Und noch eine kurze Frage:
Im Rahmen der entgeltlichen Veräußerung von Mitunternehmeranteilen sind die stillen Reserven aufzudecken, sofern der Veräußerungspreis über dem Buchwert liegt.
In allen Beispielfällen entspricht der VP entweder exakt dem Buchwert + stille Reserven oder übersteigt selbst diese. Im letzteren Fall ist ein derivativer Firmenwert anzusetzen. Klaro.
Wie geht man vor, wenn der VP zwar über dem Buchwert aber unter Buchwert + stille Reserven liegt? Muss man dann den den BW übersteigenden Teil prozentual auf die jeweiligen WG (entsprechend der enthaltenen stillen Reserven) umlegen?
Eine kurze Bestätigung wäre schön.
Im Rahmen der entgeltlichen Veräußerung von Mitunternehmeranteilen sind die stillen Reserven aufzudecken, sofern der Veräußerungspreis über dem Buchwert liegt.
In allen Beispielfällen entspricht der VP entweder exakt dem Buchwert + stille Reserven oder übersteigt selbst diese. Im letzteren Fall ist ein derivativer Firmenwert anzusetzen. Klaro.
Wie geht man vor, wenn der VP zwar über dem Buchwert aber unter Buchwert + stille Reserven liegt? Muss man dann den den BW übersteigenden Teil prozentual auf die jeweiligen WG (entsprechend der enthaltenen stillen Reserven) umlegen?
Eine kurze Bestätigung wäre schön.