Ich habe mal eine vielleicht blöde Frage, aber ich bin über etwas gestolpert was ich nicht verstehe.
Im Studiengang Wirtschaftsinformatik gibt es ja nur zwei B-Module, von denen eins aus dem Informatik Bereich stammen muss.
Wie kann es sein, dass die beiden Module
31561 Dienstleistungskonzeptionen (Service Positioning)
31571 Querschnittsfunktionen im Dienstleistungsmanagement
als B-Module für Wirtschaftsinformatiker in der Prüfungsordnung auftauchen?
Voraussetzung für 31571 ist laut Modulhandbuch "Grundlagen des Dienstleistungsmanagements" welches ebenfalls lauf Modulhandbuch die Nummer 31561 hat und ab WS11/12 umbenannt wurde in Dienstleistungskonzeptionen (Service Positioning)
Da man aber nur ein B-Modul hat, das nicht im Informatik Bereich ist kann man doch die Voraussetzung für 31571 nicht erfüllen.
Übersehe ich da etwas?
Im Studiengang Wirtschaftsinformatik gibt es ja nur zwei B-Module, von denen eins aus dem Informatik Bereich stammen muss.
Wie kann es sein, dass die beiden Module
31561 Dienstleistungskonzeptionen (Service Positioning)
31571 Querschnittsfunktionen im Dienstleistungsmanagement
als B-Module für Wirtschaftsinformatiker in der Prüfungsordnung auftauchen?
Voraussetzung für 31571 ist laut Modulhandbuch "Grundlagen des Dienstleistungsmanagements" welches ebenfalls lauf Modulhandbuch die Nummer 31561 hat und ab WS11/12 umbenannt wurde in Dienstleistungskonzeptionen (Service Positioning)
Da man aber nur ein B-Modul hat, das nicht im Informatik Bereich ist kann man doch die Voraussetzung für 31571 nicht erfüllen.
Übersehe ich da etwas?