In einer zivilrechtlichen Klausur sind berecherungsrechtliche, vertragliche und deliktsrechtliche Ansprüche zu prüfen. In welcher Reihenfolge prüfen Sie diese richtigerweise?
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a) Die Reihenfolge der Prüfung ist unerheblich. Entscheidend ist nur, dass alle in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft werden.
b) Zuerst werden die vertraglichen Ansprüche geprüft, dann die deliktsrechtlichen und die bereicherungsrechtlichen Ansprüche.
c) Zuerst werden die vertraglichen Ansprüche geprüft. Schließlich gehen vertragliche Vereinbarungen den gesetzlichen Regelungen regelmäßig vor.
d) Zuerst werden die deliktrechtlichen Ansprüche geprüft, denn Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung ergeben sich direkt aus dem Gesetz.
e) Die bereicherungsrechtlichen Ansprüche werden zuerst geprüft, wenn sie den Sachverhalt klar erfassen und einfacher zu bejahen sind als die vertraglichen oder die delikterechtlichen.
Hier würde ich A nehmen.
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Herby
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a) Die Reihenfolge der Prüfung ist unerheblich. Entscheidend ist nur, dass alle in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft werden.
b) Zuerst werden die vertraglichen Ansprüche geprüft, dann die deliktsrechtlichen und die bereicherungsrechtlichen Ansprüche.
c) Zuerst werden die vertraglichen Ansprüche geprüft. Schließlich gehen vertragliche Vereinbarungen den gesetzlichen Regelungen regelmäßig vor.
d) Zuerst werden die deliktrechtlichen Ansprüche geprüft, denn Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung ergeben sich direkt aus dem Gesetz.
e) Die bereicherungsrechtlichen Ansprüche werden zuerst geprüft, wenn sie den Sachverhalt klar erfassen und einfacher zu bejahen sind als die vertraglichen oder die delikterechtlichen.
Hier würde ich A nehmen.
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße
Herby