An alle Newbies und Wiederholer, bin da...
Werde im nächsten Semester hier inoffiziell Grundlagen und steuerliche Gewinnermittlung regelmäßig überfliegen und wir, wenn Ihr möchtet, jedes Thema und jede Frage solange durchquälen bis es sitzt, gegebenfalls Lehrstuhl nerven usw.
Warum ? Nun, ich sitze seit 2 Semestern an dem Stoff und werde im nächsten beide schreiben und biete daher mein Wissen an und hoffe auf Vertiefung und weitergehende Verständnis.
Das Problem bei Steuern ist bzw. sind:
-Gesetzesänderungen und Abfrage BEIDER Gesetzeslagen (alt und neu)
-Herangehensweisen zur Lösung einer Aufgabe (Achtung: In den Kurseinheiten wird oft ein Fall mit ein oder zwei Paragraphen gelöst: Das ist in der Klausur maximal die Hälfte der Punkte ! - Stichwort: Wie weit zurück muss man gehen um die volle Punktzahl zu erhalten: Bsp.: Reicht es aus, zu wissen ob Forderungen unter Bedingung XY zu aktivieren sind oder nicht oder müssen Forderungen erklärt werden ? Muß HGB, ESTG erklärt werden bzgl. Ford. ? Umlaufvermögen ? Zusätzliche Sachverhalte ->Erbschaftssteuer ? (siehe ABWL Klausur )
-Nettoerrechnungen, was unterm Strich übrig bleibt über mehrere Steuerarten hinweg und unterschiedliche Behandlung sowohl zeitlich als auch Personentechnisch (juristische, natürliche etc.)
Ihr seht es gibt eine Menge zu tun. Es ist zu schaffen ! Allerdings muss man sich reinhängen.
Bis die Tage,
Chris
Werde im nächsten Semester hier inoffiziell Grundlagen und steuerliche Gewinnermittlung regelmäßig überfliegen und wir, wenn Ihr möchtet, jedes Thema und jede Frage solange durchquälen bis es sitzt, gegebenfalls Lehrstuhl nerven usw.
Warum ? Nun, ich sitze seit 2 Semestern an dem Stoff und werde im nächsten beide schreiben und biete daher mein Wissen an und hoffe auf Vertiefung und weitergehende Verständnis.
Das Problem bei Steuern ist bzw. sind:
-Gesetzesänderungen und Abfrage BEIDER Gesetzeslagen (alt und neu)
-Herangehensweisen zur Lösung einer Aufgabe (Achtung: In den Kurseinheiten wird oft ein Fall mit ein oder zwei Paragraphen gelöst: Das ist in der Klausur maximal die Hälfte der Punkte ! - Stichwort: Wie weit zurück muss man gehen um die volle Punktzahl zu erhalten: Bsp.: Reicht es aus, zu wissen ob Forderungen unter Bedingung XY zu aktivieren sind oder nicht oder müssen Forderungen erklärt werden ? Muß HGB, ESTG erklärt werden bzgl. Ford. ? Umlaufvermögen ? Zusätzliche Sachverhalte ->Erbschaftssteuer ? (siehe ABWL Klausur )
-Nettoerrechnungen, was unterm Strich übrig bleibt über mehrere Steuerarten hinweg und unterschiedliche Behandlung sowohl zeitlich als auch Personentechnisch (juristische, natürliche etc.)
Ihr seht es gibt eine Menge zu tun. Es ist zu schaffen ! Allerdings muss man sich reinhängen.
Bis die Tage,
Chris