• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anrechnungen

Europaeer,
möchtest Du versuchen, Dir Mastermodule anrechnen zu lassen? Ich persönlich glaube, dass dies eher schwierig sein dürfte. Zumindest ging aus den bisherigen Veröffentlichungen hervor, dass die Mastermodule sehr breit gefächert und z. T. auch recht speziell sind, so dass es schwierig werden könnte, den Nachweis zu erbringen, dass man alle darin enthaltenen Inhalte schon an anderen Uni's erbracht hat. Was hast Du denn für Vorkenntnisse?
 
Nun das kommt eben darauf an! Rechtsgeschichte war in meinem Studium eine Prüfung mit 11 Semesterwochenstunden, dazu habe ich 2 Scheine mit je einer (zu der Zeit gabs noch keine ects!), das wären also zusammen sicher mehr als 20 ects
ich habe ein ausländisches Diplomstudium mit Schwerpunkt internationales recht (zumindest gleichwertig mit dem 1. dt staatsexamen) und einen LL.M. in Europarecht
 
Klingt interessant. Wurdest Du denn mit diesen Vorkenntnissen für den Master zugelassen?
Ich würde Dir empfehlen, einfach mal einen Anerkennungsantrag an das Prüfungsamt zu schicken. Zumindest für Rechtsgeschichte hört sich das ja ganz gut an, wobei ich nicht weiß, ob sich unser Modul nur auf Deutsche Rechtsgeschichte bezieht, die ist dann bei Dir vielleicht etwas kurz gekommen.
Für die Anerkennung ist - glaube ich - auch weniger die Anzahl der ects maßgebend, sondern eher der Nachweis, dass die erforderlichen Inhalte von Dir schon in anderen Prüfungen abgelegt wurden.
Drück Dir die Daumen!
 
Die Zulassung ist ja noch gar nicht angelaufen, aber ich könnte jeden anderen LL.M. der in Deutschland angeboten wird auch inskribieren und die Voraussetzungen des LL.M. in Hagen stellen auch auf ausländische Abschlüsse ab - das dürfte nicht das problem sein!
grosse Teile der Rechtsgeschichte beziehen sich sowohl in Deutschland als auch in Österreich auf die gleiche (nicht gemeinsame!) Geschichte!
 
Mein Rat: einen netten Brief ans Prüfungsamt schreiben, das hilft Dir mehr als unser Blablabla im Studienservice. Danach kannst Du ja das Ergebnis hier einstellen - was meinst Du?
 
Europaeer,

dachte ich mir fast schon ... Ist schade! Auch für mich. Da es dieses Semester nicht mit der Bachelorprüfung klappt, mache ich neben Verwaltungsrecht jetzt und im SS 2007 ein paar zusätzliche Module. "Betriebliche Steuerlehre" (Doppelmodul), "Personalführung & Organisation",
(Doppelmodul), Kapitalgesellschaftsrecht, Strafrecht - Vertiefung. Zusätz-
lich gemacht, habe ich bereits UR II, Informatik, Statistik. Eigentlich hatte ich darauf spekuliert, dass ich hier die ein oder andere gute Note in den Master hätte einbringen können ;-(

Ich bin immer noch gespannt ! Habe schon Bedenken, dass wir BoLer überhaupt nix mehr aus dem BoL belegen können, was schade wäre. Die Masterwahlmodule Strafrecht-Vertiefung oder IPR-Vertiefung ... Naja, ich weiß nicht. Ö-Recht könnte ich mir vorstellen, natürlich auch Kollektives Arbeitsrecht.

Gruß


Sandra
 
präzisierung

Zur präzisierung:
es ging um die anrechnung von teilen eines (bereits absolvierten) LL.M. für europarecht und einer im deutschsprachigen ausland absolvierten dissertation...

muss dieser master in hagen gut sein!
 
Hi Europaeer,

dachte ich mir fast schon ... Ist schade! Auch für mich. Da es dieses Semester nicht mit der Bachelorprüfung klappt, mache ich neben Verwaltungsrecht jetzt und im SS 2007 ein paar zusätzliche Module. "Betriebliche Steuerlehre" (Doppelmodul), "Personalführung & Organisation",
(Doppelmodul), Kapitalgesellschaftsrecht, Strafrecht - Vertiefung. Zusätz-
lich gemacht, habe ich bereits UR II, Informatik, Statistik. Eigentlich hatte ich darauf spekuliert, dass ich hier die ein oder andere gute Note in den Master hätte einbringen können ;-(

Ich bin immer noch gespannt ! Habe schon Bedenken, dass wir BoLer überhaupt nix mehr aus dem BoL belegen können, was schade wäre. Die Masterwahlmodule Strafrecht-Vertiefung oder IPR-Vertiefung ... Naja, ich weiß nicht. Ö-Recht könnte ich mir vorstellen, natürlich auch Kollektives Arbeitsrecht.
Hallo Sandra, wenn ich das richtig sehe sind die Wahlmodule für den LL.M noch gar nicht alle veröffentlicht. Da steht zwar "Wahlmodule des Studiengangs Master of Law zB "Wirtschaftsverwaltung, Bauen und Planen in der Kommune" oder "Grundzüge der Statistik"" aber genauere Angaben zu den Modulen des Master of Law finde ich in diesem schlauen Heftchen zum Studiengang leider nicht. Im Studienverlaufsplan tauchen die o.g. Wahlmodule gar nicht auf... Da der LL.B soviel wirtschaftswissenschaftliche Fächer enthält wäre ich sehr überrascht wenn im LL.M kein einziges wählbar wäre. z.B. Steuern. Und die wären dann ja wieder anrechenbar. Glaube also nicht, dass Deine Bemühungen die Zeit zu überbrücken vergebens sind.

Gruß Crix
 
Hallo Sandra, wenn ich das richtig sehe sind die Wahlmodule für den LL.M noch gar nicht alle veröffentlicht. Da steht zwar "Wahlmodule des Studiengangs Master of Law zB "Wirtschaftsverwaltung, Bauen und Planen in der Kommune" oder "Grundzüge der Statistik"" aber genauere Angaben zu den Modulen des Master of Law finde ich in diesem schlauen Heftchen zum Studiengang leider nicht. Im Studienverlaufsplan tauchen die o.g. Wahlmodule gar nicht auf... Da der LL.B soviel wirtschaftswissenschaftliche Fächer enthält wäre ich sehr überrascht wenn im LL.M kein einziges wählbar wäre. z.B. Steuern. Und die wären dann ja wieder anrechenbar. Glaube also nicht, dass Deine Bemühungen die Zeit zu überbrücken vergebens sind.

Gruß Crix

Danke Crix,

für mich wäre es genial, wenn ich neben Kollektivem Arbeitsrecht II (als Ortsvorstand der hiesigen Gewerkschaft muss frau so etwas belegen *g*) auch noch Steuern und P & O einbringen könnte. Zumindest wären das Betätigungsfelder, die ich mir später vorstellen könnte.

So hätte ich durch das vermasselte WS 2006/2007 doch nicht allzu viel verloren.

Bin nur noch am Überlegen, was Priorität hat ... Diplom-Kauffrau oder L.L.M. Da ich ab Juli arbeitslos bin (ob ich mit dem BoL irgendwo unterkomme, kann ja keiner sagen), ist das schon eine wichtige Frage.

Jedenfalls muss ich ranklotzen. Ich fürchte noch mehr und noch schneller als bisher (glücklicherweise habe ich bis auf den Durchfaller in VwR relativ gute Noten *froi*)

Grüßle


Sandra

PS (Noch ne andere Frage, die mir momentan in den Sinn kommt: Bachelor of Science oder Diplom-Kauffrau I ?)
 
PS (Noch ne andere Frage, die mir momentan in den Sinn kommt: Bachelor of Science oder Diplom-Kauffrau I ?)
Dipl. Kauffrau. Gar keine Frage. Das Diplom ist bekannter und der Bachelor impliziert zudem das "noch nicht ganz fertig sein" im Sinne des "fehlenden" Masters. Ich würde (bzw. werde) aus diesem Grunde den Dipl. Kaufmann machen.

Grüße aus Mainz

Micha
 
Europaeer,

habe die gleiche Probleme gehabt wie Du mit der Anrechnung. Ich habe in Frankreich ein abgeschlossenes Jura- Studium und als Fach hatte ich auch Rechtsgeschichte, sogar deutsche Rechtsgeschichte als Wahlfach. Ich habe das Modul Rechtsgeschichte nicht anerkannt bekommen. Ich habe genauso argumentiert wie Du: DIe Rechtsgeschichte ist gleich, in D so wie in F.
Jetzt habe ich mich für den Master angemeldet. Wer hat schon die erste Klausuren hinter sich? ( komisch, dass manche schon im WS/ SS ein Master angefange haben) Möchte nur wissen, ob die Anforderung höher ist, als im Bachelor- STudium.
Gruß
Nathalie
 
ist zwar schon ein bisserl her, der letzte Eintrag, aber mir wurde mein Seminarschein in Jura angerechnet auf dem LLM. Dazu muss ich sagen, dass ich auch Geschichte als Vollstudium studiert habe. Da falle ich wohl ein wenig aus der Wertung.
 
nichts

Mir hat man gar nichts angerechnet, obwohl ich eine rechtsgeschichte prüfung mit 10 semesterwochenstunden vorzuweisen hatte

liegt wohl daran, dass ich ein ösi bin!

die Antwort war sinngenäß: der LL.M. an der FUH ist ein so spezielles studium, dass [irgendein kollegium] übereingekommen ist, dass vorleistungen generell nicht anrechenbar sind ...
 
Mein Antrag wurde auch abgelehnt. Obwohl es sich um einen Seminarschein handelt. Egal; Rechtsgeschichte ist ja, wenn man es freiwillig macht, eine ganz interessante Angelegenheit!

Viel Spaß noch... 🙂
Rüdiger
 
ll.m.

Ich hatte vor der inskription viele unterlagen unspezifiziert eingereicht, die wurden pauschal mit dem hinweis auf das spezielle am ll.m. abgelehnt

nun habe ich - angeregt von einem hinweis in den einschlägigen bestimmungen - nocheinmal um anrechnung von 21 sws aus rechtsgeschichte für das wahlmodul 4/2 angesucht und detailliert den inhalt der anzurechnenden zeugnisse und prüfungen mit dem studienplan des ll.m. gegenübergestellt.
der antrag wurde mit dem hinweis auf die damalige ablehnung und der anmerkung "eine anrechnung für den ll.m. kommt nicht in betracht (Altenbrandt/Vaerst)" wiederum ohne angabe von gründen abgelehnt
...:mad
 
ich hatte vor der inskription viele unterlagen unspezifiziert eingereicht, die wurden pauschal mit dem hinweis auf das spezielle am ll.m. abgelehnt

nun habe ich - angeregt von einem hinweis in den einschlägigen bestimmungen - nocheinmal um anrechnung von 21 sws aus rechtsgeschichte für das wahlmodul 4/2 angesucht und detailliert den inhalt der anzurechnenden zeugnisse und prüfungen mit dem studienplan des ll.m. gegenübergestellt.
der antrag wurde mit dem hinweis auf die damalige ablehnung und der anmerkung "eine anrechnung für den ll.m. kommt nicht in betracht (Altenbrandt/Vaerst)" wiederum ohne angabe von gründen abgelehnt
...😡

Hi Europaeer,

liegt daran, dass damals durch den versäumten Widerspruch (siehe Rechtsmittelbelehrung Deines alten Bescheides) der Verwaltungsakt rechtskräftig wurde. Da kann man nicht einfach einen neuen Antrag stellen. Die Sache war für das PA damals ein für allemal abgeschlossen.

Sandra
 
aber

Mein antrag war unspezifiziert, also ich habe nicht speziell jenen schein für dieses oder jenes modul anzurechnen beantragt; in den zuletzt zugesandten bestimmungen zum ll.m. wird aber genau das gefordert, deswegen habe ich einen eingeschränkten aber spzifizierten antrag gestellt, weil der erste demnach gar nicht den anforderungen entsprochen hat (damals wusste ich noch keine belegung und auch nichts über die inhalte der module)
 
liegt daran, dass damals durch den versäumten Widerspruch (siehe Rechtsmittelbelehrung Deines alten Bescheides) der Verwaltungsakt rechtskräftig wurde. Da kann man nicht einfach einen neuen Antrag stellen. Die Sache war für das PA damals ein für allemal abgeschlossen.

Hallo,

wenn Gleichwertigkeit besteht, würde ich auf jeden Fall die Anrechnung noch einmal anregen. Die bereits ergangene Entscheidung dürfte wegen des Dauercharakters der Anrechnung einer erneuten Entscheidung nicht entgegenstehen.

Eine andere Sache ist, wie viel man hier tatsächlich anrechnen wird. In der Tat ist die Argumentation des Prüfungsamtes mit der Einmaligkeit des Hagener Studiengangs recht dünn. Andererseit kann es aber auch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass wenn jemand schon einmal einen Master absolviert hat, er sich bei allen anderen Masterstudiengängen diese
Leistungen anrechnen lassen kann, und dann ohne neue Leistungen oder zumindest mit sehr wenigen europaweit irgendwelche Titel einsammelt.

Also, viel Erfolg.

Grüße
Stephan
 
Hat eigentlich schon jemand Erfahrungen mit Anrechnung von wirtschaftswissenschaftlichen Wahlmodulen?

Es handelt sich ja um bis zu 2 WiWi-Module, die identisch mit den BWL-Modulen sind.


Grüße
 
Wenn Du die gleichen Module an der FernUni belegt hast, ist die Anrechnung überhaupt kein Problem, bei anderen Unis mit ähnlichen Modulen oder Fächern schick neben der Klausurnote / Zeugnis am besten den Inhalt der Fächer mit.
Und das Ganze geht ans Prüfungsamt der FernUni, mit einem Dreizeiler "Bitte um Anrechnung".
 
Dr Franke Ghostwriter
Habe letztens versucht, von meinem BWL-Diplom (nicht FernUni) zu profitieren:

im LL.B. habe ich noch alle WiWi-Module angerechnet bekommen, was im Pflicht- und Wahlmodulbereich 9 Kursen entsprach.

Jetzt wollte ich im Master das Modul "Betriebliche Steuerplanung" angerechnet haben. Ich habe BWL mit dem Schwerpunkt Steuern studiert, d.h. die ganze Latte von Steuerrecht und Steuerlehre rauf und runter; Ertragssteuern, Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Umwandlungen usw.: Wochenstunden bis ins unermessliche, Hausarbeiten, Diplomarbeit, alles mit guten Noten...
Antwort des Prüfungamt WiWi (die hier vom Prüfungsamt ReWi um Rat gefragt werden): Langt nicht für das Niveau des Masters.

Ich muss wohl noch mal ran.
 
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