) Unterlagen schreiben wollen, dann müssen Sie sich zur Prüfung Nr. 31231 anmelden. Diese Prüfungsklausur ist die natürliche Wahl für alle Erstbeleger des Kurses 20046 seit dem WS 2009/10 mit dem neuen Kursmaterial.

Wenn Sie die Klausur nach den alten (d.h. vor dem WS 2009/10 verwendeten) Unterlagen schreiben wollen, dann müssen Sie sich zur Prüfung Nr. 31232 anmelden. Diese Prüfungsklausur ist gedacht für Altbeleger und Wiederholer, die den Stoff nach den alten Kursunterlagen bearbeitet haben und daher den Stoff der neuen Unterlagen nicht kennen.
 
Dein Hinweis ist richtig, die Wahl bestand im Frühjahr und Herbst 2010
Für WS 2010/2011 steht auf der Seite

Es gibt ab diesem Semester nur noch eine Version der Prüfungsklausur mit der Prüfung Nr. 31231

Das heißt nach meinem Verständnis, die Übergangsfrist ist beendet.
Darum auch meine Rückfrage.
 
Selbst beim Belegen als Wiederholer bekommt man ja nicht das neue Material.

Doch, man bekommt Zugang zu der Kursseite und da sind auch die KE als PDF abgelegt die man herunterladen kann.
Allerdings sind nach dem neuen Kurs die EA Pflicht, weiß nicht mehr genau ob man darauf dann Zugriff hat, wenn man den Kurs nicht als Wiederholer belegt hat.

Ich hab es auch so verstanden, das ab diesem WS keine Wahlmöglichkeit mehr besteht und nach neuem Kursmaterial geschrieben werden muss.
 
Hmm, die Sache ist die: ich habe die alten Unterlagen und damit auch ich auch schon gearbeitet - allerdings sind diese in Deutschland.
Ich bin in Bolivien und habe die neue Version als PDF. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich mir die neue Version ausdrucken lassen soll und neu bearbeiten, oder ob ich mir die alte Version hinterherschicken lasse.
Aber wenn eh nur noch auf Basis der neuen Unterlagen die Klausur geschrieben wird, werde ich wohl das Porto sparen...
 
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