ich hab da mal ne frage:
ich bin momentan noch im 1. semester und bereite mich gerade auf meine klausuren (prop und bgb I) vor. für das nächste semester habe ich eigentlich vor, arbeitsvertragsrecht und nicht bgb II zu wählen. meint ihr, das ist machbar? oder benötigt man vorher unbedingt bgb II, um arbeitsvertragsrecht zu verstehen?
viele grüsse
Jeanette
ich bin momentan noch im 1. semester und bereite mich gerade auf meine klausuren (prop und bgb I) vor. für das nächste semester habe ich eigentlich vor, arbeitsvertragsrecht und nicht bgb II zu wählen. meint ihr, das ist machbar? oder benötigt man vorher unbedingt bgb II, um arbeitsvertragsrecht zu verstehen?
viele grüsse
Jeanette