Ausschluss vom Weiterstudieren

Dr Franke Ghostwriter
[FONT=E+H Weidemann Com Book]Mir ist ein (Ein)Schreiben meiner FH (Leiter des Zulassungs- und Prüfungsamtes) zugegangen, in dem mir gesagt wird dass ich aufgrund der Überschreitung der zulässigen Dauer des Hauptstudiums vom weiteren Studieren an der FH ausgeschlossen bin.
[FONT=E+H Weidemann Com Book]
[FONT=E+H Weidemann Com Book]Ich habe alle meine Prüfungen abgelegt und befinde mich jetzt in einer Firma um meine Diplomarbeit zu schreiben. Ich habe schon einen Betreuer und eventuellen Zweitbetreuer (der ist auch noch Leiter des Zulassungs- und Prüfungsamtes)
[FONT=E+H Weidemann Com Book]
[FONT=E+H Weidemann Com Book]Ich habe nun die Möglichkeit innerhalb eines Monats einen Antrag (muss begründet sein) auf weitere Zulassung zum Studiengang zu stellen und darzulegen dass ich die Fristenüberschreitung nicht zu vertreten habe.
[FONT=E+H Weidemann Com Book]
[FONT=E+H Weidemann Com Book]Kenn jemand so einen Fall?
[FONT=E+H Weidemann Com Book]Was sind denn Sachen in denen ich die Fristenüberschreitung nicht zu vertreten hätte?
[FONT=E+H Weidemann Com Book]
[FONT=E+H Weidemann Com Book]Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
[FONT=E+H Weidemann Com Book]Danke
[FONT=E+H Weidemann Com Book]
[FONT=E+H Weidemann Com Book]Skippy789
 
als "Sachen" könnte ich mir z. B. gesundheitliche Gründe vorstellen.

oder Verzögerungen durch die FH (z. B. ein bestimmtes Fach in einem Semester nicht angeboten worden, einen Seminarplatz wegen Überfüllung etc. nicht bekommen, Verzögerung der Diplomarbeit durch den Praktikumsbetrieb etc.).

Woran liegt es denn, dass du nicht rechtzeitig fertig geworden bist?

Ciao,

Bernd
 
Vielen Dank für den Post.

Gründe sind im Endeffekt mehrere Kleinigkeiten:
* zum einen hab so eine komplexe Modelation mit einem Fach das ich nicht belegen konnte weil ich Teil 1 bei einem Dozent hatte und Teil 2 nicht mitgemacht hatte weil ich keine Projektpartnerfirma gefunden hatte.
Im Folgesemester hatte den Teil 2 dann wieder ein anderer Dozent ( die wechsel sich immer ab und behandeln nicht die gleichen Sachen) Erst ein Semester drauf konnte ich das Projekt dann erfolgreich also jetzt im Sommersemester abschließen.

* Probleme eine Firma für eine Diplomarbeit zu gewinnen

* Wunschdozent für die Betreuung reagiert absolut nicht auf jegliche Kontaktaufnahmen meinerseits




Hab gerade noch was gefunden
Änderung in der SPO 25vom 8-6-2007:

Bei Studierenden, die den Prüfungsanspruch im Hauptstudium aufgrund
Fristüberschreitung von mehr als 3 Semestern verloren haben, bleibt der Anspruch
auf Zulassung zu Prüfungsleistungen der Diplomprüfung, soweit sie nicht
studienbegleitend sind, bis zu einem Jahr nach dem Erlöschen der Zulassung
bestehen, wenn die übrigen in der Studien- und Prüfungsordnung geforderten
Prüfungsvorleistungen und studienbegleitende Prüfungsleistungen im Zeitpunkt des
Erlöschens der Zulassung erfüllt sind.

->Die Frage ist jetzt ob der Diplomvortrag der ja Prüfungsvorleistung für die Diplomprüfung ist erledigt sein muss oder nicht.
 
Oben