Altersicherung

Dr Franke Ghostwriter
Vielleicht hab ich grad ein Brett vor dem Kopf.

KE 1 Seite 64. Es geht um unsichere Todeszeitpunkte und die Frage, nach der Absicherung.
Auf Seite 64 unten steht, dass der Staat durchaus auch eine Versicherung wie die Haftpflichtversicherung vorschreiben könnte. Dann ist aber auch Schluss mit dem Kapitel.

Ist die "Haftpflichtversicherung" jetzt eine legitime Alternative oder gibt es Argumente, die dagegen sprechen (Begründung aus dem Kurs?)?
 
Da geht's doch noch um die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, dass der Staat sich um das Thema Alterssicherung kümmert und nicht alles der privaten Vorsorge überlässt.

Beim unsicheren Todeszeitpunkt ist die Quintessenz, dass dies nach wie vor kein Grund für das UV ist, denn dies könnte auch anders (Versicherung) gelöst werden.

Der einzige Grund, den der Kurs nennt ist die ungleiche Verteilung von Fähigkeiten ... aus dieser Verteilproblematik raus gibt es eine Begründung für UV oder KDV - wobei dies ein gesamtgesellschaftliches Problem ist und keins der Alterssicherung an sich.

Oder sehe ich das falsch?
 
Der einzige Grund, den der Kurs nennt ist die ungleiche Verteilung von Fähigkeiten ... aus dieser Verteilproblematik raus gibt es eine Begründung für UV oder KDV - wobei dies ein gesamtgesellschaftliches Problem ist und keins der Alterssicherung an sich.

Oder sehe ich das falsch?

Also der Kurs zeigt schon, daß z.B. das Umlageverfahren den Familienbeziehungen als Alterssicherung überlegen ist. Dies wird dadurch begründet, daß

a) zunächst eine optimale Allokation ermittelt wird und dann
b) gezeigt wird, daß diese optimale Allokation ohne das UV nicht erreich wird.

Daher ist durch das UV eine Pareto-Verbesserung zu erreichen.
 
Und genau diesen Gedankenschritt könnte man auch auf den unsicheren Todeszeitpunkt übertragen. Auch hier könnte man wieder

a) zunächst eine optimale Allokation ermitteln und dann
b) zeigen, daß diese bedingt durch adverserser Selektion und Rosinenpicken (S. 64) nicht erreicht wird und sich dann
c) überlegen, ob durch eine staatlich verbindliche Versicherung bei einem privaten Unternehmen (welches diesen Versicherungsvertrag auch abschließen muß) dieses Problem gelöst werden kann.

Ohne ein Modell für c) kann man meines Erachtens aber als Transfer nur Mutmaßungen anstellen.
 
Und zu c) könnte man als Transferleistung die folgende Mutmaßung anstellen:

1. Bei dem Versicherungsanbieter entstehen keine Wohlfahrtsverluste, wenn alle Haushalte einen Vollversicherungsvertrag mit Mischkalkulation anstellen und der Versciherungsanbieter risikoneutral ist
2. Bei den Haushalten entstehen keine Allokationsverluste, wenn diese risikoaversen Akteure sich nun ihren Präferenzen entsprechend versichern können.

Ist 1 oder 2 nicht erfüllt, so kann eine staatliche Pflichtversicherung nicht wohlfahrtsoptimal sein.
 
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