M mimo86 26 September 2011 #1 wird eine forderung abgetreten, so gehen die folgenden nebenrechte auf den neuen Gläubiger über: a. eine Hypothek b . eine Bürgschaft c .eine pfandrecht d .sicherungseigentum e .vorbehaltseigentum nach 449 BGB
wird eine forderung abgetreten, so gehen die folgenden nebenrechte auf den neuen Gläubiger über: a. eine Hypothek b . eine Bürgschaft c .eine pfandrecht d .sicherungseigentum e .vorbehaltseigentum nach 449 BGB
L Luke4a 26 September 2011 #2 Gefragt ist die Akzessorität: Ich würd sagen A, B, C (E?) Positive Stimme 0 Negative Stimme
M mimo86 26 September 2011 #4 ich stimme zu aber ich denke E auch oder??? Positive Stimme 0 Negative Stimme