ich habe bisher alle Kosten die fürs Fernstudium anfallen als Werbungskosten angesetzt und das Finanzamt hat das auch akzeptiert. Nur beim Arbeitszimmer stellen die sich quer. Habt ihr eine gut Argumentation für mich?
Zu den Fakten: Ich habe eine abgeschlossene kfm. Ausbildung und arbeite als Buchhalterin. Das Studium zum BoL mache ich u.a. um später eine bessere Position zu bekommen. Schreibe gerade meinen Einspruch zum Steuerbescheid v. 2009 (Frist noch nicht abgelaufen)
Das FA meint: Ihr Arbeitszimmer stellt nicht den Mittelpunkt ihrer gesamten Beruflichen Tätigkeit da. (da gehe ich soweit mit weil Vollzeit Beruf und Teilzeit Studium)
Bis zu 1250 können geltend gemacht werden, wenn die berufliche oder betriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Mein Arbeitgeber stellt mir zwar einen Arbeitsplatz zur Verfügung allerdings nicht für mein Studium. Das ich den Arbeits PC sozusagen für mein "privatbetriebenes" Studium verwende ist seitens des Arbeitgebers nicht erlaubt. Außerdem steht bei einem Fernstumdium doch irgendwie fest dass man zu Hause lernt und Vorlesungen etc. wie an einer normalen Uni nicht laufen. Komischerweise kann man ein Arbeitszimmer als Ausbildungskosten/Sonderausgaben geltend machen, bei einer Fortbildung/Werbungskosten dann nicht? Ist das nicht ungerecht dann?
Hoffe hier ist jemand, der mir ein wenig beim Argumentieren helfen kann.
Zu den Fakten: Ich habe eine abgeschlossene kfm. Ausbildung und arbeite als Buchhalterin. Das Studium zum BoL mache ich u.a. um später eine bessere Position zu bekommen. Schreibe gerade meinen Einspruch zum Steuerbescheid v. 2009 (Frist noch nicht abgelaufen)
Das FA meint: Ihr Arbeitszimmer stellt nicht den Mittelpunkt ihrer gesamten Beruflichen Tätigkeit da. (da gehe ich soweit mit weil Vollzeit Beruf und Teilzeit Studium)
Bis zu 1250 können geltend gemacht werden, wenn die berufliche oder betriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Mein Arbeitgeber stellt mir zwar einen Arbeitsplatz zur Verfügung allerdings nicht für mein Studium. Das ich den Arbeits PC sozusagen für mein "privatbetriebenes" Studium verwende ist seitens des Arbeitgebers nicht erlaubt. Außerdem steht bei einem Fernstumdium doch irgendwie fest dass man zu Hause lernt und Vorlesungen etc. wie an einer normalen Uni nicht laufen. Komischerweise kann man ein Arbeitszimmer als Ausbildungskosten/Sonderausgaben geltend machen, bei einer Fortbildung/Werbungskosten dann nicht? Ist das nicht ungerecht dann?
Hoffe hier ist jemand, der mir ein wenig beim Argumentieren helfen kann.